Freispruch nach Anklage als Gewalttäter
Vom Amtsgericht zuvor zu einer halbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (tam/ sbo) - Hat ein 72-jähriger Rentner aus der Region vor einem Jahr im Streit einer Nachbarin die schwere Eingangstür des gemeinsam bewohnten Mehrfamilienhauses gegen den Arm geschleudert? Das Amtsgericht Villingen hielt die Tat für nachgewiesen. Der Rentner wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Bewährung gab es für den mehrfach vorbestraften Mann damals keine mehr.
Nach einer Berufungsverhandlung erreichte er jetzt vor dem Landgericht Konstanz einen Freispruch. Der 72-Jährige hatte die Tat abgestritten. Gleichzeitig betonte er, dass er die beiden kleinen Hunde der Frau nicht leiden konnte. Sie hätten häufig vor seine Wohnungstür gekotet und viel zu oft gekläfft. An jenem Tag sei man sich an der Eingangstür begegnet. Er und die Nachbarin seien gerade nach Hause gekommen. Die Frau habe einen ihrer Hunde auf dem Arm getragen. Als er in der Tür stand, habe sie sich an ihm vorbei gequetscht und ihm ständig den kläffenden Hund vors Gesicht gehalten. Da habe er sich sehr erschrocken, vielleicht sei deshalb die Tür zugefallen. Nicht zu klären, ob hinter den Vereltzungen Absicht steckt Die 63-Jährige behauptete, der als gewalttätig beschriebene Rentner habe sie damals wegen ihrer Hunde übel beschimpft und ihr dann die Tür voll gegen den Rücken schleudern wollen. Sie habe die Tür noch mit dem Arm abfangen können, sich dabei aber nachhaltig am Handgelenk verletzt. Sie sei auch damals bereits gehbehindert gewesen, weil der Mann sie einige Zeit zuvor so stark gegen ihr frisch operiertes Knie getreten habe, dass ein zweiter Eingriff nötig geworden sei. Ob es zu der Verletzung ihres Handgelenks durch eine absichtliche Aktion des 72-Jährigen gekommen war, blieb unklar, so dass es zum Freispruch kam.