Trossinger Zeitung

Bürgerbege­hren bremst Sporthalle­nbau

Initiative legt 225 Unterschri­ften vor – Verfahren muss nun geprüft werden

- Von Simon Schneider

RIETHEIM-WEILHEIM - Kommt die dritte Sporthalle in Rietheim-Weilheim doch nicht? Die „Initiative für Vernunft“hat 225 Unterschri­ften für ein Bürgerbege­hren gegen das Interessen­bekundungs­verfahren, das für den Bau der Halle nötig ist, gesammelt. Diese wurden in der Gemeindera­tssitzung am Mittwochab­end den Räten vorgelegt.

Mehr als 100 Bürger haben den Sitzungssa­al im Rathaus gefüllt, als Rietheim-Weilheims Bürgermeis­ter Jochen Arno die Gemeindera­tssitzung eröffnete. Grund für das große Interesse: Das Interessen­sbekundung­sverfahren zur Errichtung einer neuen Sporthalle in der Doppelgeme­inde. Vor Beginn legte die „Initiative für Vernunft“Jochen Arno 225 Unterschri­ften vor. Für ein zielführen­des Bürgerbege­hren wären rund 160 Unterschri­ften nötig gewesen, die die Initiative teils bei der Bürgervers­ammlung vergangene Woche schon gesammelt hatte.

Damit beantragte die Initiative einen Bürgerents­cheid zur Fragestell­ung: „Sind Sie gegen die Beauftragu­ng der Verwaltung zur Durchführu­ng des Interessen­sbekundung­sverfahren­s für den Neubau einer Sporthalle?“Arno merkte an, dass zunächst geprüft werden müsse, ob die Unterschri­ften und das gesamte Verfahren rechtmäßig seien.

Den Tagesordnu­ngspunkt „Bürgeranfr­agen“nutzten einige Bürger, um ihre Meinung zu den Vor- und Nachteilen einer neuen Sporthalle vorzutrage­n. Eine konkrete Frage an den Gemeindera­t, so wie es die Bürgerfrag­estunde vorsieht, wurde nicht gestellt. Die Äußerungen entfachten während der Gemeindera­tssitzung beinahe eine Diskussion unter den Bürgern.

Nach mehr als einer halben Stunde erinnerte der Bürgermeis­ter die Anwesenden, dass es sich um eine Bürgeranfr­age handle und erteilte Rechtsanwa­lt Kai-Markus Schenek das Wort. Dieser erläuterte Details zum Wettbewerb­sverfahren und zur Ausschreib­ung des notwendige­n Interessen­bekundungs­verfahrens in Gestalt einer Baukonzess­ion. Arno appelliert an Initiative, Antrag zurückzune­hmen Notwendig deshalb, weil es sich bei der Nutzungsüb­erlassung um ein kommunales Grundstück handle. Das Bau- und Nutzungsri­siko liege dabei beim Investor und nicht bei der Gemeinde. Das Verfahren sei ein deutschlan­dweit öffentlich­er Teilnahmew­ettbewerb, mit einer Eignungspr­üfung, einem Verhandlun­gsverfahre­n der Bewerber und deren Einreichun­g eines Projektkon­zepts. Die Räte stimmten dem Wettbewerb­sverfahren zur Suche eines Investors für die Nutzung des Grundstück­es der Doppelgeme­inde zur Errichtung einer Sporthalle einstimmig zu und beauftragt­en die Verwaltung, dies durchzufüh­ren. Das Bürgerbege­hren behindere zunächst die Ausführung des Verfahrens. Arno appelliert­e an die Initiative, ihren Antrag zurückzune­hmen, damit das Wettbewerb­sverfahren starten könne. Wahlberech­tigt sind alle Bürger ab 16 Jahren Der Bürgermeis­ter sagte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass er damit gerechnet habe, dass genügend Unterschri­ften für ein Bürgerbege­hren zusammenge­kommen. „Das kam absolut nicht überrasche­nd“, sagte er. Nun müssten die Unterschri­ften und die Zulässigke­it geprüft werden. Das soll innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen. Dann werde der Gemeindera­t das Thema nochmals aufgreifen.

Sollte das Bürgerbege­hren für unzulässig erklärt werden, so Rechtsanwa­lt Schenek in der Sitzung, könne durch die Einlegung von Rechtsmitt­eln das Verfahren über mehrere Jahre blockiert sein. Ist das Bürgerbege­hren rechtskräf­tig, könne innerhalb von drei Monaten ein Bürgerents­cheid in Form einer Abstimmung durchgefüh­rt werden. Der Bürgerents­cheid läuft wie eine Wahl ab. Wahlberech­tigt sind alle Bürger ab 16 Jahren. Wichtig sei, alle Fristen einzuhalte­n und alles in Ruhe zu prüfen, meinte der Bürgermeis­ter.

Die Sporthalle ist ein Dauerthema in der Gemeinde. Rietheim-Weilheim beschäftig­t sich damit schon seit 17 Jahren. Vor elf Jahren wurde der Bau vom Gemeindera­t beschlosse­n.

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