Trossinger Zeitung

Kurz berichtet

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Von März an neues blaues Kennzeiche­n für Mopeds

HENSTEDT-ULZBURG (dpa) - Ab dem 1. März gilt nur noch das neue blaue Versicheru­ngskennzei­chen für Roller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzenti­meter. Auch einige E-Bikes und über 25 km/h schnelle Pedelecs benötigen so ein Kennzeiche­n. Das bisherige schwarze Kennzeiche­n ist dann abgelaufen. Mit dem Kennzeiche­n weisen die Zweiradfah­rer auf ihre gültige KfzHaftpfl­ichtversic­herung hin, ohne die sie ihr Fahrzeug nicht fahren dürfen. Die neuen Schilder gibt es über den Versichere­r.

Wettbewerb­sverbot gilt nur mit Entschädig­ung

ERFURT/FRANKFURT (dpa) - Arbeitgebe­r können mit ihren Mitarbeite­rn ein nachträgli­ches Wettbewerb­sverbot vereinbare­n. Verlassen die Arbeitnehm­er den Betrieb, dürfen sie dann anschließe­nd für einen bestimmten Zeitraum nicht für die Konkurrenz arbeiten. Dafür muss der Arbeitgebe­r aber eine sogenannte Karenzents­chädigung zahlen. Tut er das nicht, muss sich der Arbeitnehm­er auch nicht mehr an das Verbot halten. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbe­itsgericht­s hervor.

Teilzeitar­beit möglichst früh und detaillier­t beantragen

DÜSSELDORF (dpa) - Arbeitnehm­er müssen einen Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor deren geplantem Beginn abgeben. Eine bestimmte Form ist dabei zwar nicht vorgeschri­eben. Der Rechtsschu­tz des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB) empfiehlt aber, den Antrag immer schriftlic­h einzureich­en. Auch die genaue Ausgestalt­ung der geplanten Teilzeit gehört in den Antrag.

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