OB Broß: Weg für Vereidigung ist frei
Wahlanfechtungsverfahren gegen Rottweiler Stadtoberhaupt zurückgezogen
ROTTWEIL (sbo) - Zum Oberbürgermeister von Rottweil gewählt wurde er vor neun Monaten. Doch vereidigt worden ist Ralf Broß noch nicht. Dabei hat die zweite Amtsperiode längst begonnen. Grund für das Ausbleiben des förmlichen Akts ist ein Wahlanfechtungsverfahren. Es hat aufschiebende Wirkung. Vor Kurzem indes hat es eine entscheidende Wendung gegeben.
Wolfgang Baur, äußerst streitbarer Fliesenlegermeister aus Neukirch, hat bis vor Kurzem in regelmäßigem Abstand den OB, die Verwaltung und mitunter den Gemeinderat alles Mögliche geheißen. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs ist hier noch einer der mildesten. Der Schriftverkehr zwischen Rathaus und Baur soll inzwischen mehrere Regalmeter in der städtischen Registratur belegen.
Vorläufiger Höhepunkt der Auseinandersetzung: Wolfgang Baur hat die Wiederwahl von Ralf Broß zum Oberbürgermeisterngefochten. Zwar hat das Regierungspräsidium in Freiburg die Anfechtung umgehend zurückgewiesen. Doch Baur ließ sich nicht beirren. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Freiburg. Die Anschuldigung, so das VG: „Der Kläger hatte zur Begründung seiner Klage im Wesentlichen geltend gemacht, der wiedergewählte Oberbürgermeister sei aufgrund vermeintlichen Fehlverhaltens in der vorherigen Amtszeit nicht im Sinne des Gesetzes wählbar gewesen.“
Aufgrund allgemeiner Arbeitsüberlastung war das Verfahren am VG jedoch lange unbearbeitet geblieben. Zum Verdruss von Ralf Broß. Denn das Verfahren hat aufschiebende Wirkung: Solange seine Wiederwahl strittig ist, so lange kann er nicht vereidigt werden.
Am Aschermittwoch hätte eine mündliche Verhandlung in Freiburg stattfinden sollen. Die Richter wollten offensichtlich mögliche Beschwerdegründe von vornherein ausschließen. Hochrangige Vertreter der Verwaltung, angeführt von Christian Ruf, Bürgermeister und selbst Jurist, hatten sich die Auseinandersetzung vor Gericht bestens vorbereitet. Doch es kam nicht dazu. Das Verfahren erfuhr eine entscheidende Wendung. Baur zog am Faschingsdienstag, 13. Februar, seine Klage zurück. Über die Gründe für die Rücknahme der Klage ist dem Gerichts nichts bekannt.
Zur Beschleunigung beigetragen haben dürfte auch der Umstand, dass am Verwaltungsgericht inzwischen die Zuständigkeiten neu geordnet wurden und ein anderer Richter mit der Causa befasst wurde. Einer, der mehr Schwung in die Angelegenheit brachte.
Jetzt also stünde einer feierlichen Vereidigung nichts mehr im Wege. Sie würde normalerweise in größerem Rahmen stattfinden.