Schuhmacher geht im Pachtstreit in Berufung
Landwirtsfamilie befürchtet, Zuschüsse rückwirkend zurückzahlen zu müssen
SPAICHINGEN - Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher hat das Urteil des Rottweiler Landwirt schafts gerichts im Pacht streit gegen die Landwirt schafts familie Reich mann nicht akzeptiert und Berufung eingelegt. Damit landet die Angelegenheit – Schuhmacher hatte der Familie nach einer Grundstücks auseinandersetzung alle Pacht flächen durch Neu ausschreibung entzogen, was diese nicht akzeptierte–vordem Oberlandesgericht in Stuttgart. Die Stimmen aus dem Gemeinderat sind gemischt bis kritisch.
Wie mehrfach berichtet, hatte Bürgermeister Schuhmacher die Herausgabe der städtischen Flächen eingeklagt. Die Verhandlung war im September 2017. Erst wurde in Rottweil der Eilantrag abgewiesen und dann auch im Hauptsache verfahren die Klage im März dieses Jahres.
Die Sache hat verschiedene politische Dimensionen: Die nun auf Herausgabe eingeklagten 30 Hektar, runde in Drittel der gesamten Hof fläche waren–als einzige–ausgeschrieben worden und derSpaic hing er FreieWähl er-Fraktionsvorsitzende und Bürgerme ist er-Unterstütz er Heinrich Staudenmayer hatte das höchste Gebot abgegeben. Familie Reichmann hatte den ortsüblichen Preis „plus Verhandlungsbasis“geboten. Ein solches Bieterverfahren sei zuvor nicht üblich gewesen.
Der Pachtvertrag war 2013 nicht verlängert worden, sondern von der Stadt an Wohlverhalten in der Frage der Grundstücke in „Eschenwasen“geknüpft worden. Bürgermeister Schumacher sagte vor Gericht, es seien in der Folge absichtlich entgegen des Usus keine Rechnungen verschickt worden, um kein Pachtverhältnis zu begründen. Das Gericht ging aber von einem Leihverhältnis aus. Den Gemeinderat fragen Zum Zweiten muss Bürgermeister Schuhmacher, so steht es in der Hauptsatzung, für Prozesse in einem Streitwert von über 1000 Euro den Verwaltungsausschuss und dann den Gemeinderat fragen und darf nicht eigenmächtig klagen. Das hat er nicht getan. Im ersten Prozess hatte das Gericht den Streitwert auf 4000 Euro festgelegt, im zweiten Verfahren auf rund 1600, in der Klage war sogar von 8000 Euro ausgegangen worden.
Wie hoch der Streitwert vor dem Oberlandesgericht sein wird, ist noch nicht klar. Aber auch nicht, ob dieses die Klage überhaupt annimmt (wir werden berichten).
Da das Rottweiler Gericht das Urteil für vollstreckbar erklärte, bewirtschaftet die Landwirtsfamilie Reichmann die Flächen, darunter rund 27 Hektar Grünland, weiter. Inzwischen weiden auch Mutterkühe wieder auf städtischen Flächen.
Reichmanns bewirtschaften praktisch mit der ganzen Familie, vor allem aber auch mit der dritten Generation den Hof, die Brüder und Cousins haben großes Interesse an der Landwirtschaft und sind täglich dort zu finden. Die Familie – der HauptLandwirt ist Roland Reichmann – arbeitet auf den Flächen und mit dem Vieh zusammen, bewirtschaftet rund 70 Prozent seiner Flächen naturgemäß. „Ich bin kein Biofreak, aber dafür, dass sich alles einspielt“, sagt Roland Reichmann. Dazu gehöre auch, nicht früh zu mähen, um Blüten und Insekten eine Chance zu geben. Die Natur bewahren Und hier kommt ein Problem: Landwirte, die nur zwei Schnitte machen und auf jeglichen Mineraldünger verzichten, sondern nur mit Gülle und Mist düngen, sind zum Ausgleich auf Subventionen angewiesen. Daher bekommen Reichmanns auch Gelder aus dem FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl)-Programm des Landes.
Dazu mussten sie sich zu verschiedenen Standards verpflichten: keine Monokultur, sondern viergliedrige Fruchtfolge, vier verschiedene Kennpflanzen auf Grünflächen zum Erhalt der heimischen Flora und Fauna, Bewirtschaften von FFHSchutzgebieten sowie Weidehaltung. Das auf fünf Jahre. Wenn innerhalb dieser Frist die Bewirtschaftung unterbrochen wird, droht der Familie die Rückzahlung der gesamten Fördersumme. Der hohe fünfstellige Betrag könne den finanziellen Ruin bedeuten, ganz abgesehen davon, dass der Hof die Flächen brauche.
Manche Flächen waren im vergangenen Jahr durch Heinrich Staudenmayer bereits bewirtschaftet worden, dadurch entstand eine Doppelbeantragung von Zuschüssen.
Die Pflicht zur Rückzahlung bei Unterbrechung bestätigt das Landwirtschaftsamt, das sich aus Datenschutzgründen nicht zum speziellen Fall äußern will. Allerdings könne in Einzelfällen von einer Rückforderung abgesehen werden, wenn den Landwirt keine Schuld treffe.
Drei Gemeinderatsfraktionen äußern sich auf unsere Bitte um Stellungnahme scharf bis kritisch zum Vorgehen Bürgermeister Schuhmachers, drei unterstützend.
DARÜBER WERDEN WIR IN EINEM ● ZWEITEN TEIL BERICHTEN.