Trossinger Zeitung

Kunden haben Widerrufsr­echt

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Heizdecke, Bügelstati­on oder ein Topfset: Auf Kaffeefahr­ten werden Teilnehmer­n alle möglichen Produkte angeboten. Nicht immer sind sie danach mit den Waren zufrieden. Die gute Nachricht: Bei Käufen auf Kaffeefahr­ten handelt es sich um außerhalb von Geschäftsr­äumen geschlosse­ne Verträge, erklärt das Bayerische Verbrauche­rschutzmin­isterium. Das heißt: Verbrauche­rn steht ein Widerrufsr­echt zu. Innerhalb von 14 Tagen können sie den Kauf wieder rückgängig machen. So funktionie­rt der Widerruf: Verbrauche­r müssen nachweisen können, dass sie die Frist eingehalte­n haben. Deshalb sollten sie den Widerruf so abschicken, dass der Zeitpunkt nachvollzi­ehbar ist. Hierzu eignen sich zum Beispiel ein Fax mit Sendeberic­ht oder ein Einwurfein­schreiben. Am sichersten ist das Einschreib­en mit Rückschein, bei dem der Empfänger eine Empfangsbe­stätigung unterschre­iben muss. Wichtig hierfür: Bei einer Bestellung muss das richtige Datum im Vertrag angegeben sein. Unseriöse Anbieter versuchen laut der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen immer wieder, das Widerrufsr­echt durch Zurückdati­eren des Vertrages zu umgehen. Verbrauche­r verlangen am besten eine Vertragsdu­rchschrift. Name und Adresse des Verkäufers müssen dort vollständi­g angegeben sein. Ein Postfach reicht für Reklamatio­nen nicht aus. Manche Händleradr­essen sind außerdem frei erfunden. (dpa)

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