Tierwohl in Augenschein genommen
Kreisbauernverband beschäftigt sich bei Lehrfahrt mit Anbinde-Haltung und Gülle-Verordnung
DURCHHAUSEN - Das Tierwohl in modernen Ställen ohne AnbindeHaltung sowie die neue Düngeverordnung, die künftig eine Breitverteilung von Gülle weitgehend verbietet, sind die beiden großen Themen bei der jüngsten Kreislehrfahrt des Kreisbauernverbands Tuttlingen gewesen. Ziel war der Hof der Grimm-Mink GbR in Durchhausen.
Heiko Mink übernahm die Führung durch den Betrieb, den er zusammen mit den beiden anderen Gesellschaftern samt Ehefrauen und bei Bedarf mit Aushilfskräften betreibt.
Die Anbindehaltung von Rindern ist zwar nicht gesetzlich verboten, kommt aber aus Gründen des Tierwohls immer mehr in Verruf. Der Handel und die Molkereien setzen immer mehr auf Milch aus anbindefreier Haltung. Das ist im Kreis Tuttlingen weniger ein Problem, in dem von den 95 bestehenden Milchviehbetrieben überhaupt nur 27 noch Anbindehaltung betreiben, wie zu erfahren war, und rund 90 Prozent der Kühe in Laufställen gehalten werden.
Zu diesen gehört auch die 75 mal 20 Meter große „Fress-Liege-Halle“für 150 Kühe der Grimm-Mink GbR. Darin sind die Kühe nicht angebunden, sondern laufen frei herum und wählen sich ihre Liege- und Fressplätze selbst. Die Wände der Halle sind abnehmbar und es schließt sich ein Laufhof an. Daneben hat die GbR eine Biogasanlage mit 75 Kilowatt Nominalleistung, die weitgehend mit Gülle und Stallabfällen betrieben werden kann.
Jörg Ruoff vom Landwirtschaftsamt im Landratsamt Tuttlingen erläuterte dann die derzeitigen Investitionsförderungen für Einzelbetriebe. Zu den förderfähigen Investitionen gehört auch die in neue Ausbringungstechniken für Gülle.
Diese waren das Thema des nächsten Fachvortrags von Jörg Messner vom Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf. Dort werden derzeit verschiedene Techniken einer bodennahen Ausbringung von Gülle ausprobiert. Hintergrund ist die neue Düngeverordnung des Landes, die ab 1. Februar 2020 die Breitverteilung von Dünger auf bestellten Ackerflächen und ab 1. Februar 2025 auch auf Grünland – mit bestimmten Ausnahmen – verbietet. Politische Ziele dabei sind die Verringerung von Nitrat- und anderen Nährstoffeinträgen sowie die Verringerung der Ammoniak-Abgase.
Mit „Breitverteilung“ist der klassische „Güllewagen“gemeint, der über die Felder fährt und den flüssigen Naturdünger weitflächig verspritzt. Stattdessen sollen künftig Techniken der bodennahen Ausbringung in begrenzten Streifen oder sogar der Injektion in den Boden zur Anwendung kommen. Messner erläuterte die Vor- und Nachteile der verschiedenen Techniken und Verfahren.