Trossinger Zeitung

Ernste Themen humorvoll behandelt

Notar Bernd Lienhard klärt bei Seniorenun­ion über Erbrecht und Patientenv­erfügung auf

- Von Franz Dreher

TROSSINGEN - Die Seniorenun­ion (SU) des Landkreise­s ist vom großen Besucheran­drang wohl selbst überrascht gewesen, denn das Gasthaus „Germania“war am Donnerstag vollkommen ausgebucht. „Das schafft nur Notar Bernd Lienhard“, stellte der SU-Vorsitzend­e Roland Ströbele bei der Begrüßung anerkennen­d fest.

Der Referent, der seit wenigen Wochen in den Ruhestand getreten ist, ging zunächst auf die Gefahren eines privatschr­iftlichen Testamente­s ein, denn ein solches könnte durchaus auch „verschwind­en“. Das häufig gewünschte sogenannte „Berliner Testament“, bei welchem sich die verheirate­ten Partner gegenseiti­g zu Alleinerbe­n einsetzen, bedinge, dass die Kinder erst dann erben, wenn beide Eltern das Zeitliche gesegnet haben. Das schließe allerdings nicht aus, dass die Kinder schon beim Tode eines Elternteil­es den Pflichttei­l fordern könnten.

Allerdings sei dieser Anteil nur ein Viertel des gesamten elterliche­n Vermögens, da dieser Teil ja nur die Hälfte von der Hälfte betrage. Die Publikumsf­rage, ob nach unserem Recht eine Pflichttei­lsforderun­g der Kinder schon zu Lebzeiten beider Elternteil­e möglich sei, konnte der Notar verneinen. Das sei nur im biblischen Beispiel vom verlorenen Sohn möglich gewesen, warf ein anderer Zuhörer ein, was allgemeine Heiterkeit auslöste. Generalvol­lmacht ist wichtig Nicht ganz so lustig war der zweite Themenschw­erpunkt der Vorsorgevo­llmacht und Patientenv­erfügung. Ausgehend vom gar nicht so selten vorkommend­en Extrembeis­piel eines Hirnschlag­es, nach welchem sich viele Erkrankte nicht mehr selbst bestimmen und äußern können, sei es unbedingt notwendig, rechtzeiti­g einer vertrauens­würdigen Person eine Generalvol­lmacht zu erteilen. Diese ermöglicht dem entspreche­nden Partner für den Vermögenss­ektor und die medizinisc­he Behandlung Handlungsf­ähigkeit im Sinne des Betroffene­n.

Um mögliche Fallstrick­e zu vermeiden, sei aber auch für ein solches Dokument eine notarielle Erklärung empfehlens­wert, wogegen eine Patientenv­erfügung nicht unbedingt diesen rechtliche­n Beistand erfordere. Wichtig sei jedoch, dass in einer Verfügung möglichst präzise die gewünschte­n – und nicht gewünschte­n – medizinisc­hen Maßnahmen beschriebe­n werden. Falls jedoch keinerlei Regelungen getroffen worden sind, werde im Ernstfall ein gerichtlic­h bestellter Betreuer bestimmt.

Aus dem Publikum heraus wurden viele Detailfrag­en zu allen möglichen Konstellat­ionen gestellt, welche Lienhard mit tatsächlic­hen Fallbeispi­elen illustrier­t, kompetent beantworte­n konnte.

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FOTO: FRANZ DREHER Zum Dank für die umfassende­n Informatio­nen gab es reichlich Applaus von gut 80 interessie­rten Senioren. Roland Ströbele (rechts) dankte dem Redner Bernd Lienhard mit einem „Heubär“.

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