Pachtpreis bleibt unverändert
Gemeindejagd in Seitingen-Oberflacht: Bis 2027 liegen die Kosten bei fünf Euro pro Hektar
SEITINGEN-OBERFLACHT - Über die Verpachtung der Gemeindejagden für die Jahre 2018 bis 2027 hat der Gemeinderat Seitingen-Oberflacht am Donnerstagabend im Rathaus abgestimmt. Die Eckpunkte der Pachtbedingungen wie Preis, Wildschadensersatz und Jagdbögen – hierüber wurde im Vorfeld mehrfach nichtöffentlich beraten – wurden festgelegt.
Auch die zukünftigen Pachtinteressenten haben ihre Bewerbungen schriftlich abgegeben. Die Verpachtung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Bewerber ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde erfüllt haben – ansonsten müsse erneut beraten werden.
Vor einigen Jahrzehnten sei die Jagd noch ein Privileg und eine Prestigeangelegenheit gewesen, heute sei es ein Management des Wildtieres, erklärte Seitingen-Oberflachts Bürgermeister Bernhard Flad den Einwohnern, die bei der Sitzung zuhörten. „Das funktioniert am besten, wenn die Jagdpächter in der Gemeinde verwurzelt sind, man sich untereinander kennt und wenn wir das gemeinsam machen“, sagte Flad.
Der Pachtpreis sei nach wie vor auf fünf Euro pro Hektar festgelegt, berechnet werden nur die Waldflächen. Im Vergleich zu anderen Jagdbogen im Landkreis sei das ein moderater Preis, welcher der Philosophie der Gemeinde geschuldet sei. Gleichzeitig wird ein Kündigungsrecht aufgenommen, welches beiden Seiten ermöglicht, den Vertrag bei mehrmaliger Übertretung dieser Schadensgrenze zu kündigen. Wildschäden über 2000 Euro übernimmt Gemeinde Das Gremium folgte in seinem Beschluss auch dem Wunsch der Pachtinteressenten, den Wildschadenersatz pro Jahr und Revier mit 2000 Euro zu deckeln. „Man kann nicht ausschließen, dass eine Schwarzrotte großen Schaden anrichtet, und das birgt ein gewisses Risiko für den Pächter“, erläuterte der Bürgermeister. Über diese Schäden hinausgehende Beträge übernimmt die Gemeinde, die normalerweise der Eigentümer begleichen müsse.
Beim Zuschnitt der Jagdbogen wurden zwei Veränderungen vorgenommen: Zum einen wurde eine Fläche von 4,88 Hektar vom Jagdbogen Nord der Gemeindejagd RietheimWeilheim zugeschlagen.
Diese Jagdangliederung wurde mit den Pächtern des Reviers Seitingen-Oberflacht Nord und dem Pächter aus Rietheim-Weilheim besprochen und von der unteren Jagdbehörde genehmigt. Im Bereich des „Berghäusle“wurde eine Korrektur der Reviergrenzen zwischen den Jagdbogen West und Ost vorgenommen.