Trossinger Zeitung

Steuerhint­erziehung: Ex-Sparkassen­chef Fahrenscho­n wird Strafe akzeptiere­n

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MÜNCHEN (dpa) - Der ehemalige Sparkassen­präsident Georg Fahrenscho­n muss doch nicht vor Gericht. Der frühere bayerische Finanzmini­ster soll per Strafbefeh­l zu 140 Tagessätze­n wegen Steuerhint­erziehung verurteilt werden, wie Oberstaats­anwältin Anne Leiding am Dienstag in München ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligte­n Parteien am Montag in einem Rechtsgesp­räch geeinigt.

Demnach wollte die Staatsanwa­ltschaft noch am Dienstag einen neuen Strafbefeh­l beantragen, den Fahrenscho­n laut dem Münchner Gericht akzeptiere­n werde. Es

Stuttgarte­r Flughafen erneuert Landebahne­n

STUTTGART (lsw) - Der Stuttgarte­r Flughafen erneuert seine Start- und Landebahn. 2020 soll am östlichen Ende etwa ein Drittel der insgesamt gut 3,3 Kilometer langen Bahn instand gesetzt werden, wie der Flughafen mitteilte. Für Passagiere bedeutet das weniger internatio­nale Flugverbin­dungen von Mitte April bis Mitte Juni 2020, da die Bahn für Langstreck­enmaschine­n zu kurz. Bei den innerdeuts­chen und den meisten europäisch­en Verbindung­en soll es keine Einschränk­ungen geben. Ob die Fluggesell­schaften die betroffene­n Verbindung­en streichen, andere Flugzeuge einsetzen oder sich ganz andere Alternativ­en ausdenken, muss im Detail erst noch geplant werden. Was feststeht, ist der Zeitplan, der aufgrund der vielen Regularien für den Flugverkeh­r nicht geändert werden kann. werde deswegen nicht zu einer öffentlich­en Hauptverha­ndlung kommen, so Leiding. Bei einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätze­n wäre der CSU-Politiker vorbestraf­t. Um welche Summe es geht, sagte Leiding nicht. Nun, da der Fall nicht öffentlich verhandelt werde, sei die Staatsanwa­ltschaft an das Steuergehe­imnis gebunden. Fahrenscho­n hatte seine Steuererkl­ärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hatte. Seinen Spitzenpos­ten bei den Sparkassen hat er auf Druck der Verbandsko­llegen bereits verloren.

Streit um Design von Porsche 911 vor Gericht

STUTTGART (dpa) - Wer ist für das ikonenhaft­e Design des Porsche 911 verantwort­lich? Darüber berät seit Dienstag das Landgerich­t Stuttgart. Die Tochter des ehemaligen Chefdesign­ers Erwin Komenda, Ingrid Steineck, fordert, das Urheberrec­ht für das Design des VorgängerM­odells 356 ihrem Vater zuzusprech­en. Deshalb hat sie Porsche verklagt. Der Autobauer bestritt vor dem Landgerich­t, dass Komenda für das Aussehen des 911er hauptveran­twortlich war. Die ersten Entwürfe für die Porsche-Sportwagen würden nicht von Komenda stammen. Der Konzern schreibt das Design der Sportwagen maßgeblich den Nachfahren des Firmengrün­ders Ferdinand Porsche zu. Einen Vergleich lehnte der Anwalt des Autobauers zunächst ab. Es geht um einen Nachzahlun­gsanspruch von bis zu 20 Millionen Euro. Das Gericht will bis zum 7. Juni entscheide­n, ob es in die Beweisaufn­ahme geht oder die Klage abweist.

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FOTO: DPA Georg Fahrenscho­n

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