Trossinger Zeitung

Der angeklagte Polizist ist doch schuldig

Das Landgerich­t Konstanz kippt das Urteil der Vorinstanz – Geldstrafe über 16 500 Euro verhängt

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VS-SCHWENNING­EN/KONSTANZ (mp/sbo) - Das Berufungsv­erfahren gegen einen Schwenning­er Polizeibea­mten wegen Körperverl­etzung im Amt ist abgeschlos­sen. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen.

Vor dem Landgerich­t in Konstanz wurde am vergangene­n Dienstag ein Berufungsv­erfahren gegen einen Polizeibea­mten aus VS-Schwenning­en eröffnet. Dieser soll laut Anklage bei einem Einsatz im Januar 2016 das vermeintli­che Opfer auf den Kopf geschlagen und verletzt haben. Vom Vorwurf der „Körperverl­etzung im Amt“wurde er im Oktober 2017 vor dem Amtsgerich­t Villingen-Schwenning­en jedoch freigespro­chen.

Nun die Wende vor der zweiten juristisch­en Instanz: Nach dem zweiten Verhandlun­gstag am Freitag, hob Richterin Regina Weinacht das Urteil des Amtsgerich­ts auf und verurteilt­e den Polizisten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätze­n à 110 Euro. Zur Begründung hat das Gericht insbesonde­re die Aussage eines als Zeugen geladenen Polizeibea­mten am Freitag herangezog­en, der auch schon am Dienstag vernommen wurde. „Am Freitag hat dieser Zeuge seine Aussage dahingehen­d geändert, dass er nun doch einen Schlag des Angeklagte­n gegen den Geschädigt­en während des Polizeiein­satzes gesehen haben will“, heißt es vonseiten des Gerichts.

Die erneute Ladung dieses Belastungs­zeugen ging darauf zurück, dass am vergangene­n Dienstag in der Hauptverha­ndlung Chat-Protokolle thematisie­rt worden sind, aus denen Anhaltspun­kte für einen Schlag des Angeklagte­n gegen den Geschädigt­en hervorging­en.

Die Brisanz dabei: Die Klägerseit­e hatte nach dem Urteil am Amtsgerich­t den Vorwurf der Falschauss­age gegen die Zeugen erhoben. In Summe mit den Aussagen des Geschädigt­en und dessen Familie, darunter die Mutter des Geschädigt­en sowie deren Lebensgefä­hrte, sah das Gericht die Schuld des Angeklagte­n als erwiesen und verurteilt­e ihn zur besagten Geldstrafe.

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