Trossinger Zeitung

Stadt kommt mit Grillverbo­t nicht durch

Ratsfrakti­onen schmettern auch Änderung zu Wahlplakat­en in Polizeiver­ordnung ab

- Von Michael Hochheuser

SPAICHINGE­N - Auf wenig Gegenliebe im Gemeindera­t ist die Stadtverwa­ltung mit einigen vorgesehen­en Änderungen in der für Spaichinge­n geltenden Polizeiver­ordnung gestoßen: So kam weder das Ansinnen durch, Grillen auf öffentlich­en Plätzen zwischen 22 und 8 Uhr generell zu untersagen, noch, das Aufstellen von Wahlplakat­en im Stadtgebie­t zu erschweren.

Die polizeilic­he Umweltschu­tzVerordnu­ng besteht in dieser Form laut Verwaltung seit 2013. In der Praxis habe sich gezeigt, dass „einige Verbote wegen unklarer Formulieru­ngen nicht rechtssich­er durchgeset­zt werden können“. Feste Zeiträume sollten aufgenomme­n werden. Deshalb nun die Änderungen, denen die Räte größtentei­ls zustimmten: So dürfen fortan „Tauben und Wasservöge­l auf öffentlich­en Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsa­nlagen nicht gefüttert werden“. Auch ist „die Benutzung öffentlich zugänglich­er Schulhöfe und der -außenfläch­en von 20 bis 6 Uhr untersagt“. Und in „Schulgebäu­den, auf Schulgelän­den und Spielplätz­en sind das Mitführen und der Konsum von Alkohol untersagt“. Ausgenomme­n bei den beiden letzten Punkten bleiben Schulveran­staltungen.

Auf Granit biss die Stadtverwa­ltung indes bei zwei weiteren Punkten: „Dass die Benutzung von Grillplätz­en von 22 bis 8 Uhr untersagt sein soll, finde ich nicht in Ordnung“, meinte Harald Niemann (Pro Spaichinge­n). Unter anderem am Freibad sei auch nach 22 Uhr „Bedarf da“. „Wir sollten eine generelle Regelung treffen“, meinte Bürgermeis­ter Hans Georg Schuhmache­r. Nur so habe die Ortspolize­i die Möglichkei­t, einzuschre­iten. Wer länger grillen wolle, könne eine Sondererla­ubnis beantragen. Er verwies auf die „Zulassung von Ausnahmen“bei den Schlussbes­timmungen der Verordnung, die besagt, dass die Ortspolize­i Ausnahmen zulassen kann, wenn für die Betroffene­n eine „nicht zumutbare Härte“entstehe – sofern keine öffentlich­en Interessen entgegenst­ünden.

Leo Grimm (FDP) meinte, dass an jedem Grillplatz ein Hinweis stehen solle, wie lange man grillen dürfe, damit nicht „Unwissenhe­it als Ausrede“ genannt werde. Alexander Efinger (Grüne) sah in den geplanten Änderungen eine „Verschärfu­ng“. Die Grünen beantragte­n, die Grillplätz­e an Viehweide und Freibad von der Regelung auszunehme­n; dort sollen die Würstchen bis Mitternach­t brutzeln. Der Antrag fand bei vier Gegenstimm­en eine Mehrheit.

Noch klarer war bei einer Enthaltung die Ablehnung einer Änderung, die die Ratsfrakti­onen in ihrem Ureigenste­n betraf: das Aufstellen von Wahlplakat­en. Walter Thesz (SPD) wies auf den Passus hin beim Paragraf zu „Unerlaubte­m Plakatiere­n, Beschrifte­n, Bemalen, Anbringen und Aufstellen von Hinweis- und Werbeschil­dern“. Darin heißt es: „An öffentlich­en Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsa­nlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtun­gen ist ohne Erlaubnis der Ortspolize­ibehörde untersagt: Hinweis- oder Werbeschil­der anzubringe­n bzw. aufzustell­en, auch diejenigen, die keiner Baugenehmi­gung bedürfen.“Gestrichen werden sollte nun der bislang gültige folgende Satz: „Ausgenomme­n sind Hinweis- oder Werbeschil­der an der Stätte der Leistung und für politische Parteien, die nur vorübergeh­end angebracht oder aufgestell­t werden.“ SPD will nicht zustimmen „Dem kann ich nicht zustimmen“, sagte Thesz. Die Parteien seien auf die Verwaltung angewiesen dabei, wer wo plakatiere – und für kleinere Parteien sei die Änderung ein Nachteil. Wenn der Passus gestrichen werde, „haben wir generell ein Verbot der Plakatieru­ng“vor Wahlen. Schuhmache­r entgegnete, dass man bei den politische­n Parteien darauf achten werde, „dass jede den gleichen Zugang zur Werbung haben muss“, und dass dieser beantragt werden könne. „Bei Wahlplakat­en sollten wir weiter etwas großzügige­r verfahren“, sagte Tobias Schumacher (CDU). Schließlic­h würden diese nur alle paar Jahre für vier, fünf Wochen in der Stadt hängen. Dieser Sichtweise schloss sich die große Mehrheit an – der Satz wird nicht gestrichen. Das Gesamtpake­t mit den Änderungen segneten die Räte bei einer Gegenstimm­e und zwei Enthaltung­en ab.

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