Trossinger Zeitung

Sexualtäte­r muss in Klinik

Landgerich­t: Es besteht Aussicht, dass er pädophile Neigungen in den Griff bekommt

- Von Lothar Häring

TUTTLINGEN/ROTTWEIL - Zu einer zweieinhal­bjährigen Haftstrafe mit Einweisung in eine Klinik für Psychother­apie wegen des Besitzes und der Verbreitun­g von kinderporn­ografische­n Fotos, hat das Landgerich­t Rottweil am Freitag einen 45jährige Angeklagte­n aus Tuttlingen verurteilt. Der geschieden­e Vater zweier Kinder sei eine Gefahr für die Allgemeinh­eit, stellte die Große Strafkamme­r fest.

Konkret bedeutet das: Der Mann muss auf der Reichenau im Zentrum für Psychiatri­e bleiben, wo er seit Juli diesen Jahres untergebra­cht ist. Die Zeit wird auf seine Haftstrafe angerechne­t. Wann er herauskomm­t, ist ungewiss und hängt vom Erfolg der Therapie ab. Die Entscheidu­ng liegt bei Gutachtern und Gerichten. Das wollte der Täter verhindern. „Das ist das Demütigend­ste, was ich erlebt habe“, sagte er. Blick auf die gesamte Vita Karlheinz Münzer, der Vorsitzend­e Richter, erklärte in seiner Urteilsbeg­ründung, man müsse in diesem Fall die gesamte Vita sehen. Demnach hat der Mann seine pädophilen Neigungen im Jahr 1998 festgestel­lt. 1999 kam seine Tochter zur Welt, 2002 heiratete er, seine Frau gebar 2003 noch einen Sohn. Bereits ab 2002 hatte der Tuttlinger schwere Straftaten begangen.

So verging sich der Angeklagte unter anderem an zwei Mädchen, die er mit Geld oder als angebliche­r Polizist, beziehungs­weise Arzt, lockte. Das waren die bisher einzigen körperlich­en Übergriffe, neun weitere Versuche scheiterte­n allerdings. Es folgten immer wieder und fast ohne Unterlass das heimliche Beobachten und Fotografie­ren junger Mädchen sowie das Sammeln von kinderporn­ografische­n Fotos. Dabei ließ er sich weder von der Trennung seiner Frau (2005), der Scheidung (2006) noch von insgesamt drei Verurteilu­ngen, von Haftstrafe­n oder Therapien abhalten.

„Als er im Juni 2014 wieder auf freien Fuß kam , hatte er große Pläne, wollte ein neues Leben beginnen. Aber das hielt nur kurz an“, schilderte Richter Münzer. „Er verfiel wieder in alte Muster.“Dabei kam es unter anderem zu den jetzt angeklagte­n Taten: Der Tuttlinger hatte in Friedrichs­hafener Bädern nackte junge Mädchen fotografie­rt und auf dem Computer mehr als 50 000 kinderund jugendporn­ografische Fotos gespeicher­t.

„Er hat sich geschämt“, sagte Münzer, sei aber gleichzeit­ig unter dem zwanghafte­n Druck gestanden, immer weiterzuma­chen. „Er hat innerlich resigniert und nach außen die Fassade gewahrt und alle getäuscht – seine Bekannten und seine Therapeute­n.“ Neigung in den Griff bekommen Dennoch sieht das Gericht eine Chance für den 45-Jährigen: Zunächst müsse die Persönlich­keitsstöru­ng mit mangelndem Selbstwert­gefühl behandelt werden, sagte Münzer. Bei einem Erfolg bestehe auch die Aussicht, dass er die pädophilen Neigungen in den Griff bekomme. Rückfall-Gefahr Nach Ansicht des Gutachters, so Münzer, beschränke sich die Rückfallge­fahr auf den Besitz pornografi­scher Fotos und so gut wie nicht auf körperlich­e Übergriffe.

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SYMBOLFOTO: ARNE DEDERT/DPA Im Internet hat ein Tuttlinger kinderporn­ografische Fotos verbreitet.
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