Mordurteil gegen Berliner Raser gekippt
Bundesgerichtshof lässt neues Verfahren zu - Sohn des Getöteten: „Das ist bedrückend“
KARLSRUHE (dpa/AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag in drei Fällen von Raserei mit Todesfolge entschieden – und hierbei nicht die erwartete „rote Linie“vorgegeben. So wurde das deutschlandweit erste Mordurteil gegen zwei Raser aufgehoben, die nach einem illegalen nächtlichen Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm einen Mann totgefahren hatten. Die Männer können nun auf eine mildere Strafe hoffen. Keinen Vorsatz sah der BGH auch im Fall eines Bremer Motorradfahrers, der bei überhöhtem Tempo einen Fußgänger getötet hatte. Jedoch hob der BGH eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt teilweise auf, das einen Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Ihm droht nun eine härtere Strafe. Die Vorsitzende BGHRichterin Beate Sost-Scheible sagte: „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.“
Für bundesweites Aufsehen hatte der Berliner Fall gesorgt: Die damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren am 1. Februar 2016 nachts auf dem Kurfürstendamm mit bis zu 170 Stundenkilometern unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und töteten dabei einen 69-Jährigen. Das Landgericht Berlin hatte beide zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt, weil es Vorsatz unterstellt hatte. Nun könnten die Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Hier reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Nebenkläger Maximilian Warshitsky, Sohn des Opfers, äußerte sich tief enttäuscht. Er leidet am sinnlosen Tod seines Vaters. „Das ist bedrückend. Ich hätte einen anderen Richterspruch erwartet und erhofft. Das Urteil ist für zukünftige Fälle richtungsweisend“, sagte er. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte: „Die jetzt kassierten lebenslangen Haftstrafen für solch rücksichtlose Raser hätten ein unmissverständliches Signal dargestellt.“Zuvor hatte Richterin Sost-Scheible erklärt: „Das Urteil wird manche Erwartungen enttäuschen.“
Raser können jedoch als Mörder verurteilt werden. Speziell Teilnehmer an illegalen Autorennen können nun mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetz war nach dem Berliner Fall verschärft worden.
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