Trossinger Zeitung

Zu Unrecht Inhaftiert­e könnten mehr Erstattung erhalten

Justizmini­ster der Länder wollen Entschädig­ung erhöhen – Deutscher Anwaltsver­ein fordert 100 Euro pro Tag

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BERLIN (dpa) - Die Justizmini­ster der Länder wollen zu Unrecht inhaftiert­e Menschen höher entschädig­en. Am Donnerstag haben sie die Bundesregi­erung einstimmig dazu aufgeforde­rt, einen entspreche­nden Gesetzentw­urf vorzulegen. Allerdings konnten sie sich bei ihrer Herbstkonf­erenz in Berlin nicht auf einen Vorschlag für eine konkrete Summe einigen.

Konsens habe aber darin bestanden, dass eine „deutliche Erhöhung“des aktuellen Satzes von 25 Euro pro Tag nötig sei, sagte der Vorsitzend­e der Justizmini­sterkonfer­enz, der rheinland-pfälzische Ressortche­f Herbert Mertin (FDP). In einer Vorlage für die Konferenz war zunächst von 35 Euro die Rede. Der Deutsche Anwaltsver­ein hingegen forderte 100 Euro. „Die Haftentsch­ädigung ist derzeit deutlich zu gering und muss mindestens vervierfac­ht werden“, sagte der Verbandspr­äsident. Er forderte von der neuen Bundesregi­erung eine rasche Gesetzgebu­ngsinitiat­ive, auch zur Vereinfach­ung des derzeit langwierig­en Entschädig­ungsverfah­rens. Der Umgang mit Betroffene­n sei ebenfalls reformbedü­rftig. „Jeder Straftäter, der vorzeitig aus der Haft entlassen wird, hat einen Bewährungs­helfer an seiner Seite und erhält Hilfe – ein unschuldig Inhaftiert­er wird hingegen vom Staat alleingela­ssen.“Schellenbe­rg schlug Ombudsmänn­er in den Ländern vor, die etwa bei der Suche nach einer Wohnung und Arbeitsste­lle helfen.

„Niemand kann die Zeit zurückgebe­n, die jemand unschuldig in Haft verbracht hat“, sagte Hamburgs Justizsena­tor Till Steffen (SPD). Auch Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) sieht das so. Die Länder müssten aber auch bereit sein, höhere Entschädig­ungskosten zu tragen. Wer unschuldig in Haft komme, verliere oft alles. „Die Justiz muss für diese sehr seltenen, aber schlimmen Fehler geradesteh­en.“

Der Deutsche Richterbun­d verwies darauf, dass die Zahl unschuldig Inhaftiert­er relativ gering sei. Richter und Staatsanwa­ltschaften arbeiteten sorgfältig und gewissenha­ft. Pro Jahr gebe es vor den Landgerich­ten „nicht einmal 170 zugelassen­e Wiederaufn­ahmeanträg­e“. Damit erreichen Verurteilt­e, dass ihr Fall noch einmal aufgerollt wird.

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FOTO: DPA Wer unschuldig im Gefängnis gesessen hat, bekommt bislang 25 Euro Entschädig­ung pro Tag. Dieser Betrag könnte bald steigen.

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