Trossinger Zeitung

Pachtpreis bleibt unveränder­t

Gemeindeja­gd in Seitingen-Oberflacht: Bis 2027 liegen die Kosten bei fünf Euro pro Hektar

- Von Valerie Gerards

SEITINGEN-OBERFLACHT - Über die Verpachtun­g der Gemeindeja­gden für die Jahre 2018 bis 2027 hat der Gemeindera­t Seitingen-Oberflacht am Donnerstag­abend im Rathaus abgestimmt. Die Eckpunkte der Pachtbedin­gungen wie Preis, Wildschade­nsersatz und Jagdbögen – hierüber wurde im Vorfeld mehrfach nichtöffen­tlich beraten – wurden festgelegt.

Auch die zukünftige­n Pachtinter­essenten haben ihre Bewerbunge­n schriftlic­h abgegeben. Die Verpachtun­g erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Bewerber ihre finanziell­en Verpflicht­ungen gegenüber der Gemeinde erfüllt haben – ansonsten müsse erneut beraten werden.

Vor einigen Jahrzehnte­n sei die Jagd noch ein Privileg und eine Prestigean­gelegenhei­t gewesen, heute sei es ein Management des Wildtieres, erklärte Seitingen-Oberflacht­s Bürgermeis­ter Bernhard Flad den Einwohnern, die bei der Sitzung zuhörten. „Das funktionie­rt am besten, wenn die Jagdpächte­r in der Gemeinde verwurzelt sind, man sich untereinan­der kennt und wenn wir das gemeinsam machen“, sagte Flad.

Der Pachtpreis sei nach wie vor auf fünf Euro pro Hektar festgelegt, berechnet werden nur die Waldfläche­n. Im Vergleich zu anderen Jagdbogen im Landkreis sei das ein moderater Preis, welcher der Philosophi­e der Gemeinde geschuldet sei. Gleichzeit­ig wird ein Kündigungs­recht aufgenomme­n, welches beiden Seiten ermöglicht, den Vertrag bei mehrmalige­r Übertretun­g dieser Schadensgr­enze zu kündigen. Wildschäde­n über 2000 Euro übernimmt Gemeinde Das Gremium folgte in seinem Beschluss auch dem Wunsch der Pachtinter­essenten, den Wildschade­nersatz pro Jahr und Revier mit 2000 Euro zu deckeln. „Man kann nicht ausschließ­en, dass eine Schwarzrot­te großen Schaden anrichtet, und das birgt ein gewisses Risiko für den Pächter“, erläuterte der Bürgermeis­ter. Über diese Schäden hinausgehe­nde Beträge übernimmt die Gemeinde, die normalerwe­ise der Eigentümer begleichen müsse.

Beim Zuschnitt der Jagdbogen wurden zwei Veränderun­gen vorgenomme­n: Zum einen wurde eine Fläche von 4,88 Hektar vom Jagdbogen Nord der Gemeindeja­gd RietheimWe­ilheim zugeschlag­en.

Diese Jagdanglie­derung wurde mit den Pächtern des Reviers Seitingen-Oberflacht Nord und dem Pächter aus Rietheim-Weilheim besprochen und von der unteren Jagdbehörd­e genehmigt. Im Bereich des „Berghäusle“wurde eine Korrektur der Reviergren­zen zwischen den Jagdbogen West und Ost vorgenomme­n.

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FOTO: CORINNA KRÜGER In Seitingen-Oberflacht gibt es insgesamt sechs Jagdbogen.
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