Berufung endet mit Überraschung
Spaichinger „Rewe-Treter“erreicht milderes Urteil und muss nicht ins Gefängnis
SPAICHINGEN (fd) - Obwohl der Angeklagte mit türkischem Pass dem jugendlichen Alter einige Zeit entwachsen ist, ist am Mittwoch die Berufungsverhandlung gegen das amtsgerichtliche Urteil wegen Körperverletzung vor der Jugendkammer des Landgerichts Rottweil aufgenommen worden. Der sogenannte „Rewe-Treter“(wir berichteten) durfte sich freuen: Seine 16-monatige Freiheitsstrafe wurde in eine 15-monatige Freiheitsstrafe zur Bewährung umgewandelt. Ausschlaggebend war offenbar das Gutachten eines psychiatrischen Facharztes.
Die Zuständigkeit der Jugendkammer resultiert daher, weil in der ersten Instanz ein Jugendlicher, dessen Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, mitangeklagt war. Der Angeklagte ist der Bruder des ursprünglich mitangeklagten Jugendlichen und wurde im Dezember 2016 wegen einer Körperverletzung in zwei „tateinheitlichen“Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Wobei diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesprochen wurde, weil ein Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 26. April 2016 einbezogen worden war. Das dortige Amtsgericht hatte die Strafe von 1200 Euro ebenfalls wegen Körperverletzung in Verbindung mit einer Beleidigung verhängt. Da der angeklagte Spaichinger über seinen Verteidiger TorstenRolf Kießig Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, konnte der fällige Haftantritt hinaus geschoben werden.
Die brutale Tat ereignete sich im Februar 2016 im Einkaufscenter in der Spaichinger Stadtmitte. Der jüngere Bruder des Angeklagten hatte sich beim Rewe-Markt wegen seines Verhaltens ungerecht behandelt gefühlt und holte sich deshalb zuhause Unterstützung von seinem älteren Bruder und seinem Vater. Dieses Familientrio stellte die Marktangestellten zur Rede, wobei ein SecurityMitarbeiter leicht verletzt und die Marktverantwortliche schwerwiegend mit Langzeitfolgen verletzt wurde. Dabei erlitt die Marktleiterin durch einen Tritt gegen ihr Knie derartige Verletzungen, dass sie mehrfach operiert werden musste und noch Monate darunter litt. Außerdem ist sie dauerhaft so schwer geschädigt, dass sie nur noch eingeschränkt ihren sportlichen Ambitionen nachgehen kann. Dem damals hinzu gekommenen Vater konnte keine aktive Beteiligung nachgewiesen werden.
Die Berufungsverhandlung vor der Großen Jugendkammer war ursprünglich auf zwei Tage angesetzt worden. Weil das Gericht jedoch infolge des Geständnisses auf eine erneute Vernehmung von 14 Zeugen verzichten konnte, ging die Revision zügig über die Bühne. Obwohl die Staatsanwältin dem Angeklagten ein „erhebliches Maß“an krimineller Energie bescheinigte, sah sie das absolvierte Anti-Aggressionstraining als strafmildernd an. Trotzdem plädierte die Juristin für eine 14-monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung: „Denn wo kämen wir hin, wenn jeder so reagieren würde?“Im Gegensatz zum Strafverteidiger Kießig sah die Anklage keine so günstige Sozialprognose. Auch sei das allgemeine Rechtsempfinden gegen ein Zurückweichen, außerdem könne von einer verminderten Schuldfähigkeit wegen einer attestierten bipolaren Störung nicht geredet werden. Schmerzensgeld gezahlt „Mein Mandant hat eingesehen, was er angerichtet hat, und hat sich bei beiden Verletzten schriftlich entschuldigt“, plädierte der Anwalt. Der Angeklagte versuche mit aller Kraft, den angerichteten Schaden zu kompensieren, wobei aber eine konkrete Summe in Anbetracht seiner angespannten finanziellen Lage nicht beziffert werden könne. Kießig führte zur Entlastung weiter an, dass bereits 2200 Euro Schmerzensgeld an die Verletzte und 800 Euro an den Security-Mitarbeiter gezahlt worden seien. Außerdem sei der geständige Angeklagte seit beinahe zwei Jahren nicht mehr aufgefallen. Offensichtlich hatte auch das vom psychiatrischen Facharzt Charalabos Salabasidis unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellte Gutachten das Gericht strafmildernd beeindruckt.
Mit offensichtlicher Erleichterung nahm der Angeklagte das verkündete Urteil auf. Diese mildert die 16-monatige Freiheitsstrafe zur Bewährung auf drei Jahre ab. Das heißt: Wenn er sich in den kommenden drei Jahren etwas zu schulden kommen lässt, muss er 15 Monate hinter Gitter. Zwar muss der reuige Sünder auch die Gerichtskosten tragen, doch wurde ihm hier eine Ermäßigung um ein Drittel eingeräumt. „Aber allzu viel Bewährung wird es für sie nicht mehr geben“, warnte Richter Koch eindringlich. Bergsteiger,