Was ist häusliche Pflege?
Wichtige Informationen für die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen 1) Was ist häusliche Pflege? Die häusliche Pflege ist geregelt in den Paragrafen 36-39 SGB XI und betrifft die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung, 2) In welcher Form kann häusliche Pflege in Anspruch genommen werden? Die Leistungen der häuslichen Pflege können durch professionelle Pflegekräfte (z.B. ambulanter Pflegedienst, Einzelpflegekräfte) oder ehrenamtlich durch die Familienangehörigen erbracht werden. 3) Wann habe ich einen Anspruch auf häusliche Pflege? Die häusliche Pflege hat im Recht der Pflegeversicherung und im Sozialrecht grundsätzlich Vorrang vor einer stationären Pflege. Pflegebedürftige Personen haben daher gegenüber der Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfeträger einen Leistungsanspruch. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass mindestens eine erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht. Bei Demenzkranken und Behinderten reicht hingegen schon eine geringe Pflegebedürftigkeit. 4) Bei wem kann ich diesen Anspruch geltend machen? Dieser Anspruch kann bei der Pflegeversicherung (Pflegekasse) oder beim Sozialhilfeträger geltend gemacht werden. Die Pflegekassen sind zwar selbstständige Behörden, jedoch bei den örtlichen Krankenkassen angesiedelt. Um Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung 2 Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Ist dies nicht der Fall, so tritt der Sozialhilfeträger an die Stelle der Pflegeversicherung. 5) Wie läuft die Geltendmachung des Anspruchs ab? Erforderlich ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung oder beim Sozialhilfeträger. Der Antrag kann auch von Familienangehörigen, Nachbarn oder guten Bekannten gestellt werden, die dazu bevollmächtigt sind. Nach Antragstellung wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. Bei einer häuslichen Pflege dauert die Bearbeitungszeit 2 Wochen, für alle anderen Anträge gilt die gesetzliche Bearbeitungsfrist von 5 Wochen. Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, so muss sie pro angefangener überschrittener Woche 70 € an den Antragsteller zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder der Antragsteller schon in stationärer Pflege als mindestens erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) eingestuft wurde. 6) Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor? Pflegebedürftigkeit liegt, wenn eine Person wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Diese Hilfe muss in Bereichen der Grundpflege, d.h. der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – mindestens jedoch 6 Monate – in erheblichem oder höherem Maße anfallen. Dabei werden fünf Pflegegrade unterschieden 7) Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige? Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Pflegebedürftige professionelle Pflegekräfte oder Familienangehörige zur Hilfe heranzieht. Für professionelle Pflegekräfte werden Pflegesachleistungen erteilt. Für Familienangehörige wird ein Pflegegeld fällig. Zusätzlich ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wohnungsumfeldverbessernden Maßnahmen und Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson möglich. Für Demenzkranke, psychisch Kranke oder Behinderte wird zusätzlich ein Betreuungsbetrag von 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag) geleistet. Wird diese Leistung in einem Jahr nicht ausgeschöpft, so kann sie auf das nächste Jahr übertragen werden. 9) Was ist das Pflegegeld? Das Pflegegeld bemisst sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Nimmt der Pflegebedürftige die Hilfe von Familienangehörigen in Anspruch, so wird ihm das Pflegegeld von der Pflegekasse ausgezahlt. Dieses Geld steht ihm zur freien Verfügung.