Freispruch im Fall Heckler & Koch
Umweltaktivisten freigesprochen wegen „dilettantischer Anweisung“
OBERNDORF (lsw) - Der Friedensaktivist, der 2015 beim Waffenhersteller Heckler & Koch in Oberndorf Flugblätter verteilt hatte, hat bei seiner Aktion keinen Hausfriedensbruch begangen. Das entschied am Montag das Amtsgericht Oberndorf und sprach den Heidelberger Aktivisten Hermann Theisen frei. Nun werde geprüft, ob Heckler & Koch die Strafanzeige leichtfertig erstattet hat und deshalb die Kosten des Verfahrens tragen muss, sagte der Richter nach dem Urteil.
ROTTWEIL - Der lange Kampf des Friedensaktivisten und Whistleblowers Hermann Theisen aus Heidelberg gegen die Oberndorfer Waffenfirma Heckler & Koch hat nach nahezu drei Jahren ein Ende gefunden: Vor dem Amtsgericht Oberndorf gab es gestern einen Freispruch für Theisen, wenn auch keinen glatten. Das bedeutete für ihn einen Erfolg auf der ganzen Linie.
Es ging um einen Vorfall vom 5. Mai 2015. Damals hatte Theisen vor dem Werkstor von Heckler & Koch, auf dem Firmenparkplatz, Flugblätter verteilt. Darin rief er die Mitarbeiter dazu auf, Betriebs-Interna preiszugeben. Die Firma stand unter dem Verdacht illegaler Waffenexporte.
Die Aktion dauerte nur wenige Minuten und blieb ohne jeden Erfolg, führte aber zu ungeahnten Folgen: Die Polizei rückte aus, um für Ordnung zu sorgen. Das Landratsamt Rottweil ließ die Flugblätter beschlagnahmen. Das Polizeipräsidium Tuttlingen teilte Theisens Arbeitgeber, einer Klinik, mit, ihr Mitarbeiter habe während einer Arbeitspause ein Telefax an das Verwaltungsgericht Freiburg versandt.
Die Stadt Oberndorf verhängte einen Bußgeldbescheid über 78,50 Euro. Die Staatsanwaltwaltschaft Rottweil erhob Anklage wegen Hausfriedensbruch und Verrat von Betriebsgeheimnissen. Es kam zu mehreren Prozessen, Theisen setzte sich auf allen Ebenen durch, nicht zuletzt wegen der Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Datenschutz. Übrig blieb bis gestern der Vorwurf des Hausfriedensbruchs.
Die Anwälte des Unternehmens betonten, Theisen habe sich nicht an den vom Werkschutz erlassene Platzverweis gehalten. Am Ende kam es zu einem für alle überraschenden Urteil: Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer sprach Theisen frei. Es war allerdings kein Freispruch erster Klasse, wie ihn sich der Friedensaktivist gewünscht hatte. Theisen habe „Glück gehabt“, so der Richter, Heckler & Koch bescheinigte er „eine dilettantische Dienstanweisung für den Werkschutz“. Ansprüche gegen Rüstungsfirma Die unklare Anweisung habe letztlich den Ausschlag zugunsten des Angeklagten gegeben. Heuer schrieb ihm allerdings ins Stammbuch, es sei nicht zulässig, an jedem Ort und zu jeder Zeit Flugblätter zu verteilen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens muss demnach die Staatskasse zahlen, zumindest vorerst: Der Richter will prüfen, ob nicht Heckler & Koch herangezogen werden kann – „wegen einer unzutreffenden Strafanzeige“. Das sei ihm in 28 Jahren noch nie passiert, erklärte Heuer.