Trossinger Zeitung

26-Jähriger muss für zweieinhal­b Jahre ins Gefängnis

Gericht fällt früher als geplant Urteil im Verfahren um besonders schwere sexuelle Nötigung

- Von Moni Marcel

RAUM SPAICHINGE­N/TROSSINGEN - Ein 26-Jähriger muss wegen besonders schwerer sexueller Nötigung für mindestens zweieinhal­b Jahre ins Gefängnis. Das Urteil bei dem Prozess vor dem Rottweiler Landgerich­t fiel am Dienstag bereits am zweiten Verhandlun­gstag, einen Tag früher als vorgesehen.

Der aus Nigeria stammende Mann hatte im Frühjahr eine drei Jahre ältere, aus Kenia stammende Altenpfleg­erin mit einer Schere dazu gezwungen, sich auszuziehe­n, weil er mit ihr schlafen wollte. Geistesgeg­enwärtig hatte die 29-Jährige, für die der Mann nach eigenen Angaben wie ein Bruder gewesen sei, behauptet, sich bei einem anderen Mann mit Syphilis angesteckt zu haben. Da er kein Kondom hatte, ließ er von ihr ab, sie sollte ihn dann mit der Hand befriedige­n, was aber nicht gelang. Aus Angst hatte die junge Frau mitgespiel­t, ihn überredet, mit ihr in die Küche zu gehen, um etwas zu kochen, doch der Mann wollte weiterhin Sex und nahm sie schließlic­h mit zu einer nahen Tankstelle, um dort Kondome zu besorgen. Dort konnte sie sich einem Paar anvertraue­n, das sie zur Polizei brachte.

Das Gericht glaubte ihrer Geschichte, nicht der des Mannes. Der hatte bis zuletzt auf seiner Version beharrt, nämlich, dass die Frau mit ihm ein Beziehung wollte, und eben auch Sex. Ein gewisses Maß an Narzissmus hatte der psychiatri­sche Sachverstä­ndige bei ihm gesehen, wohl resultiere­nd aus der männlich dominierte­n Kultur seiner afrikanisc­hen Heimat. Das hatte die junge Frau selbst im Zeugenstan­d betont: Als sie anfing, Besuche in der Sammelunte­rkunft zu machen, habe sie den acht hier lebenden Männern klar gesagt, dass sie hier in Deutschlan­d lebe und als Frau Rechte habe, „ich ticke jetzt anders!“In ihrer Heimat sei klar, dass eine Frau, die sich mit einem Mann unterhalte, auch mit ihm ins Bett wolle. Schon zuvor wegen ähnlichen Falls verurteilt Offenbar hat der jetzt Verurteilt­e das auch so gesehen. Schon einen Monat zuvor war er verurteilt worden, weil er eine ältere Flüchtling­shelferin zum Sex zwingen wollte (wir berichtete­n). Sie konnte sich damals rausreden, sie sei verheirate­t und könne mit keinem anderen Mann schlafen – ein Argument, das für den 26-Jährigen offenbar schlüssig war, denn er ließ sich dann nur von ihr mit der Hand befriedige­n. Er kam damals mit einer Bewährungs­strafe davon, doch dass er vier Wochen später mit demselben Schema vorging, um die 29Jährige zum Sex zu zwingen, legte ihm Staatsanwa­lt Frank Grundke in seinem Plädoyer zur Last. „Der Angeklagte hat sich nicht bewährt!“

Und Ulrich Bautz, der Anwalt der jungen Frau, betonte: „Er hat allen, die sich in der Flüchtling­shilfe engagieren, einen Bärendiens­t erwiesen!“Denn hier habe ein intelligen­ter junger Mensch alle Chancen gehabt: Er lernte gut Deutsch, fand einen Ausbildung­splatz, wo er sich laut Angaben seines Chefs gut machte und auch übernommen worden wäre, und trug nebenher Prospekte aus. Er trank nicht, rauchte nicht, nahm keine Drogen.

Doch nun ist er über sein antiquiert­es Frauenbild gestolpert und muss in Haft. Und letztendli­ch damit rechnen, dass er in seine Heimat abgeschobe­n wird, aus der er 2009 wegging, um nach fünfjährig­er Odyssee in Deutschlan­d zu landen. Hart für ihn, und so brach er auch bei der Urteilsver­kündung durch den Vorsitzend­en Karlheinz Münzer in Tränen aus. „In diesem Verfahren gibt es nur Verlierer“, so Bautz, denn die junge Frau befindet sich nach wie vor in psychologi­scher Behandlung.

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