Kurz berichtet
Von März an neues blaues Kennzeichen für Mopeds
HENSTEDT-ULZBURG (dpa) - Ab dem 1. März gilt nur noch das neue blaue Versicherungskennzeichen für Roller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter. Auch einige E-Bikes und über 25 km/h schnelle Pedelecs benötigen so ein Kennzeichen. Das bisherige schwarze Kennzeichen ist dann abgelaufen. Mit dem Kennzeichen weisen die Zweiradfahrer auf ihre gültige KfzHaftpflichtversicherung hin, ohne die sie ihr Fahrzeug nicht fahren dürfen. Die neuen Schilder gibt es über den Versicherer.
Wettbewerbsverbot gilt nur mit Entschädigung
ERFURT/FRANKFURT (dpa) - Arbeitgeber können mit ihren Mitarbeitern ein nachträgliches Wettbewerbsverbot vereinbaren. Verlassen die Arbeitnehmer den Betrieb, dürfen sie dann anschließend für einen bestimmten Zeitraum nicht für die Konkurrenz arbeiten. Dafür muss der Arbeitgeber aber eine sogenannte Karenzentschädigung zahlen. Tut er das nicht, muss sich der Arbeitnehmer auch nicht mehr an das Verbot halten. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Teilzeitarbeit möglichst früh und detailliert beantragen
DÜSSELDORF (dpa) - Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor deren geplantem Beginn abgeben. Eine bestimmte Form ist dabei zwar nicht vorgeschrieben. Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) empfiehlt aber, den Antrag immer schriftlich einzureichen. Auch die genaue Ausgestaltung der geplanten Teilzeit gehört in den Antrag.