Trossinger Zeitung

Vergewalti­ger muss mehr als elf Jahre in Haft

Horrornach­t für Camperpärc­hen in Bonn

- Von Petra Albers

BONN (dpa) - Die „goldene Brücke“, sagt der Richter im Prozess um die Vergewalti­gung einer jungen Camperin aus dem Raum Freiburg, habe der Angeklagte ignoriert – nämlich ein Geständnis. Dann hätte der ohnehin schon traumatisi­erten Studentin und ihrem Freund eine Aussage in der Verhandlun­g erspart werden können, dann hätte die Kammer in Bonn zumindest einen Punkt gefunden, der sich für den Angeklagte­n strafmilde­rnd hätte auswirken können. So verurteilt­e das Landgerich­t den abgelehnte­n Asylbewerb­er aus Ghana zu elfeinhalb Jahren Haft wegen besonders schwerer Vergewalti­gung und räuberisch­er Erpressung.

Abgesehen von fehlenden Vorstrafen spreche kaum etwas für den 31-Jährigen – aber eine ganze Menge gegen ihn, sagt Richter Marc Eumann. Mehrfach betont das Gericht, dass die Opfer bei dem Überfall in Todesangst waren. Immer wieder habe die 23-Jährige den Täter angefleht, sie am Leben zu lassen. Das aus Baden-Württember­g stammende Paar habe eine Horrornach­t erlebt.

Der 31-Jährige, der Hand- und Fußfesseln tragen muss, hört sich das Urteil ohne sichtbare Regung an. Zu Beginn des Prozesses war er mehrfach ausfallend geworden, hatte von Lügen und „Märchenges­chichten“gesprochen und die 23-Jährige sogar als Prostituie­rte verhöhnt.

Eumann rekapituli­ert den Tathergang: In jener Aprilnacht zelten die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund in der romantisch­en Siegaue in Troisdorf bei Bonn. Als die beiden gegen Mitternach­t in ihren Schlafsäck­en liegen, hören sie draußen eine aggressive Stimme. Plötzlich schlitzt jemand mit einer langen Astsäge das Zelt auf, steckt seinen Kopf hinein und schreit auf Englisch: „Ich will hier schlafen!“Der Täter verlangt Geld, fuchtelt mit der machetenäh­nlichen Waffe vor den Gesichtern seiner Opfer herum. „Sie hatten pure Angst um ihr Leben“, sagt der Richter. „In dem engen Zelt fühlten sie sich in dem Moment wie Tiere im Käfig.“Die beiden überlassen dem Angreifer etwas Kleingeld und eine Lautsprech­erbox. Dann fordert der Mann die 23-Jährige auf, das Zelt zu verlassen, um Sex mit ihr zu haben. Gehorchen um zu überleben Das Paar habe keinen Ausweg gesehen, als zu gehorchen – in der Hoffnung, so zu überleben, sagt Eumann. Nach der Tat kehrt der Täter zurück in die Flüchtling­sunterkunf­t in Sankt Augustin, wo er seit einigen Wochen untergebra­cht ist. Wenige Tage später wird er mithilfe eines Phantombil­ds festgenomm­en. DNA-Spuren überführen ihn eindeutig.

Im Prozess schildert er seine Kindheit in Ghana als Sohn eines reichen Plantagenb­esitzers. Nach dem Tod seines Vaters geriet er demnach mit seinem Schwager in einen handgreifl­ichen Streit um das Erbe, der den Schwager das Leben kostete. Daraufhin habe er sein Dorf verlassen müssen, sei über Libyen und Italien Anfang Februar nach Deutschlan­d gekommen. Wenige Tage vor der Tat war der Asylantrag des Mannes abgelehnt worden. Da er dagegen klagte, war das Verfahren noch anhängig.

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