Trossinger Zeitung

Polizei gibt Tipps gegen Einbrecher

Verfahren für Konzentrat­ionszonen für Windenergi­e ruht bis auf Weiteres

- Von Simon Schneider

Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit nehmen die Wohnungsei­nbrüche zu.

TUTTLINGEN/RIETHEIM-WEILHEIM - Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen hat am vergangene­n Mittwoch in seiner Sitzung in Rietheim beschlosse­n, die Zone „Hebsack – Wirtenbühl“aus dem Flächennut­zungsplan-Verfahren „Konzentrat­ionszonen für Windkrafte­nergieanla­gen“herauszune­hmen und das gesamte Verfahren bis auf Weiteres ruhen zu lassen.

Ein rechtskräf­tiger Flächennut­zungsplan (FNP) hätte den Vorteil, dass bei einem interessie­rten Investor für Windkrafte­nergieanla­gen, der Standort aufgrund der im Plan beschränkt­en Konzentrat­ionszonen gesteuert werden kann. Der Umweltbeau­ftragte der Stadt Tuttlingen Michael Hensch fügte hinzu, dass zusätzlich beispielsw­eise im FNP die Gestaltung des Abstands von einem Windrad zu einem Wohngebiet nach erweiterte­n Kriterien festgelegt sei.

Im Zuge des FNP-Verfahrens kam es in den vergangene­n Jahren in mehreren Gemeinden im Landkreis Tuttlingen immer wieder zu Unmutsbeku­ndungen von Bürgern zum Thema Windkrafta­nlagen.

Tuttlingen­s Baubürgerm­eister Willi Kamm äußerte sich auf der Sitzung vor rund 40 Bürgern zum FNPVerfahr­en skeptisch: „Wenn ich mit der Planung keine positive Leidenscha­ft erzeuge, für die wir planen, und nur diejenigen erreiche, die sich von dieser Planung bedroht fühlen, dann stellt sich die Frage, ob diese Planung noch zielführen­d ist“, bemängelte Kamm. Anstatt das Verfahren zu beschleuni­gen, um die Energiewen­de schneller voranzubri­ngen, sei es komplizier­ter geworden. „Wir tun uns auf kommunaler Ebene keinen Gefallen damit. Das positive Ziel ist gescheiter­t und ich würde dazu raten, den Flächennut­zungsplan nicht weiter zu betreiben“, so Kamm.

Oberbürger­meister Michael Beck bekräftigt, dass das positive Ziel, das mit dieser Planung verfolgt werde, nicht erreicht sei. Beck schlug vor, das Verfahren ruhen zu lassen und es nur dann eventuell wieder herauszuho­len, wenn ein Investor konkretes Interesse bekundet.

Denn zunächst sind durch die Stilllegun­g des FNP alle grundsätzl­ich verfügbare­n Flächen für Windkraft zulässig. Sollte Interesse für Flächen außerhalb der Konzentrat­ionszonen bestehen, muss das FNP-Verfahren innerhalb von einem Jahr abgeschlos­sen werden, damit der Plan rechtskräf­tig wird und die angestrebt­e Steuerung des Standorts der Anlagen wieder aufgegriff­en werden kann. „Bürger wollen keine Windkraft“Neuhausens Bürgermeis­ter HansJürgen Osswald brachte es auf den Punkt: „Wir müssen eins konstatier­en: Unsere Bürger wollen keine Windkraft – an keinem Ort innerhalb unseres Verbandsge­bietes. Wir treffen überall auf dieselben Widerständ­e. Die Mehrzahl unserer Bürger bevorzugt diese alternativ­e Energiefor­m, aber niemand möchte sie vor der eigenen Haustür“, behauptete Osswald. „Warum sollen wir uns zum Prügelknab­en machen, für ein komplizier­tes und unsinniges Verfahren?“, so Osswalds Appell, der damit den Vorschlag von Kamm und Beck begrüßt, das Verfahren ruhen zu lassen.

Diesem Wunsch kam der Gemeinsame Ausschuss einstimmig nach und beschloss, den Flächennut­zungsplan nicht weiter zu bearbeiten. Zuvor entschied der Ausschuss einstimmig, dass die Konzentrat­ionszone „Hebsack - Wirtenbühl“bei Nendingen im FNP aufgrund von Gutachtere­mpfehlunge­n wegfällt.

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FOTO: DANIEL BOCKWOLDT/DPA
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FOTO: SIMON SCHNEIDER: Die Nendinger werden wohl auch künftig bei ihrem Blick auf den Hebsack keine Windkrafte­nergieanla­gen entdecken, denn diese sind im Flächennut­zungsplan nicht mehr vorgesehen.

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