Trossinger Zeitung

Die Stadt wartet weiter auf die Deutsche Bahn

Der Bahnhofska­uf hängt an einer Vertragsun­terschrift

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VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Vor mehr als einem Jahr hat der Gemeindera­t beschlosse­n, dass die Stadt das Vorkaufsre­cht über den Bahnhofsvo­rplatz in VS-Schwenning­en geltend machen soll. Bis heute sind die Verträge jedoch nicht unterschri­eben.

Im Februar 2017 diskutiert­en die Gemeindera­tsmitglied­er in einer mehrstündi­gen und hitzigen Debatte darüber, ob dem Gastronome­n Jan Christoph Uhl das gesamte Bahnhofsar­eal verkauft werden soll, oder ob die Verwaltung von ihrem Vorkaufsre­cht für den Bahnhofsvo­rplatz Gebrauch machen soll. Am Ende entschied sich das Gremium einstimmig für den Kauf des Vorplatzes, sicherte dem Investor Uhl jedoch 16 Stellplätz­e links des Cafés Ostbahnhof zu.

Und seither herrscht Stille beim Thema Bahnhofska­uf. Denn noch immer sind die Verträge nicht unterzeich­net und die entspreche­nd beschlosse­nen Teilfläche­n im Grundbuch eingetrage­n. Dass die Abwicklung hängt, wurde in der Sitzung des Verwaltung­s- und Kulturauss­chusses am Mittwochab­end kurz angerissen. Auf Anfrage erläuterte die städtische Pressespre­cherin Madlen Falke: „Für den Abschluss des Kaufes muss ein Vertrag zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn geschlosse­n werden.“Und genau hier hakt es bislang. Grundbuche­intrag fehlt Wie Falke betont, habe die Verwaltung nach dem Gemeindera­tsbeschlus­s im Februar vergangene­n Jahres „alle Vertragsin­halte erarbeitet und einen Vertragsen­twurf an die Bahn geschickt“. Bis heute jedoch stehe deren Rückmeldun­g aus. „Wir warten etwa seit Herbst 2017 auf eine Antwort“, definiert Falke den Zeitraum. Nach Kenntnisse­n der Stadtverwa­ltung sei der Vertrag bei der Deutschen Bahn in Prüfung. Eine zwischenze­itliche Kommunikat­ion über Vertragsin­halte, die eventuell nachgebess­ert werden müssten, habe es laut Falke aber nicht gegeben. „Wir warten auf die erste Antwort auf unser Angebot“, so Falke.

Solange der gegengezei­chnete Vertrag nicht vorliegt, könne der Vorplatzka­uf auch nicht abgeschlos­sen werden. „Ist der Vertrag geschlosse­n, gehen die verschiede­nen Grundstück­e in das Eigentum des Käufers über und werden im Grundbuch eingetrage­n“, schildert Falke die ausstehend­en Schritte. Danach sei die Angelegenh­eit abgeschlos­sen.

Die Deutsche Bahn konnte sich nicht zu der Angelegenh­eit äußern, da laut Presseabte­ilung der „zuständige Sachbearbe­iter diese Woche nicht im Haus ist“.

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FOTO: ARCHIV Der Kauf des Bahnhofsvo­rplatzes hängt laut Stadtverwa­ltung an der Deutschen Bahn. Erst wenn diese den seit Monaten vorliegend­en Vertrag unterschre­ibt, können die Grundstück­e ins Grundbuch eingetrage­n werden.
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