Auch die Melodie sollte überprüft werden
Zu den Artikeln „Debatte über Nationalhymne“(5.3.) und „Merkel will Nationalhymne nicht ändern lassen“(6.3.) hat uns die folgende Zuschrift eines Lesers erreicht: Rose-Möhring greift zu kurz, wenn sie mit ihrer Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit in der Nationalhymne nur den Text betrachtet. Vielmehr ist auch die Melodie auf Geschlechtergerechtigkeit zu prüfen.
Ist es geschlechtergerecht, für unsere Nationalhymne die Melodie eines Mannes zu verwenden, der es als jahrzehntelanger Domestik und Hofkapellmeister der Hocharistokraten Eszterhazy unterlassen hat, die von ihm geleitete Hofkapelle paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen (erste Geige Frauen, zweite Geige Männer und so fort)?
Ist es geschlechtergerecht, eine Melodie zu verwenden, die 1797 als gekaufte Auftragskomposition zur Verherrlichung eines Mannes (Gott erhalte Franz den Kaiser) entstanden ist?
Und schließlich: Ist nicht das EsDur der Nationalhymne eine typisch männliche Tonart (durus = hart), müsste unter dem Blickwinkel der Geschlechtergerechtigkeit nicht mindestens die Hälfte der Melodie im weiblichen fis-Moll stehen (mollis = weich)? Thomas Krause, Sigmaringen Schwäbische Zeitung Karlstraße 16 88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbriefe@schwaebische-zeitung.de