Trossinger Zeitung

Kein Schuldener­lass für Anton Schlecker

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STUTTGART (dpa) - Dem früheren Drogerieun­ternehmer Anton Schlecker werden Schulden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro nicht erlassen. Ein Sprecher des Insolvenzv­erwalters bestätigte am Freitag Informatio­nen von „Stuttgarte­r Zeitung“und „Stuttgarte­r Nachrichte­n“, dass Schlecker den Antrag auf die sogenannte Restschuld­befreiung selbst zurückgezo­gen habe. Diese sieht vor, dass ein Schuldner sechs Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens von seinen Schulden befreit werden kann, wenn er diese nicht begleichen kann.

Dem Bericht zufolge hat Schlecker den Antrag zurückgeno­mmen, um seinen Gläubigern zuvorzukom­men. Denn einige von ihnen hatten vor, ihrerseits dagegen vorzugehen, dass Schlecker künftig als schuldenfr­eier Mann lebt. Dies sei möglich, da Schlecker im November wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden sei. Das Gesetz sieht vor, dass die Restschuld­befreiung versagt werden kann, wenn ein Schuldner wegen einer Bankrottst­raftat zu mehr als 90 Tagessätze­n oder zu mehr als drei Monaten Freiheitss­trafe verurteilt wird.

Dazu genügt es, dass ein einziger Gläubiger einen sogenannte­n Antrag auf Versagung der Restschuld­befreiung stellt. Zur Erinnerung: Schlecker hat insgesamt fast 23 000 Gläubiger. Für Schlecker bedeutet der Schritt, dass er kein Vermögen mehr aufbauen kann, sondern künftig alle zwei Jahre seine Vermögensw­erte offenlegen muss, um darzulegen, dass er die Forderunge­n der Gläubiger nicht erfüllen kann.

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