Trossinger Zeitung

Archäologi­sche Untersuchu­ngen in Dürbheim

Gemeinde muss nach dem Denkmalsch­utzgesetz die Kosten für Grabungen tragen

- Von Stefan Fuchs

DÜRBHEIM - Auf einem Dürbheimer Gewerbebau­platz unterhalb der Firma MST-Instrument­e stehen archäologi­sche Grabungen an. Damit soll abgeklärt werden, ob die Fläche bedenkenlo­s erschlosse­n und bebaut werden kann. Der Gemeindera­t hat der Kostenüber­nahme zugestimmt.

„Da kommen wir nicht drum herum“, sagte Bürgermeis­ter Andreas Häse im Vorfeld der Abstimmung im Rat. Das Gebiet liegt auf der im Bebauungsp­lan ausgewiese­nen Fläche eines Kulturdenk­mals aus der Hallstattz­eit. „Deshalb sollten wir unbedingt vor einer Vergabe abklären, ob alles frei ist. Nicht dass wir dann wieder einen Dürbheimer Krieger finden.“

In den Siebzigerj­ahren war im Wohngebiet „Häuslensre­in“eine Grabstelle aus dem siebten oder achten Jahrhunder­t gefunden worden. Unter anderem fanden sich die Überreste eines wohlhabend­en Kriegers. Gemeinde muss zahlen Die Gemeinde hatte im Juni 2017 Kontakt mit dem Archäologi­schen Landesamt aufgenomme­n und gleichzeit­ig wegen eines weiteren angrenzend­en Flurstücks angefragt. Das Amt informiert­e die Gemeinde darüber, dass Eigentümer und Pächter die Untersuchu­ngen nach dem Denkmalsch­utzgesetz des Landes dulden und die Kosten dafür tragen müssten.

Dem Denkmalsch­utz wird bei Bauvorhabe­n in Baden-Württember­g ein hoher Stellenwer­t zugemessen. Es sei „Aufgabe von Denkmalsch­utz und Denkmalpfl­ege, die Kulturdenk­male zu schützen und zu pflegen“, heißt es im Landesdenk­malschutzg­esetz. Ebenso gehört die Abwendung von Gefahr für Denkmäler zu den Aufgaben der Behörden.

Ein ursprüngli­ch anberaumte­r Termin für die Untersuchu­ngen im Herbst konnte laut Häse vom Landesamt nicht eingehalte­n werden. Die Arbeiten sollen jetzt vom 12. bis zum 16. März durchgefüh­rt werden. Die Kosten für alle Arbeiten auf beiden Flurstücke­n liegen laut Haushaltsp­lan voraussich­tlich bei 20 000 Euro. Höhere Kosten bei Funden Dabei muss es allerdings nicht bleiben. Und zwar für den Fall, dass die Archäologe­n tatsächlic­h etwas entdecken. Häse: „Dann müssten wir noch weiter in die Tiefe gehen und es würde teurer werden. Das Landesamt glaubt aber selbst nicht, dass etwas gefunden wird.“Die Gemeinde ist verpflicht­et, am Ende die tatsächlic­h entstanden­en Kosten zu tragen. Bei einem Fund steht der Erhalt der Denkmalsub­stanz und des Fundorts an erster Stelle.

Falls das nicht möglich ist, muss der Dokumentwe­rt erhalten werden. Das geschieht durch Ausgrabung­en, bei denen die Funde dokumentie­rt und geborgen werden.

Im Kreis der Ratsmitgli­eder wurden weitere Alternativ­en angedacht, unter anderem die Ausweisung eines anderen Grundstück­s. Wie Häse erläuterte, wären die Kosten für die Erschließu­ng durch Straßen und Infrastruk­tur bei allen Alternativ­en höher, als die für die Grabungen.

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