Steuerhinterziehung: Ex-Sparkassenchef Fahrenschon wird Strafe akzeptieren
MÜNCHEN (dpa) - Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht. Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Dienstag in München ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien am Montag in einem Rechtsgespräch geeinigt.
Demnach wollte die Staatsanwaltschaft noch am Dienstag einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon laut dem Münchner Gericht akzeptieren werde. Es
Stuttgarter Flughafen erneuert Landebahnen
STUTTGART (lsw) - Der Stuttgarter Flughafen erneuert seine Start- und Landebahn. 2020 soll am östlichen Ende etwa ein Drittel der insgesamt gut 3,3 Kilometer langen Bahn instand gesetzt werden, wie der Flughafen mitteilte. Für Passagiere bedeutet das weniger internationale Flugverbindungen von Mitte April bis Mitte Juni 2020, da die Bahn für Langstreckenmaschinen zu kurz. Bei den innerdeutschen und den meisten europäischen Verbindungen soll es keine Einschränkungen geben. Ob die Fluggesellschaften die betroffenen Verbindungen streichen, andere Flugzeuge einsetzen oder sich ganz andere Alternativen ausdenken, muss im Detail erst noch geplant werden. Was feststeht, ist der Zeitplan, der aufgrund der vielen Regularien für den Flugverkehr nicht geändert werden kann. werde deswegen nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, so Leiding. Bei einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen wäre der CSU-Politiker vorbestraft. Um welche Summe es geht, sagte Leiding nicht. Nun, da der Fall nicht öffentlich verhandelt werde, sei die Staatsanwaltschaft an das Steuergeheimnis gebunden. Fahrenschon hatte seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hatte. Seinen Spitzenposten bei den Sparkassen hat er auf Druck der Verbandskollegen bereits verloren.
Streit um Design von Porsche 911 vor Gericht
STUTTGART (dpa) - Wer ist für das ikonenhafte Design des Porsche 911 verantwortlich? Darüber berät seit Dienstag das Landgericht Stuttgart. Die Tochter des ehemaligen Chefdesigners Erwin Komenda, Ingrid Steineck, fordert, das Urheberrecht für das Design des VorgängerModells 356 ihrem Vater zuzusprechen. Deshalb hat sie Porsche verklagt. Der Autobauer bestritt vor dem Landgericht, dass Komenda für das Aussehen des 911er hauptverantwortlich war. Die ersten Entwürfe für die Porsche-Sportwagen würden nicht von Komenda stammen. Der Konzern schreibt das Design der Sportwagen maßgeblich den Nachfahren des Firmengründers Ferdinand Porsche zu. Einen Vergleich lehnte der Anwalt des Autobauers zunächst ab. Es geht um einen Nachzahlungsanspruch von bis zu 20 Millionen Euro. Das Gericht will bis zum 7. Juni entscheiden, ob es in die Beweisaufnahme geht oder die Klage abweist.