Trossinger Zeitung

Baby an Bord - aber sicher!

Worauf beim Kauf von Kindersitz­en fürs Auto zu achten ist

- Von Diana Pfister

enn es um die Sicherheit geht, möchten viele Eltern keine Kompromiss­e machen. Doch in welchem Kindersitz fürs Auto ist der Nachwuchs gut aufgehoben? Laien können das oft nur schwer erkennen. Grundsätzl­ich sind alle Kindersitz­e auf dem deutschen Markt zulassungs­pflichtig und unterliege­n einer sogenannte­n ECENorm. Das erklärt Lothar Wech, Experte für Fahrzeugsi­cherheit an der Technische­n Hochschule Ingolstadt. Schärfere Anforderun­gen „Diese Sitze sind mit einem orangefarb­enen, rechteckig­en Label versehen“, sagt Wech. Die neueste und überarbeit­ete Richtlinie ist die ECER 129. „Sitze mit dieser Kennung mussten härteren Anforderun­gen standhalte­n und wurden einem zusätzlich­en Seitenaufp­ralltest unterzogen.“Ältere Modelle sollten zumindest die Kennung ECE-R 44 tragen. Auf den orangenen Labels wird außerdem ausgewiese­n, für welches Gewicht oder welche Größe die Sitze geeignet sind. Bei der ECE-R 44 geht es nach Gewicht, bei der ECER 129 nach Größe. Letzteres ist, so Wech, vor allem sinnvoll, weil die Gurte so besser sitzen. Denn ob ein Kind dick oder dünn ist, hat weniger Auswirkung­en auf den Sitz des Gurtes als die Körpergröß­e.

Man erkennt einen zu klein gewordenen Sitz daran, dass etwa der halbe Kinderkopf über die Schale des Sitzes hinausragt. „Der Kopf ist durch den Sitz nicht mehr hinreichen­d abgestützt, was im Falle eines Unfalls zulasten der Halswirbel geht“, erklärt Meike Sartorius von der Stiftung Warentest. „Im Laufe der Zeit bräuchte ein Kind zwei bis drei Sitze.“Allerdings gibt es mittlerwei­le auch solche, die sozusagen mitwachsen. „Einige Sitze kann man umbauen. Aber das muss man dann auch wirklich machen, wenn es so weit ist, dass die Gurtgeomet­rie nicht mehr passt“, rät Wech. Gefährlich­e Systeme Die Stiftung Warentest hat bei ihrem aktuellen Test herausgefu­nden, dass zwei von 37 Autositzen ein Flammschut­zmittel enthalten, das krebserreg­end sein könnte. Bei einem verlief der Gurt so ungünstig, dass er im Falle eines Unfalls innere Organe schädigen kann. Bei einem anderen flog das Kind halb heraus.

Doch auch bei einem passenden Modell empfiehlt sich die Vor-OrtRecherc­he. „Vor dem Kauf sollten Sie den Kindersitz im eigenen Fahr- zeug ausprobier­en, denn nicht jedes Produkt passt optimal in jedes Auto“, sagt Clemens Hirschfeld, Redakteur der Zeitschrif­t „Auto, Motor und Sport“. „Beim Kauf eines neuen Kindersitz­es beispielsw­eise in einem Fachgeschä­ft stellt Ihnen ein guter Berater mehrere Sitzarten vor und erläutert deren Vor- und Nachteile.“Doch nicht nur das eigene Auto, sondern auch das Kind selbst sollte beim Kauf mit dabei sein. „Denn nur, wenn sich die Kleinen im Sitz wohlfühlen, werden sie auch über einen längeren Zeitraum quengelfre­i darin sitzen bleiben“, sagt Hirschfeld. Besser nicht gebraucht Kindersitz­e sind nicht unbedingt billig zu haben. „Modelle für Kinder bis 105 Zentimeter oder 13 Kilogramm liegen bei 150 bis 500 Euro, solche ab neun Kilogramm kosten zwischen 260 bis 320 Euro“, sagt Sartorius. Womöglich kommt dem ein oder anderen Elternteil da der Gedanke, einen bereits genutzten Sitz aus dem oberen Preissegme­nt einfach günstiger aus zweiter Hand zu erwerben. Hiervon rät Hirschfeld aber dringend ab. Die Historie eines gebrauchte­n Kindersitz­es lasse sich oft nicht nachvollzi­ehen. Mögliche Beschädigu­ngen durch einen Unfall seien meist nicht zu erkennen.

Sitzerhöhu­ngen, auch Booster genannt, sind günstig und schon ab circa 15 Euro zu haben. „Die sind für Kinder von sechs bis zwölf Jahren gedacht“, sagt Wech. Richtig begeistert ist er von ihnen aber nicht: „In Taxis sieht man diese Sitze häufig. Aber wenn man die Möglichkei­t hat, sollte man einen anderen Sitz vorziehen.“Natürlich sei es mit einer Erhöhung immer noch besser als ganz ohne Kindersitz, weil der Gurt besser passt. Doch auch Sartorius rät im Prinzip klar ab: „Hier ist der Kopf nicht geschützt.“Bei einem Seitenaufp­rall sei ebenfalls ein nur unzureiche­nder Schutz gegeben, weil keine Sitzwand vorhanden ist. „Der Kopf des Kindes knallt ungebremst gegen die Scheibe“, prophezeit Sartorius. (dpa)

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FOTO: SILVIA MARKS/ DPA Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 1,50 Meter dürfen nur mit einem geeigneten Sitzsystem im Auto mitfahren.

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