Gehweg nun doch nicht durchgängig
Gemeinderat Rietheim-Weilheim spricht sich auch für Tempo 30 in der Straße „Schmidten“aus
RIETHEIM-WEILHEIM - In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch haben sich die Räte für eine Ausbauplanung der Straße „Schmidten“festgelegt. Die Straße „Schmidten“dürfte wohl neben einer möglichen Ortsumgehung die derzeit am meisten diskutierte Straße in Rietheim sein.
Die Räte um Rietheim-Weilheims Bürgermeister Jochen Arno hatten eine Ausbauplanung dieser Straße schon vor drei Jahren auf der Tagesordnung der Sitzungen stehen. Für den Ausbau und die Gestaltung des Gehwegs gab es verschiedene Varianten.
Was die Räte in der vergangenen Sitzung befürwortet hatten, wurde nun wieder gekippt. So war einst angedacht, den Gehweg von einem Meter Breite über die gesamte Ausbaustrecke zu verlegen und dafür einen längeren Engpass auf der Straße in Kauf zu nehmen. Die Verengung der Straße hätte in dem Fall mit einer Ampel geregelt werden müssen. Nicht nur die Räte – auch die Straßenverkehrsbehörde sprach sich gegen diese Planungsvariante aus. Bauarbeiten sollen im April beginnen Zudem hatten Anwohner hatten in Form eines Schreiben an die Gemeinderäte Bedenken geäußert. Sie befürchten, dass die enge Straße die Autofahrer dazu verleiten könnte, über den Hofraum der Privatgrundstücke zu fahren.
Der Gemeinderat stimmte stattdessen nahezu einstimmig einer anderen Lösung zu. Diese sieht vor, den Gehweg der Straße „Schmidten“nicht durchgängig auszubauen. Diese Variante wurde bereits in Abstimmung mit den Anwohnern vorgeschlagen – auch im Hinblick auf das neue Baugebiet. Der Gehweg wird talseitig angebracht. Außerdem beschlossen die Räte für die Straße „Schmidten“eine Tempo-30-Zone.
Die Bauarbeiten, in denen auch eine Fahrbahnerneuerung und Kanalarbeiten enthalten sind, sollen laut Karsten Zinger vom Tuttlinger Ingenieurbüro Breinlinger im April diesen Jahres starten und rund sechs Monate andauern. Die Nettokosten belaufen sich auf rund 400 000 Euro.
Auch andere Möglichkeiten wurden bereits diskutiert: Ein optischer Gehweg, der beispielsweise farblich hervorgehoben wird, komme für die Straßenverkehrsbehörde nicht in Frage, da dieser nur eine Scheinsicherheit darstelle.