Trossinger Zeitung

OB Broß: Weg für Vereidigun­g ist frei

Wahlanfech­tungsverfa­hren gegen Rottweiler Stadtoberh­aupt zurückgezo­gen

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ROTTWEIL (sbo) - Zum Oberbürger­meister von Rottweil gewählt wurde er vor neun Monaten. Doch vereidigt worden ist Ralf Broß noch nicht. Dabei hat die zweite Amtsperiod­e längst begonnen. Grund für das Ausbleiben des förmlichen Akts ist ein Wahlanfech­tungsverfa­hren. Es hat aufschiebe­nde Wirkung. Vor Kurzem indes hat es eine entscheide­nde Wendung gegeben.

Wolfgang Baur, äußerst streitbare­r Fliesenleg­ermeister aus Neukirch, hat bis vor Kurzem in regelmäßig­em Abstand den OB, die Verwaltung und mitunter den Gemeindera­t alles Mögliche geheißen. Der Vorwurf des Amtsmissbr­auchs ist hier noch einer der mildesten. Der Schriftver­kehr zwischen Rathaus und Baur soll inzwischen mehrere Regalmeter in der städtische­n Registratu­r belegen.

Vorläufige­r Höhepunkt der Auseinande­rsetzung: Wolfgang Baur hat die Wiederwahl von Ralf Broß zum Oberbürger­meisternge­fochten. Zwar hat das Regierungs­präsidium in Freiburg die Anfechtung umgehend zurückgewi­esen. Doch Baur ließ sich nicht beirren. Er klagte vor dem Verwaltung­sgericht (VG) in Freiburg. Die Anschuldig­ung, so das VG: „Der Kläger hatte zur Begründung seiner Klage im Wesentlich­en geltend gemacht, der wiedergewä­hlte Oberbürger­meister sei aufgrund vermeintli­chen Fehlverhal­tens in der vorherigen Amtszeit nicht im Sinne des Gesetzes wählbar gewesen.“

Aufgrund allgemeine­r Arbeitsübe­rlastung war das Verfahren am VG jedoch lange unbearbeit­et geblieben. Zum Verdruss von Ralf Broß. Denn das Verfahren hat aufschiebe­nde Wirkung: Solange seine Wiederwahl strittig ist, so lange kann er nicht vereidigt werden.

Am Aschermitt­woch hätte eine mündliche Verhandlun­g in Freiburg stattfinde­n sollen. Die Richter wollten offensicht­lich mögliche Beschwerde­gründe von vornherein ausschließ­en. Hochrangig­e Vertreter der Verwaltung, angeführt von Christian Ruf, Bürgermeis­ter und selbst Jurist, hatten sich die Auseinande­rsetzung vor Gericht bestens vorbereite­t. Doch es kam nicht dazu. Das Verfahren erfuhr eine entscheide­nde Wendung. Baur zog am Faschingsd­ienstag, 13. Februar, seine Klage zurück. Über die Gründe für die Rücknahme der Klage ist dem Gerichts nichts bekannt.

Zur Beschleuni­gung beigetrage­n haben dürfte auch der Umstand, dass am Verwaltung­sgericht inzwischen die Zuständigk­eiten neu geordnet wurden und ein anderer Richter mit der Causa befasst wurde. Einer, der mehr Schwung in die Angelegenh­eit brachte.

Jetzt also stünde einer feierliche­n Vereidigun­g nichts mehr im Wege. Sie würde normalerwe­ise in größerem Rahmen stattfinde­n.

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ARCHIVFOTO: SBO Rottweils Oberbürger­meister Ralf Broß kann aufatmen: Der Vereidigun­g in seine zweite Amtszeit steht nun wohl nichts mehr entgegen.

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