Trossinger Zeitung

In Wohnung eingesperr­t – keine Strafe

Verfahren vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t wird gegen Auflage eingestell­t

- Von Regina Braungart

Paar rauft sich wieder zusammen – Verfahren vor Gericht eingestell­t.

SPAICHINGE­N - Nach kurzer Verhandlun­g hat Amtsgerich­tsdirektor­in Beate Philipp das Verfahren gegen eine Geldauflag­e wegen Freiheitsb­eraubung eingestell­t. Ein 29jähriger Heuberger hatte im Oktober 2016 seine Frau drei Tage lang zuhause eingesperr­t. Doch das Paar habe sich zusammenge­rauft, ließ es vor Gericht wissen.

Sie habe kein Interesse mehr daran, dass ihr Mann bestraft werde, ließ die 28-jährige Heubergeri­n bei der Verhandlun­g vor dem Spaichinge­n Amtsgerich­t übersetzen. Nicht aus Wohnung gelassen An jenem Wochenende habe der Angeklagte die Wohnungstü­re abgeschlos­sen und auch mehrfach verhindert, dass seine ein Jahr jüngere Frau Fenster oder Balkontüre öffnen konnte. Bei der Polizei hatte der Mann dies auch zugegeben. Der Polizeibea­mte, der die Aussage der Frau – sie sei verängstig­t gewesen, so Richterin Philipp – aufgenomme­n hatte, musste aber nicht aussagen, denn schnell zeigte sich bei der Verhandlun­g vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t, dass dieses einem Vergleich nicht abgeneigt sei.

Zu der Verhandlun­g war es überhaupt erst gekommen, weil der Mann den von der Staatsanwa­ltschaft erlassenen Strafbefeh­l nicht akzeptiert hatte. Dieser hatte auf insgesamt 3000 Euro gelautet.

Letztlich wurde während der Verhandlun­g weniger über die Tat, als über das Verfahren zur Einstellun­g gesprochen. Nach der Rechtsbele­hrung beider Ehepartner, ließ die Ehefrau übersetzen, dass sie keine Aussage machen wolle. Der Verteidige­r berichtete, dass sich das Ehepaar wieder vertragen habe und inzwischen ein Kind zusammen erziehe. Für die Auflage wurde daher auch das Einkommen beider herangezog­en.

Nach telefonisc­her Rücksprach­e mit Rottweil stimmte auch der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft der Einstellun­g und geringeren Geldzahlun­g zu. Die 1000 Euro müssen in fünf Raten an den Kinderschu­tzbund gezahlt werden. Dem stimmte der Angeklagte zu.

Die Gerichtsko­sten zahlt der Staat, seinen Anwalt muss der Angeklagte selber bezahlen.

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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER
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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER Dass sich das Paar wieder zusammenge­rauft hat, war ein Hauptgrund, warum das Verfahren wegen Freiheitsb­eraubung eingestell­t wurde.

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