Bürgerbegehren bremst Sporthallenbau
Initiative legt 225 Unterschriften vor – Verfahren muss nun geprüft werden
RIETHEIM-WEILHEIM - Kommt die dritte Sporthalle in Rietheim-Weilheim doch nicht? Die „Initiative für Vernunft“hat 225 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das Interessenbekundungsverfahren, das für den Bau der Halle nötig ist, gesammelt. Diese wurden in der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend den Räten vorgelegt.
Mehr als 100 Bürger haben den Sitzungssaal im Rathaus gefüllt, als Rietheim-Weilheims Bürgermeister Jochen Arno die Gemeinderatssitzung eröffnete. Grund für das große Interesse: Das Interessensbekundungsverfahren zur Errichtung einer neuen Sporthalle in der Doppelgemeinde. Vor Beginn legte die „Initiative für Vernunft“Jochen Arno 225 Unterschriften vor. Für ein zielführendes Bürgerbegehren wären rund 160 Unterschriften nötig gewesen, die die Initiative teils bei der Bürgerversammlung vergangene Woche schon gesammelt hatte.
Damit beantragte die Initiative einen Bürgerentscheid zur Fragestellung: „Sind Sie gegen die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens für den Neubau einer Sporthalle?“Arno merkte an, dass zunächst geprüft werden müsse, ob die Unterschriften und das gesamte Verfahren rechtmäßig seien.
Den Tagesordnungspunkt „Bürgeranfragen“nutzten einige Bürger, um ihre Meinung zu den Vor- und Nachteilen einer neuen Sporthalle vorzutragen. Eine konkrete Frage an den Gemeinderat, so wie es die Bürgerfragestunde vorsieht, wurde nicht gestellt. Die Äußerungen entfachten während der Gemeinderatssitzung beinahe eine Diskussion unter den Bürgern.
Nach mehr als einer halben Stunde erinnerte der Bürgermeister die Anwesenden, dass es sich um eine Bürgeranfrage handle und erteilte Rechtsanwalt Kai-Markus Schenek das Wort. Dieser erläuterte Details zum Wettbewerbsverfahren und zur Ausschreibung des notwendigen Interessenbekundungsverfahrens in Gestalt einer Baukonzession. Arno appelliert an Initiative, Antrag zurückzunehmen Notwendig deshalb, weil es sich bei der Nutzungsüberlassung um ein kommunales Grundstück handle. Das Bau- und Nutzungsrisiko liege dabei beim Investor und nicht bei der Gemeinde. Das Verfahren sei ein deutschlandweit öffentlicher Teilnahmewettbewerb, mit einer Eignungsprüfung, einem Verhandlungsverfahren der Bewerber und deren Einreichung eines Projektkonzepts. Die Räte stimmten dem Wettbewerbsverfahren zur Suche eines Investors für die Nutzung des Grundstückes der Doppelgemeinde zur Errichtung einer Sporthalle einstimmig zu und beauftragten die Verwaltung, dies durchzuführen. Das Bürgerbegehren behindere zunächst die Ausführung des Verfahrens. Arno appellierte an die Initiative, ihren Antrag zurückzunehmen, damit das Wettbewerbsverfahren starten könne. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 16 Jahren Der Bürgermeister sagte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass er damit gerechnet habe, dass genügend Unterschriften für ein Bürgerbegehren zusammengekommen. „Das kam absolut nicht überraschend“, sagte er. Nun müssten die Unterschriften und die Zulässigkeit geprüft werden. Das soll innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen. Dann werde der Gemeinderat das Thema nochmals aufgreifen.
Sollte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden, so Rechtsanwalt Schenek in der Sitzung, könne durch die Einlegung von Rechtsmitteln das Verfahren über mehrere Jahre blockiert sein. Ist das Bürgerbegehren rechtskräftig, könne innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid in Form einer Abstimmung durchgeführt werden. Der Bürgerentscheid läuft wie eine Wahl ab. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 16 Jahren. Wichtig sei, alle Fristen einzuhalten und alles in Ruhe zu prüfen, meinte der Bürgermeister.
Die Sporthalle ist ein Dauerthema in der Gemeinde. Rietheim-Weilheim beschäftigt sich damit schon seit 17 Jahren. Vor elf Jahren wurde der Bau vom Gemeinderat beschlossen.