Stadt kommt mit Grillverbot nicht durch
Ratsfraktionen schmettern auch Änderung zu Wahlplakaten in Polizeiverordnung ab
SPAICHINGEN - Auf wenig Gegenliebe im Gemeinderat ist die Stadtverwaltung mit einigen vorgesehenen Änderungen in der für Spaichingen geltenden Polizeiverordnung gestoßen: So kam weder das Ansinnen durch, Grillen auf öffentlichen Plätzen zwischen 22 und 8 Uhr generell zu untersagen, noch, das Aufstellen von Wahlplakaten im Stadtgebiet zu erschweren.
Die polizeiliche UmweltschutzVerordnung besteht in dieser Form laut Verwaltung seit 2013. In der Praxis habe sich gezeigt, dass „einige Verbote wegen unklarer Formulierungen nicht rechtssicher durchgesetzt werden können“. Feste Zeiträume sollten aufgenommen werden. Deshalb nun die Änderungen, denen die Räte größtenteils zustimmten: So dürfen fortan „Tauben und Wasservögel auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden“. Auch ist „die Benutzung öffentlich zugänglicher Schulhöfe und der -außenflächen von 20 bis 6 Uhr untersagt“. Und in „Schulgebäuden, auf Schulgeländen und Spielplätzen sind das Mitführen und der Konsum von Alkohol untersagt“. Ausgenommen bei den beiden letzten Punkten bleiben Schulveranstaltungen.
Auf Granit biss die Stadtverwaltung indes bei zwei weiteren Punkten: „Dass die Benutzung von Grillplätzen von 22 bis 8 Uhr untersagt sein soll, finde ich nicht in Ordnung“, meinte Harald Niemann (Pro Spaichingen). Unter anderem am Freibad sei auch nach 22 Uhr „Bedarf da“. „Wir sollten eine generelle Regelung treffen“, meinte Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher. Nur so habe die Ortspolizei die Möglichkeit, einzuschreiten. Wer länger grillen wolle, könne eine Sondererlaubnis beantragen. Er verwies auf die „Zulassung von Ausnahmen“bei den Schlussbestimmungen der Verordnung, die besagt, dass die Ortspolizei Ausnahmen zulassen kann, wenn für die Betroffenen eine „nicht zumutbare Härte“entstehe – sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstünden.
Leo Grimm (FDP) meinte, dass an jedem Grillplatz ein Hinweis stehen solle, wie lange man grillen dürfe, damit nicht „Unwissenheit als Ausrede“ genannt werde. Alexander Efinger (Grüne) sah in den geplanten Änderungen eine „Verschärfung“. Die Grünen beantragten, die Grillplätze an Viehweide und Freibad von der Regelung auszunehmen; dort sollen die Würstchen bis Mitternacht brutzeln. Der Antrag fand bei vier Gegenstimmen eine Mehrheit.
Noch klarer war bei einer Enthaltung die Ablehnung einer Änderung, die die Ratsfraktionen in ihrem Ureigensten betraf: das Aufstellen von Wahlplakaten. Walter Thesz (SPD) wies auf den Passus hin beim Paragraf zu „Unerlaubtem Plakatieren, Beschriften, Bemalen, Anbringen und Aufstellen von Hinweis- und Werbeschildern“. Darin heißt es: „An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt: Hinweis- oder Werbeschilder anzubringen bzw. aufzustellen, auch diejenigen, die keiner Baugenehmigung bedürfen.“Gestrichen werden sollte nun der bislang gültige folgende Satz: „Ausgenommen sind Hinweis- oder Werbeschilder an der Stätte der Leistung und für politische Parteien, die nur vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden.“ SPD will nicht zustimmen „Dem kann ich nicht zustimmen“, sagte Thesz. Die Parteien seien auf die Verwaltung angewiesen dabei, wer wo plakatiere – und für kleinere Parteien sei die Änderung ein Nachteil. Wenn der Passus gestrichen werde, „haben wir generell ein Verbot der Plakatierung“vor Wahlen. Schuhmacher entgegnete, dass man bei den politischen Parteien darauf achten werde, „dass jede den gleichen Zugang zur Werbung haben muss“, und dass dieser beantragt werden könne. „Bei Wahlplakaten sollten wir weiter etwas großzügiger verfahren“, sagte Tobias Schumacher (CDU). Schließlich würden diese nur alle paar Jahre für vier, fünf Wochen in der Stadt hängen. Dieser Sichtweise schloss sich die große Mehrheit an – der Satz wird nicht gestrichen. Das Gesamtpaket mit den Änderungen segneten die Räte bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen ab.