Trossinger Zeitung

Klage gegen zu hohe Netzentgel­te abgewiesen

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KARLSRUHE (dpa) - Der Energieanb­ieter Lichtblick ist mit mehreren Verfassung­sbeschwerd­en wegen als überteuert kritisiert­er Netzentgel­te gescheiter­t. Das Bundesverf­assungsger­icht nahm die insgesamt vier Klagen des Hamburger Unternehme­ns nicht zur Entscheidu­ng an, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Lichtblick beliefert nach eigenen Angaben deutschlan­dweit rund 650 000 Kunden mit Ökostrom und Ökogas und nutzt dabei die Netze verschiede­ner Betreiber. Dafür müssen Stromverso­rger wie Lichtblick sogenannte Netzentgel­te bezahlen. Diese Kosten werden zum Teil über die Stromrechn­ung an die Verbrauche­r weitergege­ben. Nach Ansicht von Lichtblick werden die Stromkunde­n dadurch unnötig stark belastet.

Die Netzbetrei­ber müssen sich ihre Entgelte seit 2005 behördlich genehmigen lassen. Lichtblick hielt den so zustande gekommenen Betrag für zu hoch und das Verfahren für zu undurchsic­htig. Vor den Zivilgeric­hten wehrte sich das Unternehme­n aber erfolglos gegen die Netzentgel­te zweier Töchter des RWE-Konzerns. Vom Verfassung­sgericht wollte das Unternehme­n jetzt feststelle­n lassen, dass Stromanbie­ter keine ausreichen­den Möglichkei­ten haben, sich gegen die festgesetz­ten Entgelte zu wehren.

Nach Auffassung der Richter hat Lichtblick eine solche Benachteil­igung aber nicht ausreichen­d belegt. Außerdem gelten inzwischen andere Kriterien für die Genehmigun­g. Die Prüfung des Vorläufers­ystems sei deshalb nicht mehr von allgemeine­m Interesse.

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FOTO: DPA Stromtrass­e.

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