Fahrer von tödlichem Müllwagen-Unfall schon einmal mit Lkw umgekippt
Angeklagter verlor für ein Jahr seinen Führerschein
TÜBINGEN (lsw) - Schon vor dem Müllwagen-Unfall mit fünf Toten in Nagold (Kreis Calw) ist der angeklagte Fahrer mit einem Lastwagen umgekippt. Der Mann verlor damals seinen Führerschein für ein Dreivierteljahr und musste eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Tübingen zitierte am Donnerstag aus einem sogenannten Fahreignungsregister. Demnach war er am 25. Mai 2010 bereits mit einem Müllwagen zu schnell gefahren und mit dem Lkw umgekippt. Sein Beifahrer wurde damals verletzt.
Der 55 Jahre alte Müllwagenfahrer ist im aktuellen Fall wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll der Staatsanwaltschaft zufolge am 11. August 2017 zu schnell in eine Kreuzung gefahren sein, wobei sein Müllwagen auf ein voll besetztes Auto kippte. Alle fünf Menschen darin starben, darunter zwei Kinder.
Am zweiten Verhandlungstag kam am Donnerstag die Frage auf, ob er und sein Beifahrer im Müllwagen bewusst besonders schnell unterwegs waren. Ein Zeuge sagte aus, dass ihm bei der Fahrt durch das Nagolder Industriegebiet am 11. August 2017 wenige Minuten vor dem Unfall von einem Müllwagen die Vorfahrt genommen wurde. Er konnte sich auch an eine Handgeste des Beifahrers im Müllwagen erinnern – „als ob er sich bedankt, dass man ihn vorbei lässt“, sagte der Zeuge. Kurz darauf soll der Müllwagenfahrer der Staatsanwaltschaft zufolge zu schnell in eine Kreuzung gefahren sein, wobei sein Fahrzeug auf das Auto kippte. In Schlangenlinien gefahren Der Fahrer hatte beim Prozessauftakt am Mittwoch Probleme mit den Bremsen als Unfallursache beschrieben. Das Bremspedal habe sich nicht ganz durchdrücken lassen, sagte er. Sein Beifahrer trug mit der Zeugenaussage am Donnerstag kaum zur Klärung bei. Er habe im Fahrerhaus gegessen und nichts wahrgenommen, sagte er. Der Bruder des Beifahrers hingegen erinnerte sich daran, dass dieser am Unfalltag geschildert habe, wie der Fahrer des Müllwagens mit der Motorbremse bremsen wollte, aber nichts funktioniert habe.
Das Gericht hörte weitere Unfallzeugen. Einer beschrieb, dass der Müllwagen schon auf der abschüssigen Strecke vor der späteren UnfallKreuzung – aus der Ferne beobachtet – in Schlangenlinien gefahren sei. Andere sagen, dass der Müllwagen an der Kreuzung schnell auf die Landstraße gefahren sei und dabei einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen habe.
Das Urteil wird am dritten Verhandlungstag (19. März) erwartet. Dem Angeklagten droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.