Der weitere Fahrplan steht
Gericht weist Beschwerden zu SPD-Mitgliedervotum ab
KARLSRUHE (AFP/dpa) - Alle fünf vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden gegen das geplante SPD-Mitgliedervotum zum Koalitionsvertrag mit der Union sind gescheitert. Die Verfassungshüter wiesen alle Eilklagen ohne Begründung zurück, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die SPD will alle ihre zum Stichtag am Dienstag registrierten 463 723 Mitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen lassen.
Über einen SPD-Mitgliederentscheid aus dem Jahr 2013 hieß es bereits damals, mit Verfassungsbeschwerden könnten „nur Akte der öffentlichen Gewalt angegriffen werden“. Mit einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern übe die SPD aber keine öffentliche Gewalt aus. Zudem sei es den politischen Parteien überlassen, wie sie ihren „parlamentarischen Willensbildungsprozess innerparteilich vorbereiten“, hieß es in der damaligen Entscheidung. Der Fahrplan für die weitere Regierungsbildung könnte so aussehen:
9. Februar: Juso-Chef Kevin Kühnert startet in Leipzig seine „No-GroKo-Kampagne“für den SPD-Mitgliederentscheid. Geplant ist eine Reihe von Auftritten in ganz Deutschland. Ein paar Tage später wollen SPDChef Martin Schulz und andere führende Sozialdemokraten ihre Werbetour für eine Zustimmung zum Koalitionsvertrag starten.
20. Februar: Der SPD-Mitgliederentscheid beginnt.
26. Februar: Die CDU will bei einem regulären Parteitag in Berlin über den Koalitionsvertrag abstimmen. Parteichefin Merkel hatte der Parteijugend von der Jungen Union diesen besonderen Schritt zugesagt. Wegen des schlechten Wahlergebnisses war die Forderung laut geworden, über die Aufstellung der Partei und eine mögliche Verjüngung auf einem Parteitag zu diskutieren und den Delegierten auch die Abstimmung über einen Koalitionsvertrag zu überlassen.
2. März: Einsendeschluss für die Wahlbriefe beim Mitgliederentscheid der SPD.
4. März: Die SPD wird voraussichtlich das Ergebnis des Votums verkünden. Bei einer positiven Abstimmung kann die Regierungsbildung fortschreiten. Dann kommt am Abend der CDU-Bundesvorstand zusammen, um das Ergebnis zu bewerten.
6./7. März: Nicht ausgeschlossen ist, dass der Bundestag in der eigentlich sitzungsfreien Woche am Dienstag oder Mittwoch zu einer Sondersitzung zur Wahl der Kanzlerin zusammengerufen wird. Laut Grundgesetz schlägt der Bundespräsident dem Bundestag eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Dieser benötigt die absolute Mehrheit der Stimmen des Parlaments. Anschließend wird die Kanzlerin oder der Kanzler vom Bundespräsidenten ernannt und vor dem Bundestag vereidigt.
14. März: Wahrscheinlicher als eine Sondersitzung in der Woche zuvor ist, dass die Wahl der Kanzlerin in der regulären Sitzungswoche des Bundestags am Mittwoch stattfindet. Anschließend ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Kanzlerin die Ministerriege.