Kommunalwahl bleibt unangetastet
Innenminister hat verfassungsrechtliche Bedenken bei Änderung des Auszählverfahrens
STUTTGART - Mit der Kommunalwahl 2014 hat sich in Baden-Württemberg das Auszählverfahren der Stimmen geändert. Das neue Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers sehen Experten als gerechter an. Dennoch will Grün-Schwarz das Verfahren „weiterentwickeln“, wie sie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Bis zur Landtagswahl 2019 ändert sich allerdings nichts. Zählverfahren seit 2014 geändert Nicht nur bei einer möglichen Reform des Landtagswahlrechts sind Grüne und CDU gespalten, wie zuletzt zu sehen war. Auch beim Kommunalwahlrecht haben die beiden Regierungspartner unterschiedliche Positionen. Die Grünen haben lange gegen das Auszählverfahren nach D’Hondt gewettert – und dieses schließlich mit dem früheren Koalitionspartner SPD auch abgeschafft. Deshalb gilt seit der Kommunalwahl 2014 in Baden-Württemberg das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Es ist dasselbe Verfahren, das auch bei der Landtags-, der Bundestagsund der Europawahl angewandt wird.
Auf der Internetseite des Staatsministeriums wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers als „neues faires und gerechtes Berechnungsverfahren“gepriesen, das die Benachteiligung kleiner Parteien und Wählergruppen beende. Auf Drängen der CDU hat sich Grün-Schwarz im Koalitionsvertrag dennoch eine „Weiterentwicklung“vorgenommen. Vor allem die kommunalen Spitzenverbände im Land machen Druck.
Der Städtetag hatte eine Änderung vorgeschlagen, die auch vom Landkreis- und vom Gemeindetag mitgetragen wird. Demnach soll das Auszählverfahren so geändert werden, dass die Hürde für Kleinstgruppen, einen Sitz im Kommunalparlament zu bekommen, etwas höher liegt (siehe Kasten). Diesem Vorschlag hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) eine Absage erteilt. In einem Brief an die kommunalen Spitzenverbände bezieht er sich auf Gutachten sowie Gerichtsurteile und erläutert, dass die vorgeschlagene Berechnungsmethode „als verfassungsrechtlich sehr problematisch anzusehen“sei. Schlimmstenfalls müsste sogar die Kommunalwahl wiederholt werden, „dies ist unbedingt zu vermeiden“, erklärt Strobl und spricht sich gegen eine Änderung des Verfahrens aus.
Die Spitzen von Grünen und CDU haben sich im Koalitionsausschuss mehrfach mit dem Thema befasst. Nach Ansicht des Innenministeriums wird es zu keiner Änderung des Wahlrechts vor der Kommunalwahl 2019 kommen. Zu verschieden sind die Haltungen von Grünen und CDU. Die CDU würde gerne wieder nach D’Hondt auszählen lassen. Dieses Auszählungsverfahren wäre „eine saubere Lösung“, so CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart. „Ich habe das mehrfach im Koalitionsausschuss angeregt, damit das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel der Weiterentwicklung des Kommunalwahlrechts rechtssicher erreicht werden kann.“
Für die Grünen kommt das nicht in Frage. „Wir haben zugesagt, dass es erneut eine Prüfung auf Fachebene geben wird“, sagt Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz, „aber allen ist klar, dass es kein Zurück zu D’Hondt geben wird.“Weiter gerungen werde nach der Kommunalwahl.
Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführender Vorstand des Städtetags, sieht das kritisch. „Als Juristin kann ich es bis zu einem gewissen Grad verstehen, wenn es verfassungsrechtliche Bedenken gibt“, sagt die ehemalige CDU-Oberbürgermeisterin von Lörrach. Aber: „Wir hätten uns etwas mehr Mut gewünscht.“Durch das neue Auszählverfahren seien Kleinstgruppen überproportional in den Gemeinderäten und Kreistagen im Land vertreten, sagt sie. Das schwäche die Entscheidungsfähigkeit der Gremien, die oft überparteilich arbeiteten und um einen Konsens bemüht seien. Zudem wirkten zersplitterte Gremien abschreckend auf potenzielle Kandidaten. „Wir brauchen Leute, die das Gefühl haben müssen, gestalten zu können.“ Reformen nicht verknüpfen Im Streit ums Landtagswahlrecht der vergangenen Wochen gab es Stimmen, die forderten, die beiden Reformvorhaben zu verknüpfen. Etwa: Die CDU bekommt die Rückkehr zu D’Hondt bei der Kommunalwahl, dafür erhalten die Grünen eine Listenkomponente bei der Landtagswahl. Diesem Deal erteilt Grünen-Fraktionschef Schwarz eine klare Absage. „Das Kommunalwahlrecht hat mit dem Landtagswahlrecht nichts zu tun. Sonst könnte man ja auch das Finanzministerium abgeben und dafür ein Heimatministerium bekommen“, sagt er und sendet so eine Spitze in Richtung Berliner GroKo.