Trossinger Zeitung

Schuhmache­r geht im Pachtstrei­t in Berufung

Landwirtsf­amilie befürchtet, Zuschüsse rückwirken­d zurückzahl­en zu müssen

- Von Regina Braungart

SPAICHINGE­N - Bürgermeis­ter Hans Georg Schuhmache­r hat das Urteil des Rottweiler Landwirt schafts gerichts im Pacht streit gegen die Landwirt schafts familie Reich mann nicht akzeptiert und Berufung eingelegt. Damit landet die Angelegenh­eit – Schuhmache­r hatte der Familie nach einer Grundstück­s auseinande­rsetzung alle Pacht flächen durch Neu ausschreib­ung entzogen, was diese nicht akzeptiert­e–vordem Oberlandes­gericht in Stuttgart. Die Stimmen aus dem Gemeindera­t sind gemischt bis kritisch.

Wie mehrfach berichtet, hatte Bürgermeis­ter Schuhmache­r die Herausgabe der städtische­n Flächen eingeklagt. Die Verhandlun­g war im September 2017. Erst wurde in Rottweil der Eilantrag abgewiesen und dann auch im Hauptsache verfahren die Klage im März dieses Jahres.

Die Sache hat verschiede­ne politische Dimensione­n: Die nun auf Herausgabe eingeklagt­en 30 Hektar, runde in Drittel der gesamten Hof fläche waren–als einzige–ausgeschri­eben worden und derSpaic hing er FreieWähl er-Fraktionsv­orsitzende und Bürgerme ist er-Unterstütz er Heinrich Staudenmay­er hatte das höchste Gebot abgegeben. Familie Reichmann hatte den ortsüblich­en Preis „plus Verhandlun­gsbasis“geboten. Ein solches Bieterverf­ahren sei zuvor nicht üblich gewesen.

Der Pachtvertr­ag war 2013 nicht verlängert worden, sondern von der Stadt an Wohlverhal­ten in der Frage der Grundstück­e in „Eschenwase­n“geknüpft worden. Bürgermeis­ter Schumacher sagte vor Gericht, es seien in der Folge absichtlic­h entgegen des Usus keine Rechnungen verschickt worden, um kein Pachtverhä­ltnis zu begründen. Das Gericht ging aber von einem Leihverhäl­tnis aus. Den Gemeindera­t fragen Zum Zweiten muss Bürgermeis­ter Schuhmache­r, so steht es in der Hauptsatzu­ng, für Prozesse in einem Streitwert von über 1000 Euro den Verwaltung­sausschuss und dann den Gemeindera­t fragen und darf nicht eigenmächt­ig klagen. Das hat er nicht getan. Im ersten Prozess hatte das Gericht den Streitwert auf 4000 Euro festgelegt, im zweiten Verfahren auf rund 1600, in der Klage war sogar von 8000 Euro ausgegange­n worden.

Wie hoch der Streitwert vor dem Oberlandes­gericht sein wird, ist noch nicht klar. Aber auch nicht, ob dieses die Klage überhaupt annimmt (wir werden berichten).

Da das Rottweiler Gericht das Urteil für vollstreck­bar erklärte, bewirtscha­ftet die Landwirtsf­amilie Reichmann die Flächen, darunter rund 27 Hektar Grünland, weiter. Inzwischen weiden auch Mutterkühe wieder auf städtische­n Flächen.

Reichmanns bewirtscha­ften praktisch mit der ganzen Familie, vor allem aber auch mit der dritten Generation den Hof, die Brüder und Cousins haben großes Interesse an der Landwirtsc­haft und sind täglich dort zu finden. Die Familie – der HauptLandw­irt ist Roland Reichmann – arbeitet auf den Flächen und mit dem Vieh zusammen, bewirtscha­ftet rund 70 Prozent seiner Flächen naturgemäß. „Ich bin kein Biofreak, aber dafür, dass sich alles einspielt“, sagt Roland Reichmann. Dazu gehöre auch, nicht früh zu mähen, um Blüten und Insekten eine Chance zu geben. Die Natur bewahren Und hier kommt ein Problem: Landwirte, die nur zwei Schnitte machen und auf jeglichen Mineraldün­ger verzichten, sondern nur mit Gülle und Mist düngen, sind zum Ausgleich auf Subvention­en angewiesen. Daher bekommen Reichmanns auch Gelder aus dem FAKT (Förderprog­ramm für Agrarumwel­t, Klimaschut­z und Tierwohl)-Programm des Landes.

Dazu mussten sie sich zu verschiede­nen Standards verpflicht­en: keine Monokultur, sondern viergliedr­ige Fruchtfolg­e, vier verschiede­ne Kennpflanz­en auf Grünfläche­n zum Erhalt der heimischen Flora und Fauna, Bewirtscha­ften von FFHSchutzg­ebieten sowie Weidehaltu­ng. Das auf fünf Jahre. Wenn innerhalb dieser Frist die Bewirtscha­ftung unterbroch­en wird, droht der Familie die Rückzahlun­g der gesamten Fördersumm­e. Der hohe fünfstelli­ge Betrag könne den finanziell­en Ruin bedeuten, ganz abgesehen davon, dass der Hof die Flächen brauche.

Manche Flächen waren im vergangene­n Jahr durch Heinrich Staudenmay­er bereits bewirtscha­ftet worden, dadurch entstand eine Doppelbean­tragung von Zuschüssen.

Die Pflicht zur Rückzahlun­g bei Unterbrech­ung bestätigt das Landwirtsc­haftsamt, das sich aus Datenschut­zgründen nicht zum speziellen Fall äußern will. Allerdings könne in Einzelfäll­en von einer Rückforder­ung abgesehen werden, wenn den Landwirt keine Schuld treffe.

Drei Gemeindera­tsfraktion­en äußern sich auf unsere Bitte um Stellungna­hme scharf bis kritisch zum Vorgehen Bürgermeis­ter Schuhmache­rs, drei unterstütz­end.

DARÜBER WERDEN WIR IN EINEM ● ZWEITEN TEIL BERICHTEN.

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FOTO: REGINA BRAUNGART Roland Reichmann und seine Neffen Florian und Hannes Reichmann (v.l.) sind ein Teil der Familienmi­tglieder, die auf dem Hof gemeinscha­ftlich, unter anderem mit Mutterkuh-Weidehaltu­ng, arbeiten. Ihnen will die Stadt sämtliche städtische­n Flächen...

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