Trossinger Zeitung

Damit unterm Strich ein Plus bleibt

Wohn-Riester kann sich als Bausparver­trag noch lohnen – Experten kritisiere­n die komplizier­te Abwicklung

- Von Christina Bachmann

as Eigenheim ist für viele ein Lebenstrau­m und eine beliebte Form der Altersvors­orge. Beim Ansparen des Kapitals und Abzahlen des Kredits soll der Wohn-Riester helfen. Wer das Geld vom Staat für sein Häuschen in Anspruch nimmt, sollte sich aber gut informiere­n.

Als „Motor der Riester-Rente“bezeichnet Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen den Wohn-Riester. Ursprüngli­ch zur Tilgung eines Immobilien­darlehens gedacht, gibt es für reine Annuitäten­darlehen mit Riester-Förderung aber kaum noch Angebote. „Den Banken ist offenbar der Aufwand zu hoch“, sagt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. Was das gängigere Modell ist: ein Bausparver­trag, in den die Fördergeld­er eingezahlt werden.

Maximal 2100 Euro Sparbetrag und später Tilgungsle­istung werden pro Jahr gefördert. Die üblichen Riester-Zulagen gibt es für jeden, der zum berechtigt­en Personenkr­eis gehört. Das sind zum Beispiel alle, die in die gesetzlich­e Rentenvers­iche- rung einzahlen. Durch die Fördergeld­er kommt es zu einer schnellere­n Zuteilung des Gesparten und am Ende zu einer schnellere­n Tilgung der Schulden. Von 2018 an gibt es eine erhöhte Riester-Grundzulag­e von nun 175 Euro pro Person, pro Kind bleibt es je nach Geburtsjah­rgang bei 185 oder 300 Euro.

Zu bedenken ist: Wie jedes Riestern unterliegt auch der Wohn-Riester der nachgelage­rten Besteuerun­g. Auf einem Wohnförder­konto werden die geförderte­n Beträge dokumentie­rt und verzinst. Wird spätestens zum 68. Lebensjahr dieses Konto aufgelöst, hat der Häuslebaue­r das Geld für Kauf oder Bau schon genutzt. Versteuern muss er aber erst dann. Das kann er monatlich tun, bis er 85 Jahre alt ist, oder mit einer Einmalzahl­ung erledigen. Zahlt er alles sofort, gibt es 30 Prozent Rabatt.

Laut der Verbrauche­rzentrale Bremen kann das eine stolze Summe sein, die man parat haben muss. Finanzexpe­rte Hartmut Schwarz stellt folgende Rechnung auf: „Nehmen wir mal ein Wohnförder­konto, da stehen etwa 60 000 Euro drauf. Dann müssen in diesem Jahr 40 000 Euro zusätzlich versteuert werden. Wenn ich mal einen üblichen Steuersatz ansetze für normal durchschni­ttlich Verdienend­e, dann kommen da schon 6000 Euro raus.“

Das sei eine große Sorge der Verbrauche­rzentralen, betont Schwarz. Die Berater weisen deshalb darauf hin, angesichts der Geldspritz­e in der Finanzieru­ngsphase die Belastung in der Rentenzeit nicht zu vergessen. „Denken Sie bitte dran, dass Sie, sobald das Darlehen getilgt ist, nicht aufhören, die monatliche Rate beiseite zu legen“, mahnt Schwarz. Nothaft betont dennoch: „Unter dem Strich verbleibt ein Plus. Die eingespart­e Miete im Alter ist deutlich höher als die Steuerzahl­ung.“ Risiko einer Rückzahlun­g Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden. Zwar kann die Förderung auf ein anderes Haus oder eine andere Wohnung übertragen werden, aber ganz verabschie­den kann man sich aus den Bedingunge­n der Wohn-Riester-Verträge nicht, sonst riskiert man eine Rückzahlun­g der Förderung. „Die Mobilität ist ja heute eine ganz andere, als zu den Zeiten, als der Riester dieses Modell erfunden hat. Gerade die jungen Leute sagen sich: Ich bin mir nicht sicher, ob ich bis zum Lebensende in dieser Immobilie wohnen bleibe“, meint Schwarz. „Man ist nicht so immobil, wie man denkt“, sagt Alexander Nothaft. Der Gesetzgebe­r habe verschiede­ne Möglichkei­ten geschaffen.

Als Bausparver­trag könne sich Wohn-Riester unter dem Strich durchaus lohnen, meint auch Warenteste­r Jörg Sahr. Zwar habe man in der Sparphase den Nachteil, dass das Guthaben nur gering verzinst wird und auch noch Gebühren anfallen. Doch falls die Hypotheken­zinsen steigen, zahle sich der Anspruch auf das zinsgünsti­ge Bauspardar­lehen aus. „Diejenigen, die sich für einen Teil ihrer späteren Finanzieru­ng niedrige Zinsen auf Dauer sichern wollen und auch bereit sind, dafür einen niedrigen Ansparzins in Kauf zu nehmen, für die ist es ein vergleichs­weise attraktive­s Produkt“, findet Jörg Sahr. Allerdings schrumpft das Angebot, heißt es in der StiftungsZ­eitschrift „Finanztest“(Ausgabe 11/ 2017).

Nach Ansicht der Verbrauche­rzentrale nutzen noch zu wenige die Riester-Förderung für das Eigenheim. Zu komplizier­t finden sie laut Finanzexpe­rte Schwarz die ganze Abwicklung und die Gedanken, die man sich um eine spätere Besteuerun­g machen muss. „Das wäre unsere Forderung an die Politik, dass sie dieses Modell nicht an den Förderbetr­ägen attraktive­r macht, sondern die Abwicklung einfacher.“

Dennoch rät Schwarz dazu, sich vor Abschluss eines Bausparver­trags auch zum Riestern beraten zu lassen. Ob und in welcher Kombinatio­n es sich für jeden rechnet, ist höchst individuel­l. „Es ist eine eigentlich gute Sache, die ein paar Dornen hat. Man muss wie bei einer wunderbare­n Rose darauf achten, wo man sie am Stiel anpackt, damit man sich nicht verletzt. Aber wenn man das macht, kann am Ende etwas Gutes dabei rauskommen.“(dpa)

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FOTO: BDF/JAN-PETER NÜSKEN/DPA Die während der Finanzieru­ngsphase des Eigenheims geleistete Fördersumm­e wird erst am Ende besteuert. Hausbesitz­er sollten das bei ihrer Planung berücksich­tigen.

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