Egesheim will hauptamtlichen Schultes
Bewerbelage nicht rosig – Reichenbach signalisiert, sich anzuschließen
EGESHEIM/REICHENBACH - In seiner jüngsten Sitzung hat der Egesheimer Gemeinderat beschlossen, künftig einen hauptamtlichen Bürgermeister anstellen zu wollen. Bisher wird die Gemeinde ehrenamtlich von Josef Bär geführt, der 35 Jahre lang bis Oktober 2016 Wehingen geführt hatte. Zusätzlich steht Bär, der im November 66 Jahre alt wird, auch noch nach seinem Ausscheiden aus Wehingen der Gemeinde Reichenbach vor.
Wahltermin in Egesheim ist der 10. Juni, wann er in Reichenbach ausscheidet, habe er noch nicht festgelegt, so Bär.
Die Entscheidung, nach über 36 Amtsjahren in Egesheim zum 31. August aus dem Amt zu scheiden – in der Mitte der Amtsperiode – kommt nicht überraschend. Bürgermeister Bär hatte es schon im Vorfeld angekündigt. Neu ist jedoch, dass Egesheim, mit rund 650 Einwohnern eine der kleinen Gemeinden des Kreises, einen hauptamtlichen Schultes anstellen will. Reichegger winkt ab Der Grund sei, so die Auskunft Bärs auf Anfrage dieser Zeitung, dass die Gespräche von Gemeinderäten folgendes Ergebnis hatten: Niemand Geeignetes wollte sich zur Verfügung stellen. Und die frühere Konstruktion, dass der hauptamtliche Wehinger Bürgermeister zwei weitere Gemeinden, ehrenamtlich führt, auch nicht funktionieren würde, weil der neue Wehinger Schultes Gerhard Reichegger abgewunken hat.
Um aber einen geeigneten Kandidaten/eine geeignete Kandidatin zu finden, ist die Frage des Gehalts wichtig und hier – auch das dürfte Thema einer gemeinsamen Sitzung der Reichenbacher und Egesheimer Räte gewesen sein – signalisierte Reichenbach, sich bei der nächsten Wahl offen für eine gemeinsame Finanzierung eines gemeinsamen Bürgermeisters zu zeigen. Wichtig sei beiden Gemeinden, so Bär, durch einen gemeinsamen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin die Orte verbunden zu sehen: Immerhin gibt es einen gemeinsamen Kindergarten und eine gemeinsame Grundschule und auch die Kooperation der Bauhöfe sei sehr gut voran gekommen, so Bär.
Rechtlich gebe es die Möglichkeit, dass sich zwei Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister teilen. Mit dem Vorteil, dass dann das Gehalt des neuen Schultes eine Stufe höher angesetzt wird. Bei zusammen rund 1200 Einwohnern liege man dann in der Kategorie von Bubsheim oder Kolbingen, die beide auch hauptamtliche Bürgermeister haben.
Angesichts der überall schlechten Bewerberlage seien gemeinsam die Mehrkosten eher zu vertreten, wenn sie sich auf zwei Gemeinden verteilen. Gab es schon ein Vorfühlen gegenüber einem potenziellen hauptamtlichen Bewerber, einer Bewerberin? „Wir sind guten Mutes, dass sich jemand bewirbt“, so Bär dazu. „Der Wähler ist der Souverän“Selbstverständlich seien alle Bemühungen und Suchen nur dann realisierbar, wenn die Bürger das mit ihrer Wahlentscheidung bestätigen: „Der Wähler ist der Souverän“, so Bär.