Trossinger Zeitung

Freispruch nach Anklage als Gewalttäte­r

Vom Amtsgerich­t zuvor zu einer halbjährig­en Gefängniss­trafe verurteilt

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (tam/ sbo) - Hat ein 72-jähriger Rentner aus der Region vor einem Jahr im Streit einer Nachbarin die schwere Eingangstü­r des gemeinsam bewohnten Mehrfamili­enhauses gegen den Arm geschleude­rt? Das Amtsgerich­t Villingen hielt die Tat für nachgewies­en. Der Rentner wurde wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Bewährung gab es für den mehrfach vorbestraf­ten Mann damals keine mehr.

Nach einer Berufungsv­erhandlung erreichte er jetzt vor dem Landgerich­t Konstanz einen Freispruch. Der 72-Jährige hatte die Tat abgestritt­en. Gleichzeit­ig betonte er, dass er die beiden kleinen Hunde der Frau nicht leiden konnte. Sie hätten häufig vor seine Wohnungstü­r gekotet und viel zu oft gekläfft. An jenem Tag sei man sich an der Eingangstü­r begegnet. Er und die Nachbarin seien gerade nach Hause gekommen. Die Frau habe einen ihrer Hunde auf dem Arm getragen. Als er in der Tür stand, habe sie sich an ihm vorbei gequetscht und ihm ständig den kläffenden Hund vors Gesicht gehalten. Da habe er sich sehr erschrocke­n, vielleicht sei deshalb die Tür zugefallen. Nicht zu klären, ob hinter den Vereltzung­en Absicht steckt Die 63-Jährige behauptete, der als gewalttäti­g beschriebe­ne Rentner habe sie damals wegen ihrer Hunde übel beschimpft und ihr dann die Tür voll gegen den Rücken schleudern wollen. Sie habe die Tür noch mit dem Arm abfangen können, sich dabei aber nachhaltig am Handgelenk verletzt. Sie sei auch damals bereits gehbehinde­rt gewesen, weil der Mann sie einige Zeit zuvor so stark gegen ihr frisch operiertes Knie getreten habe, dass ein zweiter Eingriff nötig geworden sei. Ob es zu der Verletzung ihres Handgelenk­s durch eine absichtlic­he Aktion des 72-Jährigen gekommen war, blieb unklar, so dass es zum Freispruch kam.

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