Fußball schauen am Arbeitsplatz ist nicht erlaubt – eigentlich
Gegen Südkorea spielt Deutschland bei der Fußball-WM um 16 Uhr, an einem Mittwoch. Für viele Berufstätige ist das Arbeitszeit. Darf ich das Spiel in Büro oder Werkstatt anschauen? Oder wenigstens Radio hören? Auch wenn es dem Fan-Herz wehtut: nein. Erlaubt ist das nur, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich gestattet, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Ich habe ja einen Arbeitsvertrag unterschrieben – und der verpflichtet mich, auch zu arbeiten.“Fußball zu schauen, würde zu sehr ablenken – auch wenn es nur ein Live-Stream in einem kleinen Fenster auf dem Display ist.
Gleiches gilt für Radio-Übertragungen. Und zwar selbst dann, wenn Arbeitnehmer im Job sonst Radio hören dürfen. „Solche Duldungen beziehen sich ja meistens auf Musik, manche können dabei ja wirklich besser arbeiten“, sagt Markowski. „Eine Live-Übertragung ist aber was anderes, dabei kann sich eigentlich niemand mehr auf die Arbeit konzentrieren.“Ein möglicher Ausweg ist der Live-Ticker in Textform – wenn es die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.
Und natürlich kann das WM-Gucken auch ausdrücklich erlaubt sein, per Rundmail vom Chef etwa. Manche Arbeitgeber stellen für die großen Spiele vielleicht sogar einen Beamer auf. Dann können sie allerdings auch verlangen, dass Mitarbeiter die 90 Minuten nacharbeiten oder dafür zum Beispiel Guthaben vom Arbeitszeitkonto verbrauchen. „Das ist dann auch ein Fall für den Betriebsrat“, sagt Markowski. „Im Idealfall kann der sogar auf den Arbeitgeber zugehen und so eine Regelung vorschlagen.“(dpa)