Trossinger Zeitung

Kokainproz­ess geht weiter

Täter sollen einen großen Teil des Rauschgift­s im Raum Bad Dürrheim/Donaueschi­ngen verkauft haben

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SCHWARZWAL­D-BAAR-KREIS (sbo) - Zwischen fünf und 15 Jahren Haft könnten den Angeklagte­n im Kokainproz­ess laut Staatsanwa­ltschaft je nach Aussageber­eitschaft und Schwere der Tat möglicherw­eise drohen. Der Prozess gegen sieben mutmaßlich­e Drogendeal­er, die im Jahr 2016 51 Kilo Kokain in die Bundesrepu­blik gebracht haben sollen, ist noch nicht abgeschlos­sen.

Ein beträchtli­cher Teil des Rauschgift­es, 22 Kilo, wurde im Raum Bad Dürrheim/Donaueschi­ngen verkauft. Einer der vier miteinande­r verwandten Albaner, ein 42-Jähriger, der zeitweise in Bad Dürrheim wohnte, soll den gewinnbrin­genden Verkauf und Vertrieb in diesem Raum und somit in BadenWürtt­emberg organisier­t haben. Dieser soll nach Auskunft des Staatsanwa­ltes in verschiede­nen Lokalitäte­n in Bad Dürrheim geschehen sein.

Eine dieser Lokalitäte­n soll nach Informatio­nen der Presse zeitweilig dem 42-Jährigen, der zwischenze­itlich auch in Dürbheim gewohnt haben soll, sogar gehört haben. Als mutmaßlich­er Kopf der Bande gilt er allerdings laut Anklage nicht, sondern ein 39-Jähriger albanische­r Staatsange­höriger, der in Rotterdam das Kokain organisier­t gelagert und vertrieben haben soll. Seine 29jährige Lebensgefä­hrtin mit rumänische­r Staatsange­hörigkeit soll in Rotterdam eine Wohnung angemietet haben, wo das Rauschgift gelagert worden sein soll. Außerdem wird ihr die Organisati­on der Kurierfahr­ten in die Bundesrepu­blik vorgeworfe­n, die ein 73-jähriger griechisch­er Staatsange­höriger aus Mönchengla­dbach getätigt haben soll.

Mit angeklagt ist ein 22-Jähriger, der als Kurierfahr­er eingesprun­gen sein soll, nachdem der 73-Jährige wegen eines Verkehrsve­rgehens seinen Führersche­in abgegeben hatte müssen.

Vor Gericht steht auch ein 25Jähriger, der im Raum Köln für den Vertrieb des Rauschgift­es gesorgt haben soll.

Die strengen Eingangsko­ntrollen bei der Verhandlun­g wurden laut Landgerich­t angeordnet, weil man befürchte, dass etwas passieren könnte. Nur nach einer Durchsuchu­ng nach Waffen werden Personen in den Gerichtssa­al zur Verhandlun­g gelassen.

Die Angeklagte­n tragen Fußfesseln. Für den Prozess sind mehrere Verhandlun­gstage angesetzt.

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