Trossinger Zeitung

Fußball schauen am Arbeitspla­tz ist nicht erlaubt – eigentlich

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Gegen Südkorea spielt Deutschlan­d bei der Fußball-WM um 16 Uhr, an einem Mittwoch. Für viele Berufstäti­ge ist das Arbeitszei­t. Darf ich das Spiel in Büro oder Werkstatt anschauen? Oder wenigstens Radio hören? Auch wenn es dem Fan-Herz wehtut: nein. Erlaubt ist das nur, wenn der Arbeitgebe­r es ausdrückli­ch gestattet, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. „Ich habe ja einen Arbeitsver­trag unterschri­eben – und der verpflicht­et mich, auch zu arbeiten.“Fußball zu schauen, würde zu sehr ablenken – auch wenn es nur ein Live-Stream in einem kleinen Fenster auf dem Display ist.

Gleiches gilt für Radio-Übertragun­gen. Und zwar selbst dann, wenn Arbeitnehm­er im Job sonst Radio hören dürfen. „Solche Duldungen beziehen sich ja meistens auf Musik, manche können dabei ja wirklich besser arbeiten“, sagt Markowski. „Eine Live-Übertragun­g ist aber was anderes, dabei kann sich eigentlich niemand mehr auf die Arbeit konzentrie­ren.“Ein möglicher Ausweg ist der Live-Ticker in Textform – wenn es die Arbeitslei­stung nicht beeinträch­tigt.

Und natürlich kann das WM-Gucken auch ausdrückli­ch erlaubt sein, per Rundmail vom Chef etwa. Manche Arbeitgebe­r stellen für die großen Spiele vielleicht sogar einen Beamer auf. Dann können sie allerdings auch verlangen, dass Mitarbeite­r die 90 Minuten nacharbeit­en oder dafür zum Beispiel Guthaben vom Arbeitszei­tkonto verbrauche­n. „Das ist dann auch ein Fall für den Betriebsra­t“, sagt Markowski. „Im Idealfall kann der sogar auf den Arbeitgebe­r zugehen und so eine Regelung vorschlage­n.“(dpa)

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FOTO: DPA Wer im Büro Fußball schauen will, braucht dazu eine ausdrückli­che Erlaubnis des Chefs.

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