Trossinger Zeitung

Platz für Krabbelgru­ppe und Grundschul­e

Technische­r Ausschuss beschließt Raumvertei­lung im Alten Kindergart­en

- Von Marius Lechler

EMMINGEN-LIPTINGEN - Wer die Räume im Alten Kindergart­en in Liptingen künftig wann nutzen darf, ist nun geklärt. Der Technische Ausschuss des Gemeindera­tes von Emmingen-Liptingen hat in seiner jüngsten Sitzung per einstimmig­em Beschluss entschiede­n, welche Gruppen – darunter die Nachbarsch­aftshilfe Emmingen-Liptingen, die Krabbelgru­ppe Liptingen und die verlässlic­he Grundschul­e Emmingen-Liptingen – wo in dem Gebäude unterkomme­n sollen.

Im November vergangene­n Jahres war die Raumnutzun­g noch Thema im Gemeindera­t gewesen, nach Gesprächen insbesonde­re mit den beteiligte­n Parteien der verlässlic­hen Grundschul­e sowie der Nachbarsch­aftshilfe gab es von Seiten der Gemeinde nun die Bestrebung, die Raumvertei­lung zu klären, da diese nutzungsbe­reit seien.

Wie Bürgermeis­ter Joachim Löffler erklärte, sei die Inanspruch­nahme der Räume im ausgebaute­n Obergescho­ss des Gebäudes durch die Bücherei „Emmilis“geklärt. Hier gebe es keine Nutzungsko­nflikte. Der Raum, in dem die Bücherei zuvor untergebra­cht war, solle künftig der Krabbelgru­ppe zur Verfügung stehen, bei Bedarf aber auch anderen Nutzern überlassen werden. Hierzu solle die Krabbelgru­ppe eigenveran­twortlich zuständig sein. Teppich für Krabbelgru­ppe Stefanie Breinlinge­r, die als Vertreteri­n des Zusammensc­hlusses der Sitzung des Technische­n Ausschusse­s beiwohnte, äußerte gegenüber dem Gremium den Wunsch, dass der Raum für die Gruppe mit einem Teppich zur Abdeckung des Bodens ausgestatt­et werde, während er von der Krabbelgru­ppe genutzt werde.

Ausführlic­her ging Löffler auf die Aufteilung der Räume in Erd- und Obergescho­ss zwischen verlässlic­her Grundschul­e Emmingen-Liptingen und der Nachbarsch­aftshilfe ein. Da diese plane, zweimal in der Woche einen Mittagstis­ch für Senioren anzubieten, die verlässlic­he Grundschul­e aber ebenfalls eine Essensausg­abe einplane, müssten diese beiden Angebote getrennt sein. Da es im Obergescho­ss im Bereich der Schulräume der verlässlic­hen Grundschul­e eine Küche gebe, könne das Essen dort ausgegeben werden, so Löffler. Der verlässlic­hen Grundschul­e soll laut Löffler künftig im Zeitraum von April bis September weiterhin der Raum im Erdgeschos­s zur Verfügung stehen, von Oktober bis März könne diesen die Nachbarsch­aftshilfe nutzen. Die Organisati­on der Raumvertei­lung solle bei der Nachbarsch­aftshilfe Emmingen-Liptingen liegen. Martina Auchter (Frauen initiativ) befürworte­te diese Entscheidu­ng. Sie fügte jedoch an, dass sie in ihrer Meinung bestätigt worden sei, dass das Thema der Raumvertei­lung bereits im Sozialauss­chuss hätte beraten werden sollen.

Bürgermeis­ter Löffler stellte in Aussicht, dass der Krabbelgru­pe ihre neue Unterkunft voraussich­tlich bereits nach Ende der Fasnet zur Verfügung stehen könne. Der Vorschlag, die Raumvertei­lung im Alten Kindergart­en für die beteiligte­n Parteien entspreche­nd zu realisiere­n, wurde von dem Gremium entstimmig angenommen. Dem Gemeindera­t von Emmingen-Liptingen soll eine schriftlic­he Nutzungsko­nzeption zur Beratung vorgelegt werden.

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FOTO: H. HOLLANDT Geklärt ist nun, wer das Gebäude des Alten Kindergart­ens in Liptingen wo nutzen darf – die Nachbarsch­aftshilfe, die Krabbelgru­ppe und die verlässlic­he Grundschul­e.
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