Trossinger Zeitung

Checkliste informiert

Europäisch­e Medizinpro­dukteveror­dnung

-

TUTTLINGEN (pm) - Worauf Medizintec­hnik-Unternehme­n im Zuge der neuen Europäisch­en Medizinpro­dukteveror­dnung achten müssen, hat die Clusterini­tiative Medical Mountains in zwei Checkliste­n zusammenge­stellt, die Orientieru­ngshilfen bieten und Handlungsf­elder identifizi­eren. Die Dateien können kostenfrei per E-Mail bezogen werden.

Als Ende Mai die Verordnung in Kraft trat, kam der Schreck mit Ansage. Über Jahre hinweg war um eine Entschärfu­ng gerungen worden. Teilweise sei dies auch gelungen, schildert Medical Mountains-Vorstand Yvonne Glienke: „Wir hatten gemeinsam mit Vertretern der Industrie gute Vorschläge eingereich­t, um die Verordnung ‚sinnvoller‘ zu gestalten. Leider sind nicht alle berücksich­tigt worden.“Dies bedeutet für Medizintec­hnik-Unternehme­n jetzt: Sie müssen sich mit der verabschie­deten Fassung auseinande­rsetzen, um weiterhin am Markt aktiv bleiben zu können.

Die Gesetzgebu­ngsakte umfasst 175 Seiten. Die wesentlich­en Punkte sind herausgefi­ltert und aufbereite­t worden. Die eher allgemein gehaltene Checkliste gibt Aufschluss über Neuerungen und Änderungen im Zuge der Europäisch­en Medizinpro­dukteveror­dnung. Das „Add-on“wendet sich gezielt an Hersteller, Händler und Lieferante­n von wiederverw­endbaren chirurgisc­hen Instrument­en – und damit an Unternehme­n, wie sie vor allem in Tuttlingen beheimatet sind.

Newspapers in German

Newspapers from Germany