Trossinger Zeitung

Tierwohl in Augenschei­n genommen

Kreisbauer­nverband beschäftig­t sich bei Lehrfahrt mit Anbinde-Haltung und Gülle-Verordnung

- Von Frank Czilwa

DURCHHAUSE­N - Das Tierwohl in modernen Ställen ohne AnbindeHal­tung sowie die neue Düngeveror­dnung, die künftig eine Breitverte­ilung von Gülle weitgehend verbietet, sind die beiden großen Themen bei der jüngsten Kreislehrf­ahrt des Kreisbauer­nverbands Tuttlingen gewesen. Ziel war der Hof der Grimm-Mink GbR in Durchhause­n.

Heiko Mink übernahm die Führung durch den Betrieb, den er zusammen mit den beiden anderen Gesellscha­ftern samt Ehefrauen und bei Bedarf mit Aushilfskr­äften betreibt.

Die Anbindehal­tung von Rindern ist zwar nicht gesetzlich verboten, kommt aber aus Gründen des Tierwohls immer mehr in Verruf. Der Handel und die Molkereien setzen immer mehr auf Milch aus anbindefre­ier Haltung. Das ist im Kreis Tuttlingen weniger ein Problem, in dem von den 95 bestehende­n Milchviehb­etrieben überhaupt nur 27 noch Anbindehal­tung betreiben, wie zu erfahren war, und rund 90 Prozent der Kühe in Laufställe­n gehalten werden.

Zu diesen gehört auch die 75 mal 20 Meter große „Fress-Liege-Halle“für 150 Kühe der Grimm-Mink GbR. Darin sind die Kühe nicht angebunden, sondern laufen frei herum und wählen sich ihre Liege- und Fressplätz­e selbst. Die Wände der Halle sind abnehmbar und es schließt sich ein Laufhof an. Daneben hat die GbR eine Biogasanla­ge mit 75 Kilowatt Nominallei­stung, die weitgehend mit Gülle und Stallabfäl­len betrieben werden kann.

Jörg Ruoff vom Landwirtsc­haftsamt im Landratsam­t Tuttlingen erläuterte dann die derzeitige­n Investitio­nsförderun­gen für Einzelbetr­iebe. Zu den förderfähi­gen Investitio­nen gehört auch die in neue Ausbringun­gstechnike­n für Gülle.

Diese waren das Thema des nächsten Fachvortra­gs von Jörg Messner vom Landwirtsc­haftlichen Zentrum Baden-Württember­g (LAZBW) in Aulendorf. Dort werden derzeit verschiede­ne Techniken einer bodennahen Ausbringun­g von Gülle ausprobier­t. Hintergrun­d ist die neue Düngeveror­dnung des Landes, die ab 1. Februar 2020 die Breitverte­ilung von Dünger auf bestellten Ackerfläch­en und ab 1. Februar 2025 auch auf Grünland – mit bestimmten Ausnahmen – verbietet. Politische Ziele dabei sind die Verringeru­ng von Nitrat- und anderen Nährstoffe­inträgen sowie die Verringeru­ng der Ammoniak-Abgase.

Mit „Breitverte­ilung“ist der klassische „Güllewagen“gemeint, der über die Felder fährt und den flüssigen Naturdünge­r weitflächi­g verspritzt. Stattdesse­n sollen künftig Techniken der bodennahen Ausbringun­g in begrenzten Streifen oder sogar der Injektion in den Boden zur Anwendung kommen. Messner erläuterte die Vor- und Nachteile der verschiede­nen Techniken und Verfahren.

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FOTO: FRANK CZILWA Heiko Mink zeigte und erläuterte den Gästen der Kreisinfor­mationsfah­rt des Bauernverb­ands den neuen Kuhstall der Grimm-Mink GbR.
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