Mit Sanierungsgebiet betritt Stadt Neuland
Ausgleichsbeitrag statt Erschließungskosten kommen bei anderem Verfahren auf Eigentümer zu
SPAICHINGEN - Einer der in der Gemeinderatssitzung am Montag, 5. März, verhandelten Punkte wird das neue Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“sein. Gegenüber früheren Sanierungsgebieten gibt es einige Änderungen, die die Bevölkerung des Gebiets betreffen. Wir haben das Regierungspräsidium um Auskunft gebeten.
Diesmal wurde das Gebiet in das Programm „soziale Stadt“und nicht in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Förderrechtlich bestehe zwischen den Programmen aber kein Unterschied, so Markus Adler, Sprecher des Regierungspräsidiums, auf unsere Anfrage. „Alle Programme haben zum Ziel, die in einem Sanierungsgebiet bestehenden städtebaulichen und funktionalen Missstände und Mängel in einem Bündel an privaten und öffentlichen Maßnahmen möglichst umfassend zu beseitigen.“
Neu soll diesmal auch sein, die Sanierungen nicht wie bisher in Spaichingen üblich im vereinfachten, sondern im Regelverfahren abzuwickeln. Das soll dann gemacht werden, wenn die Kommune in den vorbereitenden Untersuchungen davon ausgeht, dass durch die Sanierung der Wert der Grundstücke steigt. Das bedeute, so der Sprecher des Regierungspräsidiums, dass die Gemeinde diese sanierungsbedingte Steigerung bei den Eigentümern einfordern und in die Sanierungen, öffentlichen und privaten Gebäuden, Plätzen, Straßen, Wegen zurückfließen lassen kann. Dies geht aber erst, wenn ein Gutachter tatsächlich festgestellt hat, dass die Grundstücke erheblich mehr wert sind als vorher. Konjunkturell bedingte Bodenwertsteigerungen bleiben beim Eigentümer und werden nicht abgeschöpft. Ebenso kann die Gemeinde bei geringfügigen Steigerungen davon absehen.
Eine Folge aus der Regelung ist auch, dass Grundstücke innerhalb eines solchen Gebiets nur zu dem Preis verkauft werden können, den sie auch ohne Sanierung erzielt hätten. Damit solle Bodenspekulationen vorgegriffen werden, so Markus Adler. Und es solle verhindert werden, dass öffentliche Gelder bei Verkauf der Grundstücke abgeschöpft werden.
Ganz wichtig ist die folgende Regelung vor allem für die Planungen im Karree Hofwies/Vorgasse/Angerstraße, wo ein Bürgerplatz geplant ist: Im umfassenden Verfahren können bei der erstmaligen Erstellung von Erschließungsstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. „Die mit der neuen Straße verbundenen grundstücksbezogenen Erschließungsvorteile werden ebenfalls über den Ausgleichsbeitrag abgeschöpft.“
Aufwertung möglich Übrigens: Wenn ein sanierungsbedürftiges Haus modernisiert wird, führt das in der Regel, so der RPSprecher, nicht zu einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung. Wenn aber das gesamte Umfeld neu geordnet und städtebaulich aufgewertet wird, kann das zu einer Aufwertung des betreffenden Grundstücks führen.
Wenn also im Rahmen eines Sanierungsgebiet als Sanierungsziel steht, „fehlende und dringend benötigte Gemeinschaftsbedarfeinrichtungen neu zu schaffen, könnte der Neubau der entsprechenden Einrichtungen - in der Gesamtbetrachtung - zu einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung führen.“
Wichtig ist, dass möglichst viele private Eigentümer mitmachen. Finanzielle Anreize zur Modernisierung oder zum Abriss maroder Gebäude zu schaffen, sei ja ein wesentlicher Schwerpunkt des Sanierungsgebiets Stadtmitte II. Außerdem wäre die Planung im Karree Hofwies/Angerstraße/Vorgasse nicht realisierbar, wenn Private da nicht mitmachten und ihre Grundstücke zur Verfügung stellten, so Adler.
Ob der Anteil der Privatleute, die bereit sind, bei der Sanierung mitzumachen, für einen Satzungsbeschluss ausreicht, das entscheide alleine der Gemeinderat, so Adler.