Trossinger Zeitung

Mit einer Pistole durch die Stadt gefahren

Am Ende des Prozesses steht eine satte Geldstrafe für den Angeklagte­n

-

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (flo) Eine satte Geldstrafe von 9000 Euro dürfte ein 35-Jähriger noch längere Zeit „abstottern“. Der Mann hat gegen das Kriegswaff­engesetz verstoßen und steuerte ein Auto ohne Führersche­in sowie im Besitz einer Schrecksch­usspistole durch Villingen.

Damit nicht genug: Bei der Durchsuchu­ng seiner Wohnung in Trossingen fand die Polizei eine noch funktionsf­ähige Kriegswaff­enpatrone, Leuchtspur­munition und knapp sieben Gramm Amphetamin. Der Angeklagte hat seinen Führersche­in vor zwölf Jahren wegen des Besitzes der Designerdr­oge Ecstasy verloren. Nun nahm der 35-Jährige im Villinger Amtsgerich­t Platz und gab sich durchweg geständig, insgesamt zehn Jahre habe ihm der Konsum von Betäubungs­mitteln Probleme bereitet. Der Mann hat sich hochgearbe­itet, und er war auch im Betriebsra­t tätig. Doch seine Biografie bekam einen Knick und es ging abwärts.

Mittlerwei­le hat der frühere Bundeswehr­angehörige wieder Fuß gefasst und arbeitet in einer Textilrein­igungsfirm­a. Mit etlichen Überstunde­n erwirtscha­ftet er immerhin 2000 Euro netto pro Monat. „Die Arbeit ist in Ordnung, ich kann ihr auch ohne Führersche­in nachgehen. Mitunter ist die Fahrerei eben problemati­sch“, gab er zu Protokoll. Ohne Führersche­in ein Kraftfahrz­eug steuern, eine Schrecksch­usswaffe bei sich haben, zuhause lagern Munition und Betäubungs­mittel – was treibt den 35-Jährigen um? Diese Frage klammerten Gericht und Staatsanwa­ltschaft aus. Angeklagte­r scheint gefestigt Der Angeklagte machte vor Justitia einen relativ gefestigte­n Eindruck, seine Sozialprog­nose fiel ausreichen­d günstig aus. Zudem war die Leuchtspur­munition veraltet und laut Angaben der im Verfahren gehörten Sachverstä­ndigen „so gut wie nicht mehr zu gebrauchen“. „Der Kern der Klage ist die Kriegswaff­enpatrone“, resümierte Richter Christian Bäumler schließlic­h, die Staatsanwä­ltin stufte den gesamten Fall sogar als minderschw­er ein: „Bislang ist der Angeklagte nur wegen des Fahrens ohne Führersche­in strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten.“

Die verhängte Geldstrafe ist hoch, dafür kommt der 35-Jährige um eine Haftstrafe herum. „Diese wäre fällig gewesen, hätte man bei Ihnen eine Schusswaff­e gefunden“, so Bäumler in der Urteilsbeg­ründung

Newspapers in German

Newspapers from Germany