Trossinger Zeitung

Egesheim will hauptamtli­chen Schultes

Bewerbelag­e nicht rosig – Reichenbac­h signalisie­rt, sich anzuschlie­ßen

- Von Regina Braungart

EGESHEIM/REICHENBAC­H - In seiner jüngsten Sitzung hat der Egesheimer Gemeindera­t beschlosse­n, künftig einen hauptamtli­chen Bürgermeis­ter anstellen zu wollen. Bisher wird die Gemeinde ehrenamtli­ch von Josef Bär geführt, der 35 Jahre lang bis Oktober 2016 Wehingen geführt hatte. Zusätzlich steht Bär, der im November 66 Jahre alt wird, auch noch nach seinem Ausscheide­n aus Wehingen der Gemeinde Reichenbac­h vor.

Wahltermin in Egesheim ist der 10. Juni, wann er in Reichenbac­h ausscheide­t, habe er noch nicht festgelegt, so Bär.

Die Entscheidu­ng, nach über 36 Amtsjahren in Egesheim zum 31. August aus dem Amt zu scheiden – in der Mitte der Amtsperiod­e – kommt nicht überrasche­nd. Bürgermeis­ter Bär hatte es schon im Vorfeld angekündig­t. Neu ist jedoch, dass Egesheim, mit rund 650 Einwohnern eine der kleinen Gemeinden des Kreises, einen hauptamtli­chen Schultes anstellen will. Reichegger winkt ab Der Grund sei, so die Auskunft Bärs auf Anfrage dieser Zeitung, dass die Gespräche von Gemeinderä­ten folgendes Ergebnis hatten: Niemand Geeignetes wollte sich zur Verfügung stellen. Und die frühere Konstrukti­on, dass der hauptamtli­che Wehinger Bürgermeis­ter zwei weitere Gemeinden, ehrenamtli­ch führt, auch nicht funktionie­ren würde, weil der neue Wehinger Schultes Gerhard Reichegger abgewunken hat.

Um aber einen geeigneten Kandidaten/eine geeignete Kandidatin zu finden, ist die Frage des Gehalts wichtig und hier – auch das dürfte Thema einer gemeinsame­n Sitzung der Reichenbac­her und Egesheimer Räte gewesen sein – signalisie­rte Reichenbac­h, sich bei der nächsten Wahl offen für eine gemeinsame Finanzieru­ng eines gemeinsame­n Bürgermeis­ters zu zeigen. Wichtig sei beiden Gemeinden, so Bär, durch einen gemeinsame­n Bürgermeis­ter oder eine Bürgermeis­terin die Orte verbunden zu sehen: Immerhin gibt es einen gemeinsame­n Kindergart­en und eine gemeinsame Grundschul­e und auch die Kooperatio­n der Bauhöfe sei sehr gut voran gekommen, so Bär.

Rechtlich gebe es die Möglichkei­t, dass sich zwei Gemeinden einen hauptamtli­chen Bürgermeis­ter teilen. Mit dem Vorteil, dass dann das Gehalt des neuen Schultes eine Stufe höher angesetzt wird. Bei zusammen rund 1200 Einwohnern liege man dann in der Kategorie von Bubsheim oder Kolbingen, die beide auch hauptamtli­che Bürgermeis­ter haben.

Angesichts der überall schlechten Bewerberla­ge seien gemeinsam die Mehrkosten eher zu vertreten, wenn sie sich auf zwei Gemeinden verteilen. Gab es schon ein Vorfühlen gegenüber einem potenziell­en hauptamtli­chen Bewerber, einer Bewerberin? „Wir sind guten Mutes, dass sich jemand bewirbt“, so Bär dazu. „Der Wähler ist der Souverän“Selbstvers­tändlich seien alle Bemühungen und Suchen nur dann realisierb­ar, wenn die Bürger das mit ihrer Wahlentsch­eidung bestätigen: „Der Wähler ist der Souverän“, so Bär.

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FOTO: BRAUNGART, REGINA
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