Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafen wegen Versuchen an Affen in Tübingen
TÜBINGEN (AFP) - Wegen des Vorwurfs der Tiermisshandlung bei Versuchen mit Affen hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Geldstrafen gegen drei Forscher beantragt. Den Mitarbeitern des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik wird vorgeworfen, die Versuche zu spät beendet und dadurch den Tieren länger andauernde Leiden zugefügt zu haben, wie die Behörde mitteilte. Sie beantragte bereits im Januar beim Amtsgericht Tübingen den Erlass von Strafbefehlen.
Die Anträge richten sich gegen den 67-jährigen Bereichsleiter, den 49 Jahre alten Versuchsleiter und den 55-jährigen stellvertretenden Tierhalter. Sie waren laut Staatsanwaltschaft an genehmigten Versuchen zur Hirnforschung beteiligt. Dabei waren demnach unter anderem chirurgische Eingriffe am Zentralnervensystem der Rhesusaffen erlaubt, um einen Zugang zum Gehirn der Tiere zu ermöglichen.
Die Vorgaben sahen laut den Ermittlungen vor, dass Tiere getötet werden sollten, „wenn dies für eine wissenschaftliche Untersuchung erforderlich oder das Wohlergehen des Tieres wegen einer Verletzung oder Infektion gefährdet wäre“. Die Angeschuldigten hätten sicherzustellen gehabt, „dass die Schmerzen und Leiden der Versuchstiere auf ein unerlässliches Minimum beschränkt bleiben“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Entgegen den festgeschriebenen Abbruchkriterien sollen die Forscher laut der Behörde aber drei Tiere „trotz entsprechender Anzeichen und Auffälligkeiten“verspätet eingeschläfert und dadurch „eine erhebliche und längere Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Affen“verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Tiermisshandlung durch Unterlassen.