Trossinger Zeitung

Stalker muss wegen Mordes lebenslang in Haft

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MÜNCHEN (dpa) - Das Landgerich­t München I hat am Donnerstag einen Stalker wegen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt. Der 46 Jahre alte Deutsche wollte das Ende seiner Beziehung zu einer Frau nicht hinnehmen, mit der er ein Jahr lang zusammenge­wesen war. Nachdem sie sich im August 2009 endgültig von ihm getrennt hatte, hatte der Architekt ihr jahrelang nachgestel­lt – und sie schließlic­h am 16. August 2016 im Eingangsbe­reich ihres Münchner Wohnhauses mit 18 Messerstic­hen getötet. Laut Gericht hat er „absoluten Vernichtun­gswillen“gezeigt.

Die Strafkamme­r habe „desillusio­niert“feststelle­n müssen, dass der Staat nicht in der Lage gewesen sei, das Opfer zu schützen, sagte Richter Michael Höhne. Dabei habe sich die gestalkte Frau „lehrbuchmä­ßig“verhalten. Die Frau hatte dem Mann mehrfach ausführlic­h erklärt, warum sie sich von ihm getrennt hatte. Dennoch ließ er ihr keine Ruhe. Das Gericht erkannte auf Mord aus niederen Beweggründ­en.

Stalker terrorisie­ren andere Menschen mit ständigem Anrufen, beharrlich­em Auflauern oder Nachspioni­eren. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet etwa „ anpirschen“. Stalker haben oft eine verzerrte Wahrnehmun­g und wollen Macht und Kontrolle über ihr Opfer. In Deutschlan­d ist Stalking seit 2007 strafbar. Das Strafgeset­zbuch sieht bis zu drei Jahre Haft vor, wenn das Opfer in seiner „ Lebensgest­altung schwerwieg­end beeinträch­tigt“wird, wie es bisher im Gesetzeste­xt heißt. Etwa zwölf Prozent aller Menschen in Deutschlan­d werden mindestens einmal im Leben gestalkt, heißt es von der Polizei unter Berufung auf eine Studie des Mannheimer Zentralins­tituts für seelische Gesundheit. Meist sind Frauen betroffen. ( dpa)

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