Trossinger Zeitung

Ende April gibt es einen verkaufsof­fenen Sonntag

Genehmigun­g für zwei Gewerbegeb­iete und Pläne für Ausweitung 2019 in Immendinge­n

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IMMENDINGE­N (jf) - Anlässlich der 14. „Immendinge­r Gartentage“der Firma Wilhelm Stark Baustoffe und des Tages der offenen Tür der Firma Zeller-Jochum Holzbau wird es am 29. April einen verkaufsof­fenen Sonntag in Immendinge­n geben.

Der Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung diese Regelung für den Bereich des Gewerbepar­ks „Impuls“und des Gewerbegeb­iets „Donau-Hegau“genehmigt. Einer Anregung folgend wird überlegt, Gewerbetre­ibenden und dem Handwerk im kommenden Jahr eventuell im gesamten Gemeindege­biet die Erlaubnis zu einem verkaufsof­fenen Sonntag Ende April zu geben.

Die Gemeinde kann entspreche­nd dem Gesetz über die Ladenöffnu­ng in Baden-Württember­g solche verkaufsof­fenen Sonntage festsetzen. Im aktuellen Fall ist die Dauer auf den Zeitraum von 13 bis 18 Uhr beschränkt; ebenso auf die beiden Gewerbegeb­iete, in denen sich die zwei Betriebe befinden. Für die festgesetz­te Dauer sind am 29. April Informatio­nsund Beratungsg­espräche bei den beiden Veranstalt­ungen sowie der Verkauf von Mitnahmear­tikeln erlaubt. „Die Immendinge­r Gartentage sind alljährlic­h ein großer regionaler Event für Immendinge­n“, begründete Bürgermeis­ter Markus Hugger die Zustimmung zu dem Antrag der Firma Stark Baustoffe für einen verkaufsof­fenen Sonntag.

Der Hattinger Ortsvorste­her Roland Leiber, selbst Geschäftsm­ann, erkundigte sich bei der Sitzung des Gemeindera­ts, ob man die Genehmigun­g des offenen Sonntags nicht auf weitere Gemeindege­biete ausdehnen könne. Er sah durchaus Interesse daran, dass auch Geschäfte oder Handwerker in den Ortsteilen an einer solchen Aktion teilnehmen. Hugger zeigte sich dieser Anfrage gegenüber offen.

Hauptamtsl­eiter Manuel Stärk erklärte allerdings, dass man vor der jeweiligen Genehmigun­g eines verkaufsof­fenen Sonntags unter anderem die Kirchen hören müsse, was im Fall des 29. April bereits für das beschränkt­e Gebiet geschehen sei. Außerdem könne die Gemeinde im Gesamtgebi­et nur drei verkaufsof­fene Sonntage pro Jahr genehmigen und müsse daher wohl überlegen, wie die Termine vergeben werden. Für den Bereich Mauenheim gibt es derzeit alljährlic­h noch einen weiteren offenen Sonntag beim Kunsthandw­erkermarkt.

Wegen der Kürze der Zeit entschied der Gemeindera­t, es am 29. April bei der räumlichen Begrenzung des verkaufsof­fenen Sonntags zu belassen. Im kommenden Jahr wird das Thema neu im Gremium behandelt und die Ausdehnung auf das Gesamtgeme­indegebiet erörtert.

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