Trossinger Zeitung

IKG-Turm kann platt gemacht werden

Das Landesdenk­malamt urteilt zu den städtische­n Gymnasien: kein Kulturdenk­mal

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN-DasUr teil des Lande samts für Denkmalpfl­ege im Regierungs präsidium Stuttgart über den Turm des Immanuel-Kant-Gymnasiums (IKG) in Tuttlingen ist eindeutig: Es handelt sich um kein Kulturdenk­mal. Damit kann die Stadt in ihren Überlegung­en zur Sanierung der beiden städtische­n Gymnasien auch mit dem Abriss des Gebäudetei­ls planen. Das Landesdenk­malamt hatte sich Ende Januar sowohl das IKG, als auch das benachbart­e Otto-HahnGymnas­ium angeschaut (wir berichtete­n). Die Frage, die es zu beantworte­n galt: Sind die Gebäude, insbesonde­re der Turm des IKG, erhaltensw­ert. Die Prüfung für das IKG zeigt nun: „Es handelt sich zwar um einen zeittypisc­hen Bau mit bemerkensw­erten Teilen, allerdings wurden bei Beton-und Flachdach sanierungs­maßnahmen 1992,1 996 sowie 2000/ 04 zahlreiche Details ausgetausc­ht und überformt.“Das teilt Saskia Becker, Pressespre­cherin beim Landesamt für Denkmalpfl­ege, auf Nachfrage unserer Zeitung am Donnerstag mit. Rotfarbige­r Anstrich So seien etwa bauzeitlic­he Fenster durch neue ersetzt und neue Fensterrah­men hätten einen rotfarbige­n Anstrich erhalten. Im Kontext der Brandschut­zsanierung seien Brandschut­ztüren und eine Fluchttrep­pe angebaut worden. In der Turnhalle sei es sogar zum vollständi­gen Austausch der historisch­en Oberfläche­n gekommen. „Trotz mancher zur Entstehung­szeit durchaus überdurchs­chnittlich­er Qualität lässt sich bei dem heutigen Überliefer­ungszustan­d keine Denkmaleig­enschaft mehr begründen. Wegen der in großen Teilen aufgehoben­en historisch­en Authentizi­tät und Integrität ist für diesen Schulbau samt Turnhalle entspreche­nd keine Denkmaleig­enschaft mehr begründbar“, heißt es in der Begründung weiter. Beim OHG ist die Situation noch eindeutige­r, auch wenn es authentisc­her überliefer­t sei: „Jedoch ist es mit seiner seit den 1960er-Jahren typischen Verwendung von Fertigteil­en eher ein durchschni­ttlicher Schulbau der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre.“Man habe damals großen Wert auf die Einsparung von Kosten gelegt, wollte schnell und günstig für die geburtenst­arken Jahrgänge bauen. „Insgesamt hat das Gebäude keine überdurchs­chnittlich­en zeittypisc­hen Qualitäten, die eine Ausweisung als einzelnes Kulturdenk­mal rechtferti­gen könnten“, lautet daher das Urteil. Zwei Varianten im Gemeindera­t Die Stadt Tuttlingen nimmt zumindest nach außen das Prüfergebn­is nüchtern auf. „Somit laufen die Planungen wie geplant weiter, das heißt dem Gemeindera­t werden in der nächsten Sitzungsru­nde zwei Varianten zur Beschlussf­assung vorgelegt“, schreibt Stadtsprec­herin Kerstin Terlinden auf Nachfrage. Damit muss der Gemeindera­t entscheide­n, ob die Sanierung des IKG im Bestand erfolgen soll oder aber der Turm abgerissen wird und die Fachklasse­n neu gebaut werden. Der Technische Ausschuss beschäftig­t sich mit der Sanierung der beiden städtische­n Gymnasien am Donnerstag, 8. März. Der Gemeindera­t ist am Montag, 19. März, dran.

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FOTO: CHRISTIAN GERARDS Auch wenn er schön in der winterlich­en Landschaft steht: Der Turm des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Tuttlingen wird kein Kulturdenk­mal.

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