26-Jähriger muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
Gericht fällt früher als geplant Urteil im Verfahren um besonders schwere sexuelle Nötigung
RAUM SPAICHINGEN/TROSSINGEN - Ein 26-Jähriger muss wegen besonders schwerer sexueller Nötigung für mindestens zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil bei dem Prozess vor dem Rottweiler Landgericht fiel am Dienstag bereits am zweiten Verhandlungstag, einen Tag früher als vorgesehen.
Der aus Nigeria stammende Mann hatte im Frühjahr eine drei Jahre ältere, aus Kenia stammende Altenpflegerin mit einer Schere dazu gezwungen, sich auszuziehen, weil er mit ihr schlafen wollte. Geistesgegenwärtig hatte die 29-Jährige, für die der Mann nach eigenen Angaben wie ein Bruder gewesen sei, behauptet, sich bei einem anderen Mann mit Syphilis angesteckt zu haben. Da er kein Kondom hatte, ließ er von ihr ab, sie sollte ihn dann mit der Hand befriedigen, was aber nicht gelang. Aus Angst hatte die junge Frau mitgespielt, ihn überredet, mit ihr in die Küche zu gehen, um etwas zu kochen, doch der Mann wollte weiterhin Sex und nahm sie schließlich mit zu einer nahen Tankstelle, um dort Kondome zu besorgen. Dort konnte sie sich einem Paar anvertrauen, das sie zur Polizei brachte.
Das Gericht glaubte ihrer Geschichte, nicht der des Mannes. Der hatte bis zuletzt auf seiner Version beharrt, nämlich, dass die Frau mit ihm ein Beziehung wollte, und eben auch Sex. Ein gewisses Maß an Narzissmus hatte der psychiatrische Sachverständige bei ihm gesehen, wohl resultierend aus der männlich dominierten Kultur seiner afrikanischen Heimat. Das hatte die junge Frau selbst im Zeugenstand betont: Als sie anfing, Besuche in der Sammelunterkunft zu machen, habe sie den acht hier lebenden Männern klar gesagt, dass sie hier in Deutschland lebe und als Frau Rechte habe, „ich ticke jetzt anders!“In ihrer Heimat sei klar, dass eine Frau, die sich mit einem Mann unterhalte, auch mit ihm ins Bett wolle. Schon zuvor wegen ähnlichen Falls verurteilt Offenbar hat der jetzt Verurteilte das auch so gesehen. Schon einen Monat zuvor war er verurteilt worden, weil er eine ältere Flüchtlingshelferin zum Sex zwingen wollte (wir berichteten). Sie konnte sich damals rausreden, sie sei verheiratet und könne mit keinem anderen Mann schlafen – ein Argument, das für den 26-Jährigen offenbar schlüssig war, denn er ließ sich dann nur von ihr mit der Hand befriedigen. Er kam damals mit einer Bewährungsstrafe davon, doch dass er vier Wochen später mit demselben Schema vorging, um die 29Jährige zum Sex zu zwingen, legte ihm Staatsanwalt Frank Grundke in seinem Plädoyer zur Last. „Der Angeklagte hat sich nicht bewährt!“
Und Ulrich Bautz, der Anwalt der jungen Frau, betonte: „Er hat allen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, einen Bärendienst erwiesen!“Denn hier habe ein intelligenter junger Mensch alle Chancen gehabt: Er lernte gut Deutsch, fand einen Ausbildungsplatz, wo er sich laut Angaben seines Chefs gut machte und auch übernommen worden wäre, und trug nebenher Prospekte aus. Er trank nicht, rauchte nicht, nahm keine Drogen.
Doch nun ist er über sein antiquiertes Frauenbild gestolpert und muss in Haft. Und letztendlich damit rechnen, dass er in seine Heimat abgeschoben wird, aus der er 2009 wegging, um nach fünfjähriger Odyssee in Deutschland zu landen. Hart für ihn, und so brach er auch bei der Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden Karlheinz Münzer in Tränen aus. „In diesem Verfahren gibt es nur Verlierer“, so Bautz, denn die junge Frau befindet sich nach wie vor in psychologischer Behandlung.