In Wohnung eingesperrt – keine Strafe
Verfahren vor dem Spaichinger Amtsgericht wird gegen Auflage eingestellt
Paar rauft sich wieder zusammen – Verfahren vor Gericht eingestellt.
SPAICHINGEN - Nach kurzer Verhandlung hat Amtsgerichtsdirektorin Beate Philipp das Verfahren gegen eine Geldauflage wegen Freiheitsberaubung eingestellt. Ein 29jähriger Heuberger hatte im Oktober 2016 seine Frau drei Tage lang zuhause eingesperrt. Doch das Paar habe sich zusammengerauft, ließ es vor Gericht wissen.
Sie habe kein Interesse mehr daran, dass ihr Mann bestraft werde, ließ die 28-jährige Heubergerin bei der Verhandlung vor dem Spaichingen Amtsgericht übersetzen. Nicht aus Wohnung gelassen An jenem Wochenende habe der Angeklagte die Wohnungstüre abgeschlossen und auch mehrfach verhindert, dass seine ein Jahr jüngere Frau Fenster oder Balkontüre öffnen konnte. Bei der Polizei hatte der Mann dies auch zugegeben. Der Polizeibeamte, der die Aussage der Frau – sie sei verängstigt gewesen, so Richterin Philipp – aufgenommen hatte, musste aber nicht aussagen, denn schnell zeigte sich bei der Verhandlung vor dem Spaichinger Amtsgericht, dass dieses einem Vergleich nicht abgeneigt sei.
Zu der Verhandlung war es überhaupt erst gekommen, weil der Mann den von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Dieser hatte auf insgesamt 3000 Euro gelautet.
Letztlich wurde während der Verhandlung weniger über die Tat, als über das Verfahren zur Einstellung gesprochen. Nach der Rechtsbelehrung beider Ehepartner, ließ die Ehefrau übersetzen, dass sie keine Aussage machen wolle. Der Verteidiger berichtete, dass sich das Ehepaar wieder vertragen habe und inzwischen ein Kind zusammen erziehe. Für die Auflage wurde daher auch das Einkommen beider herangezogen.
Nach telefonischer Rücksprache mit Rottweil stimmte auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft der Einstellung und geringeren Geldzahlung zu. Die 1000 Euro müssen in fünf Raten an den Kinderschutzbund gezahlt werden. Dem stimmte der Angeklagte zu.
Die Gerichtskosten zahlt der Staat, seinen Anwalt muss der Angeklagte selber bezahlen.