Trossinger Zeitung

Wer nicht hören will, muss zahlen

- Von Jakob Fandrey, Ravensburg

erkehrssün­dern geht es ab sofort richtig an den Geldbeutel. Seit dem gestrigen Donnerstag gelten bundesweit Neuerungen in der Straßenver­kehrsordnu­ng. Speziell Themen, die in den vergangene­n Wochen und Monaten die Gemüter erhitzten, werden künftig deutlich strenger sanktionie­rt, darunter das Thema Rettungsga­sse oder das Telefonier­en am Steuer.

Die im Bundesgese­tzblatt veröffentl­ichten Neuregelun­gen sehen die Verschärfu­ng der Bußgelder bis zum zehnfachen des bisherigen Werts vor. Autofahrer, die bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder einer anderen Straße für Polizei und Rettungskr­äfte keine vorschrift­smäßige Gasse bilden, werden mit einer Strafe von 200 Euro statt wie bisher 20 Euro belegt.

In schweren Fällen droht sogar eine Geldbuße von 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Darüber hinaus drohen grundsätzl­ich 240 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, wenn man einem Einsatzwag­en mit Blaulicht und Martinshor­n nicht sofort freie Bahn verschafft. Teure Handygespr­äche Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ebenfalls mit härteren Strafen rechnen. Mindestens 100 Euro sind dafür vorgesehen, bisher waren es 60 Euro. Gefährdet man im Straßenver­kehr andere, ist man mit 150 Euro und einem Monat Fahrverbot dabei – bei einer Sachbeschä­digung mit Handy am Ohr sind es gar 200 Euro. Nur wer den Motor vollständi­g ausgeschal­tet hat, darf telefonier­en. Ausgenomme­n sind Fahrzeuge mit einer Start-Stop-Automatik – das automatisc­he Abschalten des Motors an einer Ampel gilt nicht als Rechtferti­gung, ein elektronis­ches Gerät nutzen zu dürfen. Auch das Benutzen von Tablets oder anderen elektronis­chen Geräten ist verboten. Auch Radfahrer werden kräftiger zur Kasse gebeten: Werden sie mit dem Handy am Lenker ertappt, kostet das 55 Euro.

In die Praxis umgesetzt wird auch eine neue Bekleidung­sordnung für Fahrzeugle­nker. Der Gesetzgebe­r sieht vor, dass Gesichter während des Fahrens nicht mehr verdeckt oder verhüllt werden dürfen. Dadurch soll der Fahrer bei automatisi­erten Verkehrsko­ntrollen leichter identifizi­erbar sein. Burka, Masken oder Sturmhaube­n sind tabu und werden mit 60 Euro geahndet. Ausgenomme­n sind Motorradfa­hrer oder andere Verkehrste­ilnehmer mit einer Schutzhelm­pflicht.

Bereits in Kraft getreten ist ein neues Maßnahmenp­aket gegen Rasen auf deutschen Straßen. Das ist nun eine Straftat und keine Ordnungswi­drigkeit mehr. Der Bundestag hatte das Gesetz im Juni beschlosse­n. Wer illegale Rennen veranstalt­et oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden – oder mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird. Erfasst werden auch Fahrer, die „grob verkehrswi­drig und rücksichts­los“rasen. Bestraft wird gemäß dem neuen Gesetz schon der Versuch, Rennen zu organisier­en. Künftig können deshalb auch Fahrzeuge beschlagna­hmt werden. Einen Bußgeldkat­alog und eine Umfrage zum Thema finden Sie unter: www.schwäbisch­e.de/strafen

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