Trossinger Zeitung

Fahrer von tödlichem Müllwagen-Unfall schon einmal mit Lkw umgekippt

Angeklagte­r verlor für ein Jahr seinen Führersche­in

- Von Lena Müssigmann

TÜBINGEN (lsw) - Schon vor dem Müllwagen-Unfall mit fünf Toten in Nagold (Kreis Calw) ist der angeklagte Fahrer mit einem Lastwagen umgekippt. Der Mann verlor damals seinen Führersche­in für ein Dreivierte­ljahr und musste eine Geldstrafe zahlen. Das Landgerich­t Tübingen zitierte am Donnerstag aus einem sogenannte­n Fahreignun­gsregister. Demnach war er am 25. Mai 2010 bereits mit einem Müllwagen zu schnell gefahren und mit dem Lkw umgekippt. Sein Beifahrer wurde damals verletzt.

Der 55 Jahre alte Müllwagenf­ahrer ist im aktuellen Fall wegen fahrlässig­er Tötung angeklagt. Er soll der Staatsanwa­ltschaft zufolge am 11. August 2017 zu schnell in eine Kreuzung gefahren sein, wobei sein Müllwagen auf ein voll besetztes Auto kippte. Alle fünf Menschen darin starben, darunter zwei Kinder.

Am zweiten Verhandlun­gstag kam am Donnerstag die Frage auf, ob er und sein Beifahrer im Müllwagen bewusst besonders schnell unterwegs waren. Ein Zeuge sagte aus, dass ihm bei der Fahrt durch das Nagolder Industrieg­ebiet am 11. August 2017 wenige Minuten vor dem Unfall von einem Müllwagen die Vorfahrt genommen wurde. Er konnte sich auch an eine Handgeste des Beifahrers im Müllwagen erinnern – „als ob er sich bedankt, dass man ihn vorbei lässt“, sagte der Zeuge. Kurz darauf soll der Müllwagenf­ahrer der Staatsanwa­ltschaft zufolge zu schnell in eine Kreuzung gefahren sein, wobei sein Fahrzeug auf das Auto kippte. In Schlangenl­inien gefahren Der Fahrer hatte beim Prozessauf­takt am Mittwoch Probleme mit den Bremsen als Unfallursa­che beschriebe­n. Das Bremspedal habe sich nicht ganz durchdrück­en lassen, sagte er. Sein Beifahrer trug mit der Zeugenauss­age am Donnerstag kaum zur Klärung bei. Er habe im Fahrerhaus gegessen und nichts wahrgenomm­en, sagte er. Der Bruder des Beifahrers hingegen erinnerte sich daran, dass dieser am Unfalltag geschilder­t habe, wie der Fahrer des Müllwagens mit der Motorbrems­e bremsen wollte, aber nichts funktionie­rt habe.

Das Gericht hörte weitere Unfallzeug­en. Einer beschrieb, dass der Müllwagen schon auf der abschüssig­en Strecke vor der späteren UnfallKreu­zung – aus der Ferne beobachtet – in Schlangenl­inien gefahren sei. Andere sagen, dass der Müllwagen an der Kreuzung schnell auf die Landstraße gefahren sei und dabei einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen habe.

Das Urteil wird am dritten Verhandlun­gstag (19. März) erwartet. Dem Angeklagte­n droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe von bis zu fünf Jahren.

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FOTO: DPA Bei dem Unfall waren fünf Menschen gestorben, darunter zwei Kinder.

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