Alternativtermin: Wer muss zahlen?
Nachablesung sorgt für Zündstoff zwischen Mietern und Ablesefirmen
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Viele kennen das Problem: Der Messdienst kündigt einen Termin zum Ablesen der Heizung an, der Zeitrahmen ist großzügig kalkuliert. Kann man den Termin nicht wahrnehmen, droht die Firma mit Zusatzkosten. Doch muss der Mieter für den Ersatztermin wirklich zahlen?
Schon wieder ein Aushang im Flur: Ein Heizungsableser, ein Rauchmelderprüfer oder ein ganzes Montage-Team will Zutritt in die Wohnung erhalten. Was die Mieter am meisten ärgert: Sind sie verhindert, werden sie für den zweiten Termin schnell zur Kasse gebeten. Ein aktueller Fall aus Villingen-Schwenningen: Die Kaltwasserzähler müssen ausgetauscht werden. Die Firma weist die Mieter darauf hin, dass sie von 10.45 bis 12.30 Uhr zu Hause anwesend sein und Zutritt gewähren müssen.
„Ein Nachtermin ist mit erheblichem Mehraufwand und Zusatzkosten verbunden“, heißt es weiter. Die Frage ist nur: Wer trägt diese Kosten? Muss der Mieter selbst in die Tasche greifen? „Grundsätzlich müssen die Mieter die ersten zwei Termine nicht ersetzen“, erklärt Axel Rieger, Geschäftsführer des Mietervereins Villingen-Schwenningen. Den verpassten Termin muss das Unternehmen verlegen – und zwar kostenlos. Beim dritten Mal müsse der Mieter dann zahlen.
Die Rechtslage bestätigt auch das Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2001. Dort steht es schwarz auf weiß, dass die Ablesefirmen dem Mieter keine Kosten für den Zusatztermin auferlegen dürfen. Rieger räumt jedoch ein: „Es kommt darauf an, wie viele Mietparteien im Haus wohnen.“In einem größeren Haus sei es oft der Fall, dass mehrere Parteien den ersten Termin nicht wahrnehmen können. Da sei es zumutbar, dass das Ableseunternehmen einen Alternativtermin anbietet. „In einem Zweifamilienhaus sieht es aber schon anders aus“, führt der Anwalt aus. „Im Einzelfall muss man die Situation überprüfen. Da wird man sich sicher streiten können“, meint Rieger. Allerdings müsse man klar abgrenzen, ob es „einen nachvollziehbaren Grund gibt oder der Mieter den Zutritt bewusst verweigert.“
Rieger rät den Bewohnern, rechtzeitig Bescheid zu geben, wenn sie verhindert sind – sei es wegen Krankheit oder Urlaub. So sei man auf der sicheren Seite. Berufstätigkeit sei aber rechtlich gesehen kein Grund, den Termin zu versäumen. Auch könne der Mieter nicht verlangen, dass der Ablesetermin in die Abendstunden gelegt werde.
Uwe Kupferschmid, Geschäftsführer des Unternehmens Kupferschmid Abrechnungsservice in Villingen-Schwenningen, kennt die Problematik gut. Er gibt zwar zu, dass der zweite Termin grundsätzlich kostenfrei ist. Gleichzeitig sieht er sich gezwungen, einiges klarzustellen: „Der Gesetzgeber gibt Hinweise, was zu tun ist. Der Mieter soll das Ableseunternehmen rechtzeitig informieren, falls er den Termin nicht wahrnehmen kann. Dann ist der Zusatztermin für ihn kostenfrei.“Auch wenn es einen Notfall oder einen Trauerfall in der Familie gebe, sei die Firma kulant. „Auch wir sind Menschen. Natürlich bekommt der Mieter dann einen kostenlosen Alternativtermin“, erklärt Kupferschmid.
Wenig Verständnis hat er allerdings für diejenigen, die sich um den Termin einfach nicht kümmern und sich nicht rechtzeitig abmelden. „Dann stehen Monteure und Ableser vor verschlossenen Türen. Das ist die Arbeitszeit, die verloren geht. Die Nachablesung wird dem Mieter in diesem Fall in Rechnung gestellt“, argumentiert der Geschäftsführer. Kupferschmid ist überzeugt, dass es auch rechtlich zulässig ist. Er beruft sich auf das Urteil des Hamburger Amtsgerichts aus dem Jahr 1997: „Die Kosten der Nachablesung sind nach Paragraf sieben Absatz eins der Heizkostenverordnung umlegbar.“Dabei sei es angemessen, diese „nicht der Gemeinschaft, sondern der Partei aufzulegen, die sie verursacht hat“, lautete damals die Entscheidung des Gerichts. Bei einigen Unternehmen liegen die Kosten bei 50 Euro aufwärts 35,70 Euro stellt die Firma Kupferschmid solchen Mietern für einen zweiten Termin in Rechnung. „Im Vergleich zu den Mitbewerbern sind wir noch human, bei einigen fängt es bei 50 Euro an“, weiß Kupferschmid. Er betont: „Unsere Termine halten wir so kurz wie möglich und so lang wie nötig. Und Lösungen findet man immer.“Wichtig sei es, dass Mieter rechtzeitig reagieren. Auf diese Möglichkeit weisen die Aushänge der Ablesefirmen jedoch normalerweise nicht hin – mit den möglichen Zusatzkosten wird aber weiterhin gern gedroht.