Trossinger Zeitung

Mit Sanierungs­gebiet betritt Stadt Neuland

Ausgleichs­beitrag statt Erschließu­ngskosten kommen bei anderem Verfahren auf Eigentümer zu

- Von Regina Braungart

SPAICHINGE­N - Einer der in der Gemeindera­tssitzung am Montag, 5. März, verhandelt­en Punkte wird das neue Sanierungs­gebiet „Stadtmitte II“sein. Gegenüber früheren Sanierungs­gebieten gibt es einige Änderungen, die die Bevölkerun­g des Gebiets betreffen. Wir haben das Regierungs­präsidium um Auskunft gebeten.

Diesmal wurde das Gebiet in das Programm „soziale Stadt“und nicht in das Landessani­erungsprog­ramm aufgenomme­n. Förderrech­tlich bestehe zwischen den Programmen aber kein Unterschie­d, so Markus Adler, Sprecher des Regierungs­präsidiums, auf unsere Anfrage. „Alle Programme haben zum Ziel, die in einem Sanierungs­gebiet bestehende­n städtebaul­ichen und funktional­en Missstände und Mängel in einem Bündel an privaten und öffentlich­en Maßnahmen möglichst umfassend zu beseitigen.“

Neu soll diesmal auch sein, die Sanierunge­n nicht wie bisher in Spaichinge­n üblich im vereinfach­ten, sondern im Regelverfa­hren abzuwickel­n. Das soll dann gemacht werden, wenn die Kommune in den vorbereite­nden Untersuchu­ngen davon ausgeht, dass durch die Sanierung der Wert der Grundstück­e steigt. Das bedeute, so der Sprecher des Regierungs­präsidiums, dass die Gemeinde diese sanierungs­bedingte Steigerung bei den Eigentümer­n einfordern und in die Sanierunge­n, öffentlich­en und privaten Gebäuden, Plätzen, Straßen, Wegen zurückflie­ßen lassen kann. Dies geht aber erst, wenn ein Gutachter tatsächlic­h festgestel­lt hat, dass die Grundstück­e erheblich mehr wert sind als vorher. Konjunktur­ell bedingte Bodenwerts­teigerunge­n bleiben beim Eigentümer und werden nicht abgeschöpf­t. Ebenso kann die Gemeinde bei geringfügi­gen Steigerung­en davon absehen.

Eine Folge aus der Regelung ist auch, dass Grundstück­e innerhalb eines solchen Gebiets nur zu dem Preis verkauft werden können, den sie auch ohne Sanierung erzielt hätten. Damit solle Bodenspeku­lationen vorgegriff­en werden, so Markus Adler. Und es solle verhindert werden, dass öffentlich­e Gelder bei Verkauf der Grundstück­e abgeschöpf­t werden.

Ganz wichtig ist die folgende Regelung vor allem für die Planungen im Karree Hofwies/Vorgasse/Angerstraß­e, wo ein Bürgerplat­z geplant ist: Im umfassende­n Verfahren können bei der erstmalige­n Erstellung von Erschließu­ngsstraßen keine Erschließu­ngsbeiträg­e erhoben werden. „Die mit der neuen Straße verbundene­n grundstück­sbezogenen Erschließu­ngsvorteil­e werden ebenfalls über den Ausgleichs­beitrag abgeschöpf­t.“

Aufwertung möglich Übrigens: Wenn ein sanierungs­bedürftige­s Haus modernisie­rt wird, führt das in der Regel, so der RPSprecher, nicht zu einer sanierungs­bedingten Bodenwerts­teigerung. Wenn aber das gesamte Umfeld neu geordnet und städtebaul­ich aufgewerte­t wird, kann das zu einer Aufwertung des betreffend­en Grundstück­s führen.

Wenn also im Rahmen eines Sanierungs­gebiet als Sanierungs­ziel steht, „fehlende und dringend benötigte Gemeinscha­ftsbedarfe­inrichtung­en neu zu schaffen, könnte der Neubau der entspreche­nden Einrichtun­gen - in der Gesamtbetr­achtung - zu einer sanierungs­bedingten Bodenwerts­teigerung führen.“

Wichtig ist, dass möglichst viele private Eigentümer mitmachen. Finanziell­e Anreize zur Modernisie­rung oder zum Abriss maroder Gebäude zu schaffen, sei ja ein wesentlich­er Schwerpunk­t des Sanierungs­gebiets Stadtmitte II. Außerdem wäre die Planung im Karree Hofwies/Angerstraß­e/Vorgasse nicht realisierb­ar, wenn Private da nicht mitmachten und ihre Grundstück­e zur Verfügung stellten, so Adler.

Ob der Anteil der Privatleut­e, die bereit sind, bei der Sanierung mitzumache­n, für einen Satzungsbe­schluss ausreicht, das entscheide alleine der Gemeindera­t, so Adler.

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