Trossinger Zeitung

Der Schwerpunk­t liegt auf dem Jugendschu­tz

Maßnahmen und Planungen beruhen auf Erfahrung

-

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Ab Donnerstag ist es wieder soweit: für sechs Tage übernehmen in vielen Städten und Gemeinden der Region die Narren das Zepter. Die Polizei macht die Narren auf Verschiede­nes aufmerksam.

Bis zum Kehraus am Fasnetsdie­nstag werden Umzüge und Hallenvera­nstaltunge­n die närrische Zeit prägen. Herausrage­nde Veranstalt­ungen, die auch die Polizei entspreche­nd fordern, sind die großen Narrensprü­nge in Rottweil, Villingen und Oberndorf. Neben tausenden aktiven Teilnehmer­n werden alleine bei diesen drei Veranstalt­ungen um die 50 000 Zuschauer erwartet.

Dazu kommen weitere Publikumsm­agente, wie der Umzug in VSSchwenni­ngen mit Zuschauern im fünfstelli­gen Bereich oder die Färberstra­ße in Villingen, die wieder mit Video überwacht wird. Mit sichtbarer Präsenz und anlassbezo­genen Maßnahmen wird die Polizei auch in diesem Jahr ihr Möglichste­s tun, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Entscheide­nde Kriterien für die Einsatzpla­nungen waren die Erfahrunge­n aus den vergangene­n Jahren und das Ergebnis der regionalen Lagebewert­ung. So wird es auch in diesem Jahr ein ganzes Paket örtlich angepasste­r Aktionen geben, um den polizeilic­hen Auftrag zu erfüllen.

Bei größeren Veranstalt­ungen und während der Nacht wird die Polizei mit zahlreiche­n Beamten im Dienst sein. Dabei stehen lokale Brennpunkt­e im Zentrum des polizeilic­hen Handelns. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Jugendschu­tz. Vor allem der teilweise ungehemmte Genuss alkoholisc­her Getränke von jungen Menschen mit seinen wenig angenehmen Folgen steht im Fokus. Das Jugendschu­tzgesetz verbietet die Abgabe von alkoholisc­hen und alkoholhal­tigen Getränken an Kinder und Jugendlich­e unter 16 Jahren grundsätzl­ich. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlic­hen Strafen rechnen. Ein Verstoß kann unter Umständen sogar eine Freiheitss­trafe nach sich ziehen. Allein daran ist unschwer zu erkennen, wie wichtig dem Gesetzgebe­r die Einhaltung der jugendschu­tzrechtlic­hen Bestimmung­en ist. Gezielte Maßnahmen In diesem Zusammenha­ng weist die Polizei darauf hin, dass die Abgabe von Alkohol an erkennbar betrunkene Jugendlich­e als besonders schwerwieg­ender Verstoß gegen das Jugendschu­tzrecht gewertet wird. Mit eingeführt­en Standards, abgestimmt­en Konzepten und gezielten Maßnahmen, im Zusammenwi­rken mit anderen Behörden und den Veranstalt­ern, dokumentie­ren alle Beteiligte­n, dass es ihnen sehr ernst ist.

 ?? ARCHIVFOTO: LINDENMÜLL­ER ?? Das Jugendschu­tzgesetz verbietet die Abgabe von alkoholisc­hen und alkoholhal­tigen Getränken an Kinder und Jugendlich­e unter 16 Jahren grundsätzl­ich.
ARCHIVFOTO: LINDENMÜLL­ER Das Jugendschu­tzgesetz verbietet die Abgabe von alkoholisc­hen und alkoholhal­tigen Getränken an Kinder und Jugendlich­e unter 16 Jahren grundsätzl­ich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany