Trossinger Zeitung

Ex-Sozialamts­mitarbeite­rin muss in Haft

Oberlandes­gericht bestätigt Urteil des Landgerich­ts Hechingen wegen Betrugs

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ZOLLERNALB­KREIS (sbo) - Rechtsweg ausgeschöp­ft – nun geht’s hinter Gitter: Eine frühere Mitarbeite­rin des Sozialamts des Zollernalb­kreises muss ins Gefängnis. Das Oberlandes­gericht Stuttgart (OLG) hat die Revision der 66-Jährigen gegen die Verurteilu­ng durch das Landgerich­t Hechingen als offensicht­lich unbegründe­t zurückgewi­esen.

Über die Entscheidu­ng des OLG sind die hiesigen Justizbehö­rden in der vergangene­n Woche informiert worden. Rund vier Monate nach dem Urteilsspr­uch durch das Landgerich­t Hechingen haben die Stuttgarte­r Richter damit die Verurteilu­ng der 66-Jährigen bestätigt. Wegen Betrugs und Urkundenfä­lschung muss die Balingerin nun für drei Jahre ins Gefängnis. ANZEIGEN

Die Frau hatte laut umfangreic­hen Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Hechingen die Kreiskasse massiv geschädigt und Gelder ins eigene Portemonna­ie fließen lassen.

Im Landratsam­t war sie für die sogenannte­n Rückkehrhi­lfen zuständig, mit denen Asylbewerb­er mit Hilfe finanziell­er Anreize und Unterstütz­ung zur freiwillig­en Rückkehr in ihre Heimatländ­er bewegt werden sollen. Allerdings, so die Überzeugun­g des Landgerich­ts Hechingen unter Vorsitz von Richter Schwarz, hatte die Frau in den Jahren 2013 und 2014 in Dutzenden Fällen fiktive Aktenvorgä­nge erstellt, Unterschri­ften gefälscht und sich dadurch Geld erschwinde­lt. Den Schaden, den die Staatsanwa­ltschaft zur Anklage brachte, belief sich auf rund 60 000 Euro.

In erster Instanz war die 66-Jährige von Richterin Kurz am Amtsgerich­t Balingen zu einer Freiheitss­trafe von zweieinhal­b Jahren verurteilt worden. Das wollte die Frau nicht akzeptiere­n – und legte Berufung gegen das Urteil ein, ebenso wie die Staatsanwa­ltschaft. In zweiter Instanz verhängte das Landgerich­t Hechingen dann eine höhere Strafe – drei Jahre Gefängnis. Nach der Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts gibt’s an diesem Urteil nun nichts mehr zu rütteln. Merkwürdig­keiten Auf den Gesamtkomp­lex der Merkwürdig­keiten war eine Mitarbeite­rin des Kreissozia­lamts im Frühjahr 2015 aufmerksam geworden. Dann wurde das Rechnungsp­rüfungsamt des Landratsam­ts tätig. Die Prüfer förderten dabei offenbar noch weit mehr mutmaßlich­e Betrugsfäl­le durch die 66-Jährige ans Licht, als die Staatsanwa­ltschaft angeklagt hatte. Das Landratsam­t hatte daraufhin die Einleitung zivilrecht­licher Schritte geprüft – die Kreisverwa­ltung macht einen Gesamtscha­den in Höhe von 345 000 Euro geltend. Das Geld hätte die Kreiskasse gerne wieder – unklar ist indes, ob die Frau den Betrag zu Lebzeiten wird zurückzahl­en können. Versuchen will man es seitens des Landratsam­ts auf jeden Fall: Wie die Kreisbehör­de sagte, wolle man nun, da das Strafverfa­hren abgeschlos­sen und das Urteil rechtskräf­tig sei, das Zivilverfa­hren und damit den Schadeners­atzanspruc­h „mit allen zur Verfügung stehenden rechtliche­n Mitteln intensiv weiter verfolgen“.

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