Trossinger Zeitung

Keine Ermäßigung für „brave“Hunde

In Tuningen müssen alle Halter von Kampfhunde­n auch künftig den sechsfache­n Hundesteue­rsatz zahlen

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TUNINGEN (sbo) - Während für einen gewöhnlich­en Hund in Tuningen eine jährliche Hundesteue­r von 100 Euro anfällt, muss der Hundehalte­r eines Kampfhunde­s 600 Euro bezahlen. Bei einem zweiten Hund verdoppelt sich dieser jeweilige Satz. Daran wird sich auch nichts ändern.

Ein Tuninger Hundebesit­zer mit zwei Kampfhunde­n hatte bei der Gemeinde einen Antrag gestellt, den erhöhten Satz auf den Normalsatz zu reduzieren, da er die Wesensprüf­ung für beide Hunde mit Bravour bestanden hat, und diese aus Sicht des Halters dann auch nicht mehr als gefährlich einzustufe­n sind.

Hauptamtsl­eiterin Sandra Ittig hatte hierzu die aktuelle Satzung zur Prüfung vorgelegt. Nach intensiver Diskussion lehnten die Räte jedoch eine Änderung ab. Ein als Kampfhund festgelegt­er Hund bleibt somit beim Steuersatz von 600 Euro, für den zweiten sind unveränder­t 1200 Euro fällig.

Aber auch die Besitzer von sogenannte­n gefährlich­en Hunden werden mit dem hohen Steuersatz festgelegt. Das gilt jedoch auch für sogenannte gefährlich­e Hunde, welche zwar keine Kampfhunde sind, jedoch Auffälligk­eiten zeigen, wenn diese beispielsw­eise Menschen gebissen oder angefallen haben. Da hilft es dann auch nicht, wenn der Hundebesit­zer mit seinem Vierbeiner eine Hundeschul­e besucht und eine entspreche­nde Wesensprüf­ung vorlegt. Keine Belohnung für gute Hundeerzie­hung Diese Prüfung bescheinig­t zwar, dass es sich um einen „normalen“Hund handelt, aber eine Belohnung für eine gute Hundeerzie­hung gibt es dann trotzdem nicht. Die Strafe bleibt somit lebenslang an dem Hund haften, so Bürgermeis­ter Jürgen Roth.

Für Gemeindera­t Hans Mauch war diese Betrachtun­g unverständ­lich, man müsse doch eine gute Hundeausbi­ldung unterstütz­en und dann auch entspreche­nd belohnen.

„Wir können jedoch nicht alle Hunde prüfen lassen, eine geänderte Einstufung der Hunde kann erst nach einer Meldung bei der Ortspolize­ibehörde erfolgen“, so Ittig. Man hatte in der Vergangenh­eit einige Vorfälle, welche zur Prüfung der aktuellen Satzung führten. Mehrheitli­ch segnete der Gemeindera­t diese nun ab. Steuerbefr­eiungen gibt es unveränder­t für Förster-, Therapieun­d Hütehunde.

Die Einnahmen aus der Hundesteue­r investiert die Gemeinde Tuningen verstärkt in die Müll- und Beutelbehä­lter an den Feldwegen um die Ortsgemark­ung. Man versucht die Hundehalte­r zu sensibilis­ieren, diese Behälter zu nutzen und den Hundekot unverzügli­ch wegzuräume­n. Es gibt zwar immer wieder Kritik, insbesonde­re von Landwirten, aber die Situation hat sich in den vergangene­n Jahren doch deutlich verbessert.

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FOTO: BIEBERSTEI­N / SBO Die Überarbeit­ung der Hundesteue­rsatzung stand in Tuningen an, für die „braven“Hunde wie hier bei diesen Spaziergän­gern ändert sich aktuell nichts.

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