Checkliste informiert
Europäische Medizinprodukteverordnung
TUTTLINGEN (pm) - Worauf Medizintechnik-Unternehmen im Zuge der neuen Europäischen Medizinprodukteverordnung achten müssen, hat die Clusterinitiative Medical Mountains in zwei Checklisten zusammengestellt, die Orientierungshilfen bieten und Handlungsfelder identifizieren. Die Dateien können kostenfrei per E-Mail bezogen werden.
Als Ende Mai die Verordnung in Kraft trat, kam der Schreck mit Ansage. Über Jahre hinweg war um eine Entschärfung gerungen worden. Teilweise sei dies auch gelungen, schildert Medical Mountains-Vorstand Yvonne Glienke: „Wir hatten gemeinsam mit Vertretern der Industrie gute Vorschläge eingereicht, um die Verordnung ‚sinnvoller‘ zu gestalten. Leider sind nicht alle berücksichtigt worden.“Dies bedeutet für Medizintechnik-Unternehmen jetzt: Sie müssen sich mit der verabschiedeten Fassung auseinandersetzen, um weiterhin am Markt aktiv bleiben zu können.
Die Gesetzgebungsakte umfasst 175 Seiten. Die wesentlichen Punkte sind herausgefiltert und aufbereitet worden. Die eher allgemein gehaltene Checkliste gibt Aufschluss über Neuerungen und Änderungen im Zuge der Europäischen Medizinprodukteverordnung. Das „Add-on“wendet sich gezielt an Hersteller, Händler und Lieferanten von wiederverwendbaren chirurgischen Instrumenten – und damit an Unternehmen, wie sie vor allem in Tuttlingen beheimatet sind.