Stalker muss wegen Mordes lebenslang in Haft
MÜNCHEN (dpa) - Das Landgericht München I hat am Donnerstag einen Stalker wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 46 Jahre alte Deutsche wollte das Ende seiner Beziehung zu einer Frau nicht hinnehmen, mit der er ein Jahr lang zusammengewesen war. Nachdem sie sich im August 2009 endgültig von ihm getrennt hatte, hatte der Architekt ihr jahrelang nachgestellt – und sie schließlich am 16. August 2016 im Eingangsbereich ihres Münchner Wohnhauses mit 18 Messerstichen getötet. Laut Gericht hat er „absoluten Vernichtungswillen“gezeigt.
Die Strafkammer habe „desillusioniert“feststellen müssen, dass der Staat nicht in der Lage gewesen sei, das Opfer zu schützen, sagte Richter Michael Höhne. Dabei habe sich die gestalkte Frau „lehrbuchmäßig“verhalten. Die Frau hatte dem Mann mehrfach ausführlich erklärt, warum sie sich von ihm getrennt hatte. Dennoch ließ er ihr keine Ruhe. Das Gericht erkannte auf Mord aus niederen Beweggründen.
Stalker terrorisieren andere Menschen mit ständigem Anrufen, beharrlichem Auflauern oder Nachspionieren. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet etwa „ anpirschen“. Stalker haben oft eine verzerrte Wahrnehmung und wollen Macht und Kontrolle über ihr Opfer. In Deutschland ist Stalking seit 2007 strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht bis zu drei Jahre Haft vor, wenn das Opfer in seiner „ Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“wird, wie es bisher im Gesetzestext heißt. Etwa zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland werden mindestens einmal im Leben gestalkt, heißt es von der Polizei unter Berufung auf eine Studie des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit. Meist sind Frauen betroffen. ( dpa)