Trossinger Zeitung

Im Streit um Landtagswa­hlrecht steigt Druck auf Reinhart

CDU-Landtagsfr­aktionsche­f und CDU-Parteichef Strobl zeigen keine gemeinsame Linie und widersprec­hen sich

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STUTTGART (lsw) - Der grünschwar­ze Koalitions­krach um eine Reform des Landtagswa­hlrechts hat in der CDU in Baden-Württember­g eine handfeste Krise ausgelöst. CDU-Landeschef und Innenminis­ter Thomas Strobl widersprac­h nun CDU-Landtagsfr­aktionsche­f Wolfgang Reinhart, der das Thema Wahlrecht für erledigt erklärt hatte. Strobl sagte, dass die Arbeitsgru­ppe unter seiner Leitung und der von Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) wie geplant gebildet werde. Damit soll die von der CDU ausgelöste Regierungs­krise beigelegt werden.

Der Konflikt innerhalb der CDU entzündete sich am Streit um die Wahlrechts­reform, nachdem die Fraktion im Landtag vor einigen Tagen gegen Änderungen gestimmt hatte. Nicht nur beim grünen Regierungs­partner war das Entsetzen groß, sondern auch bei der CDU. Immerhin ist die Reform im grünschwar­zen Koalitions­vertrag vereinbart. Es geht dabei unter anderem darum, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Der Gegenwind aus den eigenen Reihen wird für CDU-Fraktionsc­hef Reinhart immer heftiger. Demnach werfen mehrere CDU-Politiker der Fraktion den „Bruch des Koalitions­vertrages“sowie ein „hochgradig parteischä­digendes Verhalten“vor.

Die Verärgerun­g sei groß darüber, dass ausgerechn­et die CDU-Fraktion die erste echte Regierungs­krise in der grün-schwarzen Koalition ausgelöst habe. Hinzu kommt, dass sich die Partei im Aufwind sah und nun nach Meinung vieler in der CDU grundlos und selbstvers­chuldet in eine Krise gestürzt wird. Die Kritik richtet sich vor allem gegen Reinhart, dem Ambitionen auf das Amt des Ministerpr­äsidenten nachgesagt werden. Im Südwesten mehren sich Appelle an Strobl, im Ringen mit der CDU-Fraktion im Landtag standhaft zu bleiben. So rief ihn auch die stellvertr­etende Landesvors­itzende des Deutschen Gewerkscha­ftsbundes, Gabriele Frenzer-Wolf, dazu auf, sich für die Reform einzusetze­n und warnte vor einem Koalitions­bruch.

Die Wähler haben bei der Landtagswa­hl eine Stimme. In den 70 Wahlkreise­n ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Zudem gibt es 50 Zweitmanda­te, die an die Kandidaten gehen, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkand­idaten ihrer Partei in einem der vier Regierungs­bezirke die meisten Stimmen erhalten haben. Die Grünen wollen das Wahlrecht so reformiere­n, dass die Zweitmanda­te künftig über eine Liste vergeben werden. Für die Aufreihung der Kandidaten wäre dann die Partei zuständig. Wer am weitesten vorne auf der Liste steht, hätte die besten Chancen für einen Einzug ins Parlament.

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FOTO: DPA Thomas Strobl

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