Sexualtäter muss in Klinik
Landgericht: Es besteht Aussicht, dass er pädophile Neigungen in den Griff bekommt
TUTTLINGEN/ROTTWEIL - Zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe mit Einweisung in eine Klinik für Psychotherapie wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Fotos, hat das Landgericht Rottweil am Freitag einen 45jährige Angeklagten aus Tuttlingen verurteilt. Der geschiedene Vater zweier Kinder sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, stellte die Große Strafkammer fest.
Konkret bedeutet das: Der Mann muss auf der Reichenau im Zentrum für Psychiatrie bleiben, wo er seit Juli diesen Jahres untergebracht ist. Die Zeit wird auf seine Haftstrafe angerechnet. Wann er herauskommt, ist ungewiss und hängt vom Erfolg der Therapie ab. Die Entscheidung liegt bei Gutachtern und Gerichten. Das wollte der Täter verhindern. „Das ist das Demütigendste, was ich erlebt habe“, sagte er. Blick auf die gesamte Vita Karlheinz Münzer, der Vorsitzende Richter, erklärte in seiner Urteilsbegründung, man müsse in diesem Fall die gesamte Vita sehen. Demnach hat der Mann seine pädophilen Neigungen im Jahr 1998 festgestellt. 1999 kam seine Tochter zur Welt, 2002 heiratete er, seine Frau gebar 2003 noch einen Sohn. Bereits ab 2002 hatte der Tuttlinger schwere Straftaten begangen.
So verging sich der Angeklagte unter anderem an zwei Mädchen, die er mit Geld oder als angeblicher Polizist, beziehungsweise Arzt, lockte. Das waren die bisher einzigen körperlichen Übergriffe, neun weitere Versuche scheiterten allerdings. Es folgten immer wieder und fast ohne Unterlass das heimliche Beobachten und Fotografieren junger Mädchen sowie das Sammeln von kinderpornografischen Fotos. Dabei ließ er sich weder von der Trennung seiner Frau (2005), der Scheidung (2006) noch von insgesamt drei Verurteilungen, von Haftstrafen oder Therapien abhalten.
„Als er im Juni 2014 wieder auf freien Fuß kam , hatte er große Pläne, wollte ein neues Leben beginnen. Aber das hielt nur kurz an“, schilderte Richter Münzer. „Er verfiel wieder in alte Muster.“Dabei kam es unter anderem zu den jetzt angeklagten Taten: Der Tuttlinger hatte in Friedrichshafener Bädern nackte junge Mädchen fotografiert und auf dem Computer mehr als 50 000 kinderund jugendpornografische Fotos gespeichert.
„Er hat sich geschämt“, sagte Münzer, sei aber gleichzeitig unter dem zwanghaften Druck gestanden, immer weiterzumachen. „Er hat innerlich resigniert und nach außen die Fassade gewahrt und alle getäuscht – seine Bekannten und seine Therapeuten.“ Neigung in den Griff bekommen Dennoch sieht das Gericht eine Chance für den 45-Jährigen: Zunächst müsse die Persönlichkeitsstörung mit mangelndem Selbstwertgefühl behandelt werden, sagte Münzer. Bei einem Erfolg bestehe auch die Aussicht, dass er die pädophilen Neigungen in den Griff bekomme. Rückfall-Gefahr Nach Ansicht des Gutachters, so Münzer, beschränke sich die Rückfallgefahr auf den Besitz pornografischer Fotos und so gut wie nicht auf körperliche Übergriffe.