Polizei gibt Tipps gegen Einbrecher
Verfahren für Konzentrationszonen für Windenergie ruht bis auf Weiteres
Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit nehmen die Wohnungseinbrüche zu.
TUTTLINGEN/RIETHEIM-WEILHEIM - Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat am vergangenen Mittwoch in seiner Sitzung in Rietheim beschlossen, die Zone „Hebsack – Wirtenbühl“aus dem Flächennutzungsplan-Verfahren „Konzentrationszonen für Windkraftenergieanlagen“herauszunehmen und das gesamte Verfahren bis auf Weiteres ruhen zu lassen.
Ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan (FNP) hätte den Vorteil, dass bei einem interessierten Investor für Windkraftenergieanlagen, der Standort aufgrund der im Plan beschränkten Konzentrationszonen gesteuert werden kann. Der Umweltbeauftragte der Stadt Tuttlingen Michael Hensch fügte hinzu, dass zusätzlich beispielsweise im FNP die Gestaltung des Abstands von einem Windrad zu einem Wohngebiet nach erweiterten Kriterien festgelegt sei.
Im Zuge des FNP-Verfahrens kam es in den vergangenen Jahren in mehreren Gemeinden im Landkreis Tuttlingen immer wieder zu Unmutsbekundungen von Bürgern zum Thema Windkraftanlagen.
Tuttlingens Baubürgermeister Willi Kamm äußerte sich auf der Sitzung vor rund 40 Bürgern zum FNPVerfahren skeptisch: „Wenn ich mit der Planung keine positive Leidenschaft erzeuge, für die wir planen, und nur diejenigen erreiche, die sich von dieser Planung bedroht fühlen, dann stellt sich die Frage, ob diese Planung noch zielführend ist“, bemängelte Kamm. Anstatt das Verfahren zu beschleunigen, um die Energiewende schneller voranzubringen, sei es komplizierter geworden. „Wir tun uns auf kommunaler Ebene keinen Gefallen damit. Das positive Ziel ist gescheitert und ich würde dazu raten, den Flächennutzungsplan nicht weiter zu betreiben“, so Kamm.
Oberbürgermeister Michael Beck bekräftigt, dass das positive Ziel, das mit dieser Planung verfolgt werde, nicht erreicht sei. Beck schlug vor, das Verfahren ruhen zu lassen und es nur dann eventuell wieder herauszuholen, wenn ein Investor konkretes Interesse bekundet.
Denn zunächst sind durch die Stilllegung des FNP alle grundsätzlich verfügbaren Flächen für Windkraft zulässig. Sollte Interesse für Flächen außerhalb der Konzentrationszonen bestehen, muss das FNP-Verfahren innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden, damit der Plan rechtskräftig wird und die angestrebte Steuerung des Standorts der Anlagen wieder aufgegriffen werden kann. „Bürger wollen keine Windkraft“Neuhausens Bürgermeister HansJürgen Osswald brachte es auf den Punkt: „Wir müssen eins konstatieren: Unsere Bürger wollen keine Windkraft – an keinem Ort innerhalb unseres Verbandsgebietes. Wir treffen überall auf dieselben Widerstände. Die Mehrzahl unserer Bürger bevorzugt diese alternative Energieform, aber niemand möchte sie vor der eigenen Haustür“, behauptete Osswald. „Warum sollen wir uns zum Prügelknaben machen, für ein kompliziertes und unsinniges Verfahren?“, so Osswalds Appell, der damit den Vorschlag von Kamm und Beck begrüßt, das Verfahren ruhen zu lassen.
Diesem Wunsch kam der Gemeinsame Ausschuss einstimmig nach und beschloss, den Flächennutzungsplan nicht weiter zu bearbeiten. Zuvor entschied der Ausschuss einstimmig, dass die Konzentrationszone „Hebsack - Wirtenbühl“bei Nendingen im FNP aufgrund von Gutachterempfehlungen wegfällt.