Der Schwerpunkt liegt auf dem Jugendschutz
Maßnahmen und Planungen beruhen auf Erfahrung
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Ab Donnerstag ist es wieder soweit: für sechs Tage übernehmen in vielen Städten und Gemeinden der Region die Narren das Zepter. Die Polizei macht die Narren auf Verschiedenes aufmerksam.
Bis zum Kehraus am Fasnetsdienstag werden Umzüge und Hallenveranstaltungen die närrische Zeit prägen. Herausragende Veranstaltungen, die auch die Polizei entsprechend fordern, sind die großen Narrensprünge in Rottweil, Villingen und Oberndorf. Neben tausenden aktiven Teilnehmern werden alleine bei diesen drei Veranstaltungen um die 50 000 Zuschauer erwartet.
Dazu kommen weitere Publikumsmagente, wie der Umzug in VSSchwenningen mit Zuschauern im fünfstelligen Bereich oder die Färberstraße in Villingen, die wieder mit Video überwacht wird. Mit sichtbarer Präsenz und anlassbezogenen Maßnahmen wird die Polizei auch in diesem Jahr ihr Möglichstes tun, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Entscheidende Kriterien für die Einsatzplanungen waren die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und das Ergebnis der regionalen Lagebewertung. So wird es auch in diesem Jahr ein ganzes Paket örtlich angepasster Aktionen geben, um den polizeilichen Auftrag zu erfüllen.
Bei größeren Veranstaltungen und während der Nacht wird die Polizei mit zahlreichen Beamten im Dienst sein. Dabei stehen lokale Brennpunkte im Zentrum des polizeilichen Handelns. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Jugendschutz. Vor allem der teilweise ungehemmte Genuss alkoholischer Getränke von jungen Menschen mit seinen wenig angenehmen Folgen steht im Fokus. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein Verstoß kann unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein daran ist unschwer zu erkennen, wie wichtig dem Gesetzgeber die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen ist. Gezielte Maßnahmen In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die Abgabe von Alkohol an erkennbar betrunkene Jugendliche als besonders schwerwiegender Verstoß gegen das Jugendschutzrecht gewertet wird. Mit eingeführten Standards, abgestimmten Konzepten und gezielten Maßnahmen, im Zusammenwirken mit anderen Behörden und den Veranstaltern, dokumentieren alle Beteiligten, dass es ihnen sehr ernst ist.