Mit einer Pistole durch die Stadt gefahren
Am Ende des Prozesses steht eine satte Geldstrafe für den Angeklagten
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (flo) Eine satte Geldstrafe von 9000 Euro dürfte ein 35-Jähriger noch längere Zeit „abstottern“. Der Mann hat gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen und steuerte ein Auto ohne Führerschein sowie im Besitz einer Schreckschusspistole durch Villingen.
Damit nicht genug: Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Trossingen fand die Polizei eine noch funktionsfähige Kriegswaffenpatrone, Leuchtspurmunition und knapp sieben Gramm Amphetamin. Der Angeklagte hat seinen Führerschein vor zwölf Jahren wegen des Besitzes der Designerdroge Ecstasy verloren. Nun nahm der 35-Jährige im Villinger Amtsgericht Platz und gab sich durchweg geständig, insgesamt zehn Jahre habe ihm der Konsum von Betäubungsmitteln Probleme bereitet. Der Mann hat sich hochgearbeitet, und er war auch im Betriebsrat tätig. Doch seine Biografie bekam einen Knick und es ging abwärts.
Mittlerweile hat der frühere Bundeswehrangehörige wieder Fuß gefasst und arbeitet in einer Textilreinigungsfirma. Mit etlichen Überstunden erwirtschaftet er immerhin 2000 Euro netto pro Monat. „Die Arbeit ist in Ordnung, ich kann ihr auch ohne Führerschein nachgehen. Mitunter ist die Fahrerei eben problematisch“, gab er zu Protokoll. Ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug steuern, eine Schreckschusswaffe bei sich haben, zuhause lagern Munition und Betäubungsmittel – was treibt den 35-Jährigen um? Diese Frage klammerten Gericht und Staatsanwaltschaft aus. Angeklagter scheint gefestigt Der Angeklagte machte vor Justitia einen relativ gefestigten Eindruck, seine Sozialprognose fiel ausreichend günstig aus. Zudem war die Leuchtspurmunition veraltet und laut Angaben der im Verfahren gehörten Sachverständigen „so gut wie nicht mehr zu gebrauchen“. „Der Kern der Klage ist die Kriegswaffenpatrone“, resümierte Richter Christian Bäumler schließlich, die Staatsanwältin stufte den gesamten Fall sogar als minderschwer ein: „Bislang ist der Angeklagte nur wegen des Fahrens ohne Führerschein strafrechtlich in Erscheinung getreten.“
Die verhängte Geldstrafe ist hoch, dafür kommt der 35-Jährige um eine Haftstrafe herum. „Diese wäre fällig gewesen, hätte man bei Ihnen eine Schusswaffe gefunden“, so Bäumler in der Urteilsbegründung