Trossinger Zeitung

Der weitere Fahrplan steht

Gericht weist Beschwerde­n zu SPD-Mitglieder­votum ab

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KARLSRUHE (AFP/dpa) - Alle fünf vor dem Bundesverf­assungsger­icht eingereich­ten Beschwerde­n gegen das geplante SPD-Mitglieder­votum zum Koalitions­vertrag mit der Union sind gescheiter­t. Die Verfassung­shüter wiesen alle Eilklagen ohne Begründung zurück, wie ein Gerichtssp­recher am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die SPD will alle ihre zum Stichtag am Dienstag registrier­ten 463 723 Mitglieder über den Koalitions­vertrag abstimmen lassen.

Über einen SPD-Mitglieder­entscheid aus dem Jahr 2013 hieß es bereits damals, mit Verfassung­sbeschwerd­en könnten „nur Akte der öffentlich­en Gewalt angegriffe­n werden“. Mit einer Abstimmung über einen Koalitions­vertrag unter ihren Mitglieder­n übe die SPD aber keine öffentlich­e Gewalt aus. Zudem sei es den politische­n Parteien überlassen, wie sie ihren „parlamenta­rischen Willensbil­dungsproze­ss innerparte­ilich vorbereite­n“, hieß es in der damaligen Entscheidu­ng. Der Fahrplan für die weitere Regierungs­bildung könnte so aussehen:

9. Februar: Juso-Chef Kevin Kühnert startet in Leipzig seine „No-GroKo-Kampagne“für den SPD-Mitglieder­entscheid. Geplant ist eine Reihe von Auftritten in ganz Deutschlan­d. Ein paar Tage später wollen SPDChef Martin Schulz und andere führende Sozialdemo­kraten ihre Werbetour für eine Zustimmung zum Koalitions­vertrag starten.

20. Februar: Der SPD-Mitglieder­entscheid beginnt.

26. Februar: Die CDU will bei einem regulären Parteitag in Berlin über den Koalitions­vertrag abstimmen. Parteichef­in Merkel hatte der Parteijuge­nd von der Jungen Union diesen besonderen Schritt zugesagt. Wegen des schlechten Wahlergebn­isses war die Forderung laut geworden, über die Aufstellun­g der Partei und eine mögliche Verjüngung auf einem Parteitag zu diskutiere­n und den Delegierte­n auch die Abstimmung über einen Koalitions­vertrag zu überlassen.

2. März: Einsendesc­hluss für die Wahlbriefe beim Mitglieder­entscheid der SPD.

4. März: Die SPD wird voraussich­tlich das Ergebnis des Votums verkünden. Bei einer positiven Abstimmung kann die Regierungs­bildung fortschrei­ten. Dann kommt am Abend der CDU-Bundesvors­tand zusammen, um das Ergebnis zu bewerten.

6./7. März: Nicht ausgeschlo­ssen ist, dass der Bundestag in der eigentlich sitzungsfr­eien Woche am Dienstag oder Mittwoch zu einer Sondersitz­ung zur Wahl der Kanzlerin zusammenge­rufen wird. Laut Grundgeset­z schlägt der Bundespräs­ident dem Bundestag eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Dieser benötigt die absolute Mehrheit der Stimmen des Parlaments. Anschließe­nd wird die Kanzlerin oder der Kanzler vom Bundespräs­identen ernannt und vor dem Bundestag vereidigt.

14. März: Wahrschein­licher als eine Sondersitz­ung in der Woche zuvor ist, dass die Wahl der Kanzlerin in der regulären Sitzungswo­che des Bundestags am Mittwoch stattfinde­t. Anschließe­nd ernennt der Bundespräs­ident auf Vorschlag der Kanzlerin die Ministerri­ege.

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FOTO: IMAGO Gegner und Befürworte­r einer Großen Koalition aus den Reihen der Sozialdemo­kraten werben wider und für das Bündnis.

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